8481/AB XXIV. GP
Eingelangt am 18.07.2011
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0588-III/8/b/2011
Wien, am . Juli 2011
Die Abgeordneten zum Nationalrat Markowitz, Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen haben am 18. Mai 2011 unter der Zahl 8554/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Organisation des Staatssekretariats sowie Deutsch vor Zuzug“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Zurzeit umfasst das Büro des Staatssekretärs für Integration 8 Mitarbeiter. Die Anzahl an Arbeitsplätzen und Fragen einer allfälligen weiteren personellen Ausstattung derselben im Büro des Herrn Staatssekretärs richtet sich prinzipiell nach sachlichen Notwendigkeiten wie insbesondere dem Arbeitsanfall.
Zu Frage 2:
Bei Funktionsbesetzungen und Betrauungen mit Arbeitsplätzen wird nur in Entsprechung der organisations- und dienstrechtlichen Voraussetzungen, insbesondere jener des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes, vorgegangen. Eine Berücksichtigung von Momenten, die keine gesetzliche Deckung haben, findet daher nicht statt und kann auch nicht entsprechend der gegenständlichen Anfrage beantwortet werden.
Zu den Fragen 3 und 4:
Neben allgemeiner Voraussetzungen entsprechend der einschlägigen Materiengesetze wie dem Vertragsbedienstetengesetz, ist auch die Erfüllung der fachlichen Voraussetzungen auf den konkreten Arbeitsplätzen notwendig. Kenntnisse und Erfahrungen im Integrationsbereich werden bei der Mitarbeiterauswahl positiv berücksichtigt.
Zu den Fragen 5 und 6:
Das Aufgabenspektrum des Staatssekretärs für Integration umfasst insbesondere die Ko-ordinierung von Integrationsangelegenheiten aller legal in Österreich aufhältigen Personen mit Migrationshintergrund. Eine Kernaufgabe stellt hierbei die Umsetzung des „Nationalen Aktionsplans für Integration“ der Bundesregierung dar. Darüber hinaus verantwortet Staatssekretär Kurz die Vergabe von Förderungen an Integrationsprojekte. Das Staats-sekretariat für Integration versteht sich als Plattform, die alle beteiligten Partner im Integrationsbereich vernetzt und somit zu einem koordinierten Vorgehen in der öster-reichischen Integrationspolitik beiträgt. Darüber hinaus ist der Staatssekretär für Integration nicht für die Agenden Zuwanderung und Asyl zuständig.
Zu den Fragen 7 und 9:
Dem Staatssekretär für Integration arbeiten für die Erfüllung seines Aufgabenbereiches im Bedarfsfall alle Fachabteilungen des Bundesministeriums für Inneres und deren Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu, aufgrund inhaltlicher Anknüpfung insbesondere die Abteilung III/8 („Integration“).
Zu Frage 8:
Mit Inkrafttreten der neuen Geschäftseinteilung des Bundesministeriums für Inneres per 1. Jänner 2011 wurde die Abteilung III/8 („Integration“) eingerichtet. Mit dieser Geschäfts-einteilung verfügt das Bundesministerium für Inneres über eine Struktur, um den Aufgaben im Integrationsbereich entsprechend zu begegnen.
Zu Frage 10:
Nein.
Zu den Fragen 11 und 12:
In keinem Fall. Bei qualifizierten Zuwanderern - also jenen, die den Aufenthaltstitel "Rot-Weiß-Rot Karte" erhalten - werden Sprachkenntnisse aber bereits bei den Zulassungskriterien berücksichtigt.