8468/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.07.2011
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

BM
 

 

 

 

 

 

 

 


BMWF-10.000/0153-III/4a/2011

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Wien, 18. Juli 2011

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 8590/J-NR/2011 betreffend Umsetzung BVG Kinderrechte, die die Abgeordneten Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen am 18. Mai 2011 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 7:

Österreich wurde in der Gewissheit Vertragspartei des Übereinkommens über die Rechte des Kindes, dass die im Übereinkommen normierten Rechte des Kindes und die Achtung seiner
besonderen Bedürfnisse in der österreichischen Rechtsordnung im Wesentlichen bereits
gewährleistet sind
. In diesem Sinne sind auch die im BVG über die Rechte von Kindern
getroffenen Regelungen bereits umgesetzt.

 

Kinderrechtsrelevante Bestimmungen sind in zahlreichen Gesetzesmaterien enthalten. Die
unterschiedliche Struktur sowie die Vielfalt und Interdependenz der Gewährleistungen des
Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern machen eine Zuordnung ihrer Artikel


zu einzelnen österreichischen Gesetzesbestimmungen aber in den meisten Fällen schwierig und wenig sinnvoll. Auch eine Beantwortung der Frage nach der federführenden Zuständigkeit eines oder mehrerer Ressorts für die einzelnen Artikel ist in dieser Allgemeinheit kaum möglich, da die einzelnen Kinderrechte unter verschiedenen, jeweils unterschiedliche Ressorts betreffenden Gesichtspunkten umgesetzt werden können. Jede Maßnahme wird aber vor ihrer Setzung auf Verfassungskonformität, damit auch auf ihre Konformität mit dem Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern geprüft.

 

Zu Frage 8:

Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung fördert Kinderuniversitäten und
ähnliche speziell für Kinder und Jugendliche konzipierte Aktivitäten (zB Sparkling Science). Seit 2008 haben rund 60.000 Kinder und Jugendliche von dem Angebot der Kinderuniversität
profitiert. Die Kinderunis haben sich somit zu einer Erfolgsgeschichte entwickelt  und sollen
Kindern und Jugendlichen einen attraktiven Einstieg in die Welt von Wissenschaft und
Forschung ermöglichen.

 

Das Konzept der Kinderuniversitäten sieht vor, dass  jährlich eingereichte hochqualitative
Aktivitäten und Projekte, die den Zielen und Kriterien der Ausschreibung entsprechen, gefördert werden. Ein detailliertes inhaltliches Konzept, ein begründeter Zeit- und Arbeitsplan sowie ein Umsetzungs- und Kostenplan sind erforderlich.

Die Vergabe der Projekte erfolgt in einem einstufigen Verfahren durch das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung auf der Grundlage der Förderempfehlung durch eine
Expert/innen-Jury. Die eingereichten Projekte sollen sicherstellen, dass Kindern und Jugend-lichen aus allen sozialen Schichten ein altersgemäßer Zugang zu Wissenschaft und Forschung ermöglicht wird und dass die geförderten Aktivitäten eine nachhaltig positive Wirkung auf die Ausbildungs- und  Berufswahl der Jugendlichen haben.

 

Der Bundesminister:

o.Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.