8472/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.07.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 14. Juli 2011

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0204-IK/1a/2011

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 8637/J betreffend "geschlechterspezifische Unterschiede bei variablen Gehaltsbestandteilen im Bundesdienst", welche die Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen am 19. Mai 2011 an mich richteten, stelle ich einleitend fest, dass die abgefragten Zahlen von verschiedenen Parametern wie Zahl der Beschäftigten, Einstufung, Ausmaß der Beschäftigung, etc. abhängig und damit für sich allein stehend nicht aussagekräftig sind.

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 4 und 6 der Anfrage:

 

In der Zentralleitung des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend wurden im Jahr 2010 insgesamt 17.201,28 bezahlte Überstunden von männlichen Bediensteten und insgesamt 11.419,16 bezahlte Überstunden von weiblichen Bediensteten geleistet. Dabei entfielen auf die von Männern geleisteten Überstunden Kosten in Höhe von € 509.943,66 und auf die von Frauen geleisteten Überstunden Kosten in Höhe von € 293.807,85. Darin enthalten sind 410,5 Mehrstunden, die von weiblichen Teilzeitbeschäftigten geleistet wurden. Auf diese Mehrstunden entfielen Kosten von € 8.635,13.

 

An Zuschlägen wird im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend lediglich der in den oben genannten Beträgen enthaltene Zuschlag für Überstunden ausbezahlt.

 

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Bei den Zulagen gemäß § 3 Abs. 2 Gehaltsgesetz (GehG 1956) bzw. § 8a Ver-tragsbedienstetengesetz (VBG 1948) handelt es sich nicht um variable Gehaltsbestandteile. Die Ansprüche auf diese Zulagen bestehen vielmehr unmittelbar aufgrund des Gesetzes.

 

 

Antwort zu den Punkten 7 und 8 der Anfrage:

 

Im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend kommen keine Prämien zur Auszahlung. Im Jahr 2010 wurden in der Zentralleitung des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend für Belohnungen männlicher Bediensteter € 130.134 und für Belohnungen weiblicher Bediensteter € 190.848 aufgewendet. Es wurden keine Leistungsprämien gemäß § 76 VBG 1948 ausbezahlt.

 

 

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

 

Auf gesetzlicher Ebene wird im Dienst- und Besoldungsrecht nicht nach Männern und Frauen differenziert. Der "Gender Pay Gap" im Bundesdienst ist weitgehend auf Unterschiede in einkommensrelevanten Merkmalen zurückzuführen. Dazu gehören das Beschäftigungsausmaß, der Umfang an geleisteten Überstunden, die Qualifikation, das Innehaben einer Leitungsfunktion und in hohem Umfang das unterschiedliche Dienstalter.