848/AB XXIV. GP

Eingelangt am 27.03.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0030-Pr 1/2009

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 831/J-NR/2009

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Freundinnen und Freunde, haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Strafverfahren gegen LH Dörfler“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Dem in der Anfrage relevierten Strafverfahren liegt ein komplexer Sachverhalt zu Grunde, der nicht nur mehrere Fakten umfasst, die wiederum mehrere Personen betreffen, sondern auch eine Vielzahl komplizierter Rechtsfragen aufwirft. Es waren daher umfangreiche Erhebungen und eine eingehende Prüfung des Sachverhalts und der damit verbundenen Rechtsfragen, die verschiedenste Rechtsbereiche berührten, notwendig.


Zu 2 bis 6:

Es ist richtig, dass am 10. April 2008 ein Vorhabensbericht der Oberstaatsanwaltschaft Graz über die beabsichtigte Endantragstellung der Staatsanwaltschaft Klagenfurt einlangte. Bei der nachfolgenden eingehenden Prüfung dieses Vorhabens ergab sich, dass die umfangreiche, über 200 Seiten umfassende Begründung der Staatsanwaltschaft Klagenfurt einige Unklarheiten aufwies, sodass eine abschließende Beurteilung des Vorhabens noch nicht möglich war. Die Oberstaatsanwaltschaft Graz wurde daher zur ergänzenden schriftlichen Berichterstattung aufgefordert. Da diese noch nicht vorliegt, ersuche ich um Verständnis, dass das zur Genehmigung vorgelegte Vorhaben und die diesbezügliche Begründung der staatsanwaltschaftlichen Behörden hier noch nicht dargelegt werden können.

Eine mündliche Erörterung des Vorhabens mit der Oberstaatsanwaltschaft Graz und der Staatsanwaltschaft Klagenfurt ist aufgrund des Berichtsauftrages derzeit nicht geplant. Eine Entscheidung über die beabsichtigte Endantragstellung wird nach Einlangen des ergänzenden Berichtes der Oberstaatsanwaltschaft Graz getroffen werden können.

 

. März 2009

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)