8475/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.07.2011
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 14. Juli 2011

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0208-IK/1a/2011

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 8657/J betreffend „Babyklappe/anonyme Geburt“, welche die Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen am 19. Mai 2011 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:

 

Abgesehen davon, dass die Beantwortung dieser Fragen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend fällt, sind dem Ressort die abgefragten Daten nicht bekannt.

 

 

Antwort zu den Punkten 3 und 4 der Anfrage:

 

Unbeschadet dessen, dass diese Fragen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend fallen, sind dem Ressort folgende im Übrigen erst seit 2008 erhobene Daten bekannt:


Bundesweit wurden 2008 zwei, 2009 vier und 2010 sechs Neugeborene in Babyklappen abgelegt.

 

Bundesweit wurden 2008 40, 2009 44 und 2010 40 Babys anonym geboren, wobei in insgesamt acht Fällen die Anonymität nachträglich aufgehoben wurde.

Eine Zuordnung zu einzelnen Krankenanstalten ist aus den vorliegenden Daten nicht möglich.

 

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Kinder, die anonym geboren oder in eine Babyklappe gelegt wurden, gelten als Findelkinder, für die kraft Gesetzes der Jugendwohlfahrtsträger mit der Obsorge betraut ist. Er ist verpflichtet, für die bestmögliche Betreuung des Kindes Sorge zu tragen und hat das Recht, das Kind zur Adoption zu vermitteln.

 

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Im Allgemeinen werden die Neugeborenen sofort bei der Spitalsentlassung bei den zukünftigen Adoptiveltern untergebracht. Ist dies im Einzelfall nicht möglich, werden sie von (Krisen-)Pflegeeltern betreut.

 

 

Antwort zu den Punkten 7 bis 10 der Anfrage:

 

Für die Jahre 2002, als die erste Jugendwohlfahrtsstatistik in der derzeitigen Form vorlag, bis 2010 ist keine Adoptionsvermittlung in das Ausland erfasst.

 

 

Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:

 

Vom Bund werden derzeit rund 400 Familienberatungsstellenstandorte nach dem Familienberatungsförderungsgesetz BGBl. Nr. 80/1974 i.d.g.F in Höhe von rund € 11,6 Mio. jährlich gefördert.


Davon bieten 247 Familienberatungsstellen Beratung zu den Themen "Schwangerschaft, Geburt - Schwangerschaftskonflikt" als Schwerpunkt ihrer Beratungstätigkeit an.

 

Die Familienberatungsstellen können kostenlos und anonym in Anspruch genommen werden. Die Beratung soll den Ratsuchenden alle sich in ihrer Angelegenheit bietenden Möglichkeiten mit den damit verbundenen Vor- und Nachteilen sachlich und unter Hintanhaltung der subjektiven Meinung der Berater/innen aufzeigen und damit den Ratsuchenden eine eigene freie Entscheidung nach dem Grundsatz der non-direktiven Beratung ermöglichen. Diese Beratungsangebote sind daher ein wesentliches Unterstützungsangebot für Mütter, die eine anonyme Geburt in Erwägung ziehen.

 

Jährlich werden in den geförderten Familienberatungsstellen mit rund 21.700 Klientinnen 33.400 Beratungsgespräche ausdrücklich zum Themenkomplex Schwangerenberatung - Familienplanung durchgeführt.

 

Die einzelnen vom Bund geförderten Familienberatungsstellen und ihre detaillierteren Schwerpunktsetzungen sind auf der Website www.familienberatung.gv.at einsehbar.