8470/AB XXIV. GP
Eingelangt am 18.07.2011
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
Wien, am 14. Juli 2011
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0200-IK/1a/2011
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 8591/J betreffend „Umsetzung BVG Kinderrechte“, welche die Abgeordneten Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen am 18. Mai 2011 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 7 der Anfrage:
Österreich wurde in der Gewissheit Vertragspartei des Übereinkommens über die Rechte des Kindes, dass die im Übereinkommen normierten Rechte des Kindes und die Achtung seiner besonderen Bedürfnisse in der österreichischen Rechtsordnung im Wesentlichen bereits gewährleistet sind. In diesem Sinne sind auch die im BVG über die Rechte von Kindern getroffenen Regelungen bereits umgesetzt.
Kinderrechtsrelevante Bestimmungen sind in zahlreichen Gesetzesmaterien enthalten. Die unterschiedliche Struktur sowie die Vielfalt und Interdependenz der Gewährleistungen des Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern machen eine Zuordnung ihrer Artikel zu einzelnen österreichischen Gesetzesbestimmungen aber in den meisten Fällen schwierig und wenig sinnvoll. Auch eine Beantwortung der Frage nach der federführenden Zuständigkeit eines oder mehrerer Ressorts für die einzelnen Artikel ist in dieser Allgemeinheit kaum möglich, da die einzelnen Kinderrechte unter verschiedenen, jeweils unterschiedliche Ressorts betreffenden Gesichtspunkten umgesetzt werden können. Jede Maßnahme wird aber vor ihrer Setzung auf Verfassungskonformität und damit auch auf ihre Konformität mit dem Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern geprüft.
Zur Förderung des Wissens und des Verständnisses der Kinderrechtekonvention bei wichtigen Multiplikator/inn/en betreibt das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend die Website www.kinderrechte.gv.at. Diese Informationsquelle für Kinderrechtsfragen wird jährlich von etwa 160.000 Besuchern frequentiert. Sie enthält neben allen relevanten öffentlichen Publikationen (Konventionstexte, Staatenberichte und Empfehlungen der Vereinten Nationen, Stellungnahmen und Publikationen des Europarates und der EU) vielfältige Informationen und Meinungen zu wichtigen Kinderrechtsthemen. Eine eigene Broschüre "Die Rechte von Kindern und Jugendlichen" sowie Kinderrechtsbezüge in anderen Publikationen des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend tragen ebenfalls zur Bewusstseinsbildung bei.
Alle Vertragsstaaten der Kinderrechtekonvention sind verpflichtet, alle fünf Jahre einen Bericht an den Kinderrechteausschuss der Vereinten Nationen zu legen. Diesen Staatenbericht, in dem umfassend über die Umsetzung der Konvention in Österreich informiert wird, unterzieht der UN-Ausschuss einer eingehenden Überprüfung unter Einbindung österreichischer Nichtregierungsorganisationen. Darüber hinaus werden anlassbezogen kinderrechtlich relevante Maßnahmen der Bundesregierung national und international (z.B. PISA-Schulleistungsuntersuchun-gen, HBSC - "Health Behavior in School-aged Children" der WHO etc.) evaluiert.
Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:
Die Wirtschaft ist durch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zur Vermeidung von
Jugendarbeitslosigkeit sowie Maßnahmen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
in die Umsetzung der Kinderrechtskonvention eingebunden.
Antwort zu den Punkten 9 und 11 der Anfrage:
Unbeschadet dessen, dass die Umsetzung der Konvention in den Kommunen nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend fällt, ist festzuhalten, dass mein Ressort das Ziel von familien- und kindergerechten Gemeinden und Städten über das Audit "familienfreundliche-gemeinde" fördert. Ziel dieser Initiative ist es, familienfreundliche Maßnahmen in der Gemeinde/Stadt zu erkennen, aufzuzeigen und weitere Projekte zu forcieren.
Weiters unterstützt mein Ressort vielfältige Aktivitäten zur Förderung von Jugendbeteiligung in Gemeinden. So wurden im Rahmen einer gemeinsamen Bund-Länder-Arbeitsgruppe Leitfäden für die Implementierung von nachhaltigen Partizipationsstrukturen in Gemeinden und Städten entwickelt und kofinanziert, die über den Gemeinde- sowie den Städtebund kommuniziert wurden. Im Sommer/Herbst 2011 finden vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend finanzierte und vom bundesweiten Netzwerk Offene Jugendarbeit durchgeführte Workshops "Qualität und Partizipation in der Offenen Jugendarbeit und im Gemeinwesen" statt, die sich ebenfalls dieser Frage widmen werden.
Anliegen des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend ist es, Partizipation nicht isoliert zu betrachten, sondern Projekte, die Kinder und Jugendliche betreffen, partizipativ zu planen und umzusetzen. Diesem Grundsatz folgend ist etwa eine der Auflagen für eine Schwerpunktförderung im Rahmen des Bundes-Jugendförderungsgesetzes im Jahr 2011, dass die Projekte partizipativ angelegt sein müssen.
Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:
Da dieses Vorhaben einen querschnittsorientierten Ansatz erfordert, wird im 2. Halbjahr 2011 eine Arbeitsgruppe mit Vertreter/inne/n verschiedener Ressorts und Stakeholder der Kinder-/Jugendpolitik und -arbeit eingesetzt, um eine sinnvolle und praxisnahe Vorgangsweise für eine Jugendverträglichkeitsprüfung zu erarbeiten.