8469/AB XXIV. GP
Eingelangt am 18.07.2011
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möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen haben am
18.
Mai 2011 unter der Zl. 8593/J-NR/2011 an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage betreffend „Umsetzung BVG Kinderrechte“ gerichtet.
Diese Anfrage
beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 7:
Die Prüfung
auf Verfassungskonformität ist integraler Bestandteil der Erarbeitung von
legistischen Maßnahmen; dies betrifft seit Inkrafttreten des BVG
Kinderrechte auch die dort
aufgezählten Rechte.
Das
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
(BMeiA) bemüht
sich
weiters in vielfacher Weise um die Wahrung und Förderung aller im BVG
Kinderrechte
genannten
Rechte, z.B. durch die Teilnahme an den Verhandlungen und den Abschluss
von
multilateralen
Verträgen, die das Kindeswohl zum Gegenstand haben. Österreich
unterstützt
derzeit
u.a. den Resolutionsentwurf zum Abschluss eines Zusatzprotokolls
zum
Übereinkommen
über die Rechte des Kindes, der im Herbst 2011 von der
Generalversammlung der Vereinten Nationen
angenommen werden soll.
Im Rahmen der
Gewährung konsularischer Hilfe leisten österreichische
Vertretungsbehörden
etwa
im Fall von Kindesentziehung, der Inhaftierung österreichischer
Mütter zusammen mit
ihren Kindern im Ausland oder bei Adoptionen Unterstützung.
Auch
im Rahmen der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit (OEZA)
spielt die
Förderung von Kinderrechten eine große Rolle. Konkret fördert
die Austrian Development
Agency (ADA) Kinderrechte auf drei Ebenen: erstens müssen Kinderrechte im
Rahmen aller
Programme und Projekte als Querschnittsthemen bedacht werden. Zweitens
unterstützt die
OEZA/ADA spezifische Projekte zur Förderung (des Bewusstseins) von
Kinderrechten,
derzeit u.a. mit Projekten in Albanien, im Kosovo, in Nicaragua und Indien,
sowie im
Rahmen der Familienstärkungsprogramme (FSP) von SOS-Kinderdorf im
Mittleren Osten
und in Afrika und drittens setzt sich die OEZA/ADA auch im politischen Dialog,
insbesondere bei der Vergabe von Budgethilfe, für die Förderung von
Menschen- und
Kinderrechten ein.
Das BMeiA arbeitet in
der unter der Leitung des Bundesministeriums für Wirtschaft,
Familie
und Jugend (BMWFJ) eingerichteten Arbeitsgruppe Kinderhandel mit, welche sich
u.a. auch
mit
dem Thema „Schutz von Kinderrechten“ befasst.
Im
Rahmen der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zur Bekämpfung des
Menschenhandels
werden bewusstseinsbildende Maßnahmen für Schulen zum Thema
Kinderhandel bzw. Kinderrechte
durchgeführt, beispielsweise die unter der Federführung des
BMeiA erstellte Ausstellung
„Menschenhandel - Sklaverei im 21. Jahrhundert“.
Durch die
Presse- und Informationsarbeit des BMeiA im Zusammenhang mit der
österreichischen
Mitgliedschaft im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen 2009-2010 und der
Bewerbung
für die Mitgliedschaft im VN-Menschenrechtsrat, jeweils mit Kinderrechten
als
eines der Schwerpunkthemen, wurde dieses wichtige Thema auch der
Öffentlichkeit
nähergebracht.
Zu den Fragen 8 bis 10:
Die
Einrichtung sowie Freischaltung einer Hotline für vermisste
Kinder fallt nicht in die
Zuständigkeit
des BMeiA.
Zu den Fragen 11 und 12:
Auf europäischer
Ebene bringt sich das BMeiA regelmäßig zu Fragen der Kinderrechte in
die
Diskussionsprozesse
ein und entsendet Vertreter zu den Sitzungen der Arbeitsgruppe
Kinderrechte der
Ratsarbeitsgruppe Menschenrechte (COHOM), in der wir uns für die
Stärkung und Weiterentwicklung der
Kinderrechte auf internationaler Ebene einsetzen. Im
übrigen wird auf die Federführung des BMJ für die
Europäische Kinderrechtsstrategie
verwiesen.