847/AB XXIV. GP

Eingelangt am 27.03.2009
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0029-Pr 1/2009

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 830/J-NR/2009

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Werner Kogler, Freundinnen und Freunde, haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Finanzstrafverfahren auf Grund von Informationen aus Liechtenstein“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Nach den mir vorliegenden Berichten der Anklagebehörden und den vom Bundesrechenzentrum zur Verfügung gestellten Registerdaten wurden im Jahr 2008 insgesamt 518 Finanzstrafverfahren, die gemäß § 53 FinStrG in die Zuständigkeit der Gerichte fallen, eingeleitet.


Zu 2:

Nach den mir vorliegenden Berichten der Anklagebehörden wurden seit dem 20. Mai 2008 bei der Staatsanwaltschaft Wien nach einer Schätzung 30 bis 40, bei den übrigen Staatsanwaltschaften insgesamt 17 Finanzstrafverfahren, die gemäß § 53 FinStrG in die Zuständigkeit der Gerichte fallen und im Zusammenhang mit Konten und Stiftungen in Liechtenstein stehen, eingeleitet.

Vorbemerkung zu den Fragen 3 bis 6:

Zu diesen Fragen kann für den Bereich der Staatsanwaltschaft Wien keine Stellungnahme abgegeben werden, weil entsprechende Erhebungen nur mit unvertretbarem Aufwand möglich gewesen wären.

Für den Bereich der übrigen Staatsanwaltschaften beantworte ich die nachstehenden Fragen aufgrund der mir vorliegenden Berichte wie folgt:

Zu 3:

Drei Verfahren wurden aufgrund des Vorliegens der Voraussetzungen des § 29 FinStrG eingestellt.

Zu 4:

Ein Verfahren wurde mit (noch nicht rechtskräftiger) Verurteilung abgeschlossen, die übrigen Verfahren sind derzeit noch anhängig.

Zu 5:

In zwei Verfahren wurden Steuernachzahlungen in Höhe von insgesamt 5 720 307,41 Euro vorgeschrieben.

Zu 6:

In dem mit Verurteilung abgeschlossenen Verfahren wurde eine Geldstrafe in Höhe von 90 000 Euro verhängt.

Zu 7:

Finanzstrafverfahren werden grundsätzlich durch die Finanzstrafbehörden aufgrund entsprechender Anzeigen der Finanzverwaltung eingeleitet. Die in Deutschland bekannt gewordenen Informationen im Zusammenhang mit Konten und Stiftungen in Liechtenstein wurden durch die Finanzverwaltung beigeschafft und einer entsprechenden finanz(straf-)behördlichen Prüfung unterzogen. Die Erteilung von Informationen über die diesbezügliche Anzahl von Ermittlungen und die Anzahl der hiefür eingesetzten Beamten fällt nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Justiz.

Soweit aufgrund der in diesem Zusammenhang erstatteten finanzstrafbehördlichen Anzeigen Strafverfahren wegen in die Zuständigkeit der Gerichte fallender Finanzvergehen eingeleitet wurden, ist darauf hinzuweisen, dass die öffentliche Bekanntgabe der Einleitung von Strafverfahren sowie die Bekanntgabe der Anzahl der mit deren Führung betrauten Staatsanwälten in der österreichischen Rechtsordnung nicht vorgesehen ist.

. März 2009

 

 

 

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)