8468/AB XXIV. GP
Eingelangt am 18.07.2011
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
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BMWF-10.000/0153-III/4a/2011
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 18. Juli 2011
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 8590/J-NR/2011 betreffend Umsetzung BVG Kinderrechte, die die Abgeordneten Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen am 18. Mai 2011 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 7:
Österreich wurde in der
Gewissheit Vertragspartei des Übereinkommens über die Rechte des Kindes,
dass die im Übereinkommen normierten Rechte des Kindes und die Achtung
seiner
besonderen Bedürfnisse in der österreichischen Rechtsordnung im
Wesentlichen bereits
gewährleistet sind. In diesem Sinne sind auch die im BVG über
die Rechte von Kindern
getroffenen Regelungen bereits umgesetzt.
Kinderrechtsrelevante Bestimmungen sind in zahlreichen Gesetzesmaterien
enthalten. Die
unterschiedliche Struktur sowie die Vielfalt und Interdependenz der
Gewährleistungen des
Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern machen eine
Zuordnung ihrer Artikel
zu einzelnen österreichischen Gesetzesbestimmungen aber in den meisten Fällen schwierig und wenig sinnvoll. Auch eine Beantwortung der Frage nach der federführenden Zuständigkeit eines oder mehrerer Ressorts für die einzelnen Artikel ist in dieser Allgemeinheit kaum möglich, da die einzelnen Kinderrechte unter verschiedenen, jeweils unterschiedliche Ressorts betreffenden Gesichtspunkten umgesetzt werden können. Jede Maßnahme wird aber vor ihrer Setzung auf Verfassungskonformität, damit auch auf ihre Konformität mit dem Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern geprüft.
Zu Frage 8:
Das
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung fördert
Kinderuniversitäten und
ähnliche speziell für Kinder und Jugendliche konzipierte
Aktivitäten (zB Sparkling Science). Seit 2008 haben rund 60.000 Kinder und
Jugendliche von dem Angebot der Kinderuniversität
profitiert. Die Kinderunis haben sich somit zu einer Erfolgsgeschichte
entwickelt und sollen
Kindern und Jugendlichen einen attraktiven Einstieg in die Welt von
Wissenschaft und
Forschung ermöglichen.
Das Konzept der
Kinderuniversitäten sieht vor, dass jährlich eingereichte
hochqualitative
Aktivitäten und Projekte, die den Zielen und Kriterien der Ausschreibung
entsprechen, gefördert werden. Ein detailliertes inhaltliches Konzept, ein
begründeter Zeit- und Arbeitsplan sowie ein Umsetzungs- und Kostenplan
sind erforderlich.
Die Vergabe der
Projekte erfolgt in einem einstufigen Verfahren durch das Bundesministerium
für Wissenschaft und Forschung auf der Grundlage der Förderempfehlung
durch eine
Expert/innen-Jury. Die eingereichten Projekte sollen sicherstellen, dass
Kindern und Jugend-lichen aus allen sozialen Schichten ein
altersgemäßer Zugang zu Wissenschaft und Forschung ermöglicht
wird und dass die geförderten Aktivitäten eine nachhaltig positive
Wirkung auf die Ausbildungs- und Berufswahl der Jugendlichen haben.
Der Bundesminister:
o.Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.