8484/AB XXIV. GP
Eingelangt am 18.07.2011
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0492-I/1/c/2011
Wien, am 1. Juli 2011
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Herbert Zanger und weitere Abgeordnete haben am
18. Mai 2011 unter der Zahl 8569/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Personalfluktuation auf Polizeidienststellen“
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Dienststellen mit erhöhter Personalfluktuation sind vor allem jene in den Ballungsgebieten bzw. im Umfeld von Ballungsgebieten, bei denen aus Belastungsgründen auch ein ent-sprechend hoher Personalbedarf besteht. Die Bediensteten dieser Dienststellen stammen oftmals nicht aus diesen urbanen Bereichen und möchten aus familiären Gründen nach einer gewissen Zeit in die Nähe ihres Heimatortes versetzt werden. Eine detaillierte Auf-schlüsselung der Personalfluktuationen bezogen auf die einzelnen Dienststellen und Jahre würden einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand nach sich ziehen.
Zu den Fragen 4, 5, 7 und 8:
Für eine Zuweisung der Versetzungsersuchen zu bestimmten Kalenderjahren – hier 2010 – und die Erhebung der Dienststellenzugehörigkeit des Antragstellers müsste jedes einzelne Ansuchen überprüft werden und jede verfügte Versetzung auf den dieser zugrundeliegenden Antrag hin überprüft werden. Insgesamt wurden im Jahr 175 Polizistinnen und Polizisten bundesländerübergreifend versetzt, wobei eine Zuordnung nach Einlangen des Versetzungs-ersuchens aus den zuvor angeführten Gründen nicht möglich ist.
Zu Frage 6:
Erfahrungsgemäß werden Versetzungsansuchen aus familiären, persönlichen und sozialen Gründen eingebracht.