8469/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.07.2011
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen haben am
18. Mai 2011 unter der Zl. 8593/J-NR/2011 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend
„Umsetzung BVG Kinderrechte“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 7:

Die Prüfung auf Verfassungskonformität ist integraler Bestandteil der Erarbeitung von
legistischen Maßnahmen; dies betrifft seit Inkrafttreten des BVG Kinderrechte auch die dort
aufgezählten Rechte.

 

Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) bemüht
sich weiters in vielfacher Weise um die Wahrung und Förderung aller im BVG Kinderrechte
genannten Rechte, z.B. durch die Teilnahme an den Verhandlungen und den Abschluss von
multilateralen Verträgen, die das Kindeswohl zum Gegenstand haben. Österreich unterstützt
derzeit u.a. den Resolutionsentwurf zum Abschluss eines Zusatzprotokolls zum
Übereinkommen über die Rechte des Kindes, der im Herbst 2011 von der
Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen werden soll.

Im Rahmen der Gewährung konsularischer Hilfe leisten österreichische Vertretungsbehörden
etwa im Fall von Kindesentziehung, der Inhaftierung österreichischer Mütter zusammen mit
ihren Kindern im Ausland oder bei Adoptionen Unterstützung.

Auch im Rahmen der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit (OEZA) spielt die
Förderung von Kinderrechten eine große Rolle. Konkret fördert die Austrian Development
Agency (ADA) Kinderrechte auf drei Ebenen: erstens müssen Kinderrechte im Rahmen aller
Programme und Projekte als Querschnittsthemen bedacht werden. Zweitens unterstützt die
OEZA/ADA spezifische Projekte zur Förderung (des Bewusstseins) von Kinderrechten,
derzeit u.a. mit Projekten in Albanien, im Kosovo, in Nicaragua und Indien, sowie im
Rahmen der Familienstärkungsprogramme (FSP) von SOS-Kinderdorf im Mittleren Osten
und in Afrika und drittens setzt sich die OEZA/ADA auch im politischen Dialog,
insbesondere bei der Vergabe von Budgethilfe, für die Förderung von Menschen- und
Kinderrechten ein.

Das BMeiA arbeitet in der unter der Leitung des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie
und Jugend (BMWFJ) eingerichteten Arbeitsgruppe Kinderhandel mit, welche sich u.a. auch
mit dem Thema „Schutz von Kinderrechten“ befasst.

Im Rahmen der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zur Bekämpfung des
Menschenhandels werden bewusstseinsbildende Maßnahmen für Schulen zum Thema
Kinderhandel bzw. Kinderrechte durchgeführt, beispielsweise die unter der Federführung des
BMeiA erstellte Ausstellung „Menschenhandel - Sklaverei im 21. Jahrhundert“.

Durch die Presse- und Informationsarbeit des BMeiA im Zusammenhang mit der
österreichischen Mitgliedschaft im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen 2009-2010 und der
Bewerbung für die Mitgliedschaft im VN-Menschenrechtsrat, jeweils mit Kinderrechten als
eines der Schwerpunkthemen, wurde dieses wichtige Thema auch der Öffentlichkeit
nähergebracht.

Zu den Fragen 8 bis 10:

Die Einrichtung sowie Freischaltung einer Hotline für vermisste Kinder fallt nicht in die
Zuständigkeit des BMeiA.


Zu den Fragen 11 und 12:

Auf europäischer Ebene bringt sich das BMeiA regelmäßig zu Fragen der Kinderrechte in die
Diskussionsprozesse ein und entsendet Vertreter zu den Sitzungen der Arbeitsgruppe
Kinderrechte der Ratsarbeitsgruppe Menschenrechte (COHOM), in der wir uns für die
Stärkung und Weiterentwicklung der Kinderrechte auf internationaler Ebene einsetzen. Im
übrigen wird auf die Federführung des BMJ für die Europäische Kinderrechtsstrategie
verwiesen.