8486/AB XXIV. GP
Eingelangt am 18.07.2011
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0517-III/8/a/2011
Wien, am . Juli 2011
Der Abgeordnete zum Nationalrat Bgm. Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen haben am 18. Mai 2011 unter der Zahl 8578/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Integration durch Vereinsarbeit“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Gemäß § 17 Abs 9 VerG sind Auskünfte, die sich auf die Registerdaten aller oder mehrerer gemeinsamer Kriterien beziehen (Sammelabfrage), unzulässig. Die Übermittlung einer entsprechenden Aufstellung ist daher nicht möglich.
Zu Frage 2:
Betreffend die Auszahlung von Fördergeldern an Vereine darf auf die Beantwortung zu Frage 2 der Parlamentarischen Anfrage PA 8151/J-NR/2011 vom 30. März 2011 verwiesen werden.
Zu Frage 3:
Die Förderungen erfolgen als Projektförderungen, denen formalisierte Einreichungen im Zuge von Aufrufen vorangehen. Die Auswahl erfolgt anhand eines einheitlichen, objektiven und transparenten Bewertungsrasters.
Zu Frage 4:
Die durch das Bundesministerium für Inneres geförderten Vereine leisten unter anderem durch die Bereitstellung von Spracherwerbsmaßnahmen, durch die Förderung der aktiven Teilnahme von Migrantinnen und Migranten am gesellschaftlichen, kulturellen und be-ruflichen Leben Österreichs sowie durch Interaktion mit der Mehrheitsgesellschaft einen sichtbaren Beitrag zu einer gelungenen Integration.
Zu Frage 5:
Es wird auf den am 19. Jänner 2010 beschlossenen "Nationalen Aktionsplan für Integration" der Bundesregierung, insbesondere auf die Handlungsfelder "Interkultureller Dialog", "Sport und Freizeit" sowie "Wohnen und die regionale Dimension der Integration" verwiesen.