8488/AB XXIV. GP
Eingelangt am 18.07.2011
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0580-III/1/b/2011
Wien, am 15. Juli 2011
Die Abgeordnete zum Nationalrat Angela Lueger, Genossinnen und Genossen haben am 18. Mai 2011 unter der Zahl 8589/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Umsetzung BVG Kinderrechte“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 7:
Österreich wurde in der Gewissheit Vertragspartei des Übereinkommens über die Rechte des Kindes, dass die im Übereinkommen normierten Rechte des Kindes und die Achtung seiner besonderen Bedürfnisse in der österreichischen Rechtsordnung im Wesentlichen bereits gewährleistet sind. In diesem Sinne sind auch die im BVG über die Rechte von Kindern getroffenen Regelungen bereits umgesetzt.
Kinderrechtsrelevante Bestimmungen sind in zahlreichen Gesetzesmaterien enthalten. Die unterschiedliche Struktur sowie die Vielfalt und Interdependenz der Gewährleistungen des Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern machen eine Zuordnung ihrer Artikel zu einzelnen österreichischen Gesetzesbestimmungen aber in den meisten Fällen schwierig und wenig sinnvoll. Auch eine Beantwortung der Frage nach der federführenden Zuständigkeit eines oder mehrerer Ressorts für die einzelnen Artikel ist in dieser Allgemeinheit kaum möglich, da die einzelnen Kinderrechte unter verschiedenen, jeweils unterschiedliche Ressorts betreffenden Gesichtspunkten umgesetzt werden können. Jede Maßnahme wird aber vor ihrer Setzung auf Verfassungskonformität, damit auch auf ihre Konformität mit dem Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern geprüft.
Die Projektförderungen im Flüchtlings- und Integrationsbereich des Bundesministeriums für Inneres sollen grundsätzlich die Integration der Kinder in die Gesellschaft erleichtern, oder, so diese Asylwerber sind, eine umfassende Betreuung gewährleisten.
Im Jahr 2002 wurden vom Bundesministerium für Inneres mit den zuständigen Schul-behörden und Kommunen akkordierte Lern- und Aufgabenhilfeprojekte initiiert. Diese werden im Rahmen der nationalen Integrationsförderungen des Bundesministeriums für Inneres unterstützt und widmen sich der Lernbetreuung von Kindern. Ziel ist die Verbesserung der schulischen Leistungen sowie der Deutschkenntnisse von Kindern und Jugendlichen mit nichtdeutscher Muttersprache, um den Begünstigten schulischen Erfolg zu ermöglichen und später den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Der Schwerpunkt der Lern- und Aufgabenbetreuung liegt in der Unterstützung in den Fächern Lesen, Schreiben, Rechnen in der Volksschule bzw. Deutsch, Englisch, Mathematik in der Hauptschule.
Im Rahmen der nationalen Flüchtlingsförderungen werden Projekte unterstützt, die sich unter anderem der allgemeinen Beratung und Betreuung der in den Einrichtungen des Bundesministeriums für Inneres (Betreuungsstellen) untergebrachten Asylwerberinnen und Asylwerbern widmen und direkt am jeweiligen Standort die Zielgruppe betreuen. In diesem Zusammenhang wird auf die besonderen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen besonderer Wert gelegt. Im Speziellen widmet sich das „Jugendprojekt Traiskirchen“ dieser Zielgruppe indem eine 24-Stunden-Betreuung von minderjährigen Flüchtlingen sowie Deutschkurse und Ausflüge angeboten werden.
Im Rahmen des Europäischen Integrationsfonds (EIF) und des Europäischen Flüchtlings-fonds (EFF) unterstützt das Bundesministerium für Inneres einerseits Spracherwerbsprojekte und andererseits Projekte, die sich der sozio-kulturellen Betreuung und Begleitung von Flüchtlingen und Migranten oder auch der psychologischen Betreuung von Kindern, die Asylwerber sind, widmen.
Ebenso wird in den Integrationswohnheimen des Bundesministeriums für Inneres standardmäßig eine Betreuung der Kinder angeboten.
Weiters hat das Bundeskriminalamt seit 2010 eine Koordinierungsstelle betreffend Gewalt/Antigewalt eingerichtet. Diese ist sowohl Ansprechstelle für alle Regierungs- und Nichtregierungsstellen, die sich mit dem Thema Gewalt an Frauen und Kindern auseinandersetzen, als auch Beratungsstelle für Opfer von Gewalttaten.
Innerhalb der Koordinierungsstelle werden zahlreiche Einzelprojekte und Maßnahmen rund um das Thema Gewalt/Antigewalt durchgeführt. Eines der derzeitigen Hauptprojekte ist MEDPOL. Dabei werden von Polizei und Ärzten gemeinsam Teilprojekte für die Erkennung von Gewalt an Frauen und Kindern durchgeführt.
Im Bundeskriminalamt wird in Kürze ein Projekt zur Einrichtung eines „Kompetenzzentrums für Vermisste – insbesondere Kinder und Jugendliche“ starten.
Ein multidisziplinärer Ansatz ist bei der Behandlung der Fälle vermisster Minderjähriger erforderlich. Dem Untertauchen von Kindern und Jugendlichen liegen häufig familiäre Gewalt, Missbrauch, soziale oder schulische Probleme zu Grunde. Das Augenmerk wird daher verstärkt auf Motiv- und Grundlagenforschung gerichtet werden. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse über das Verhalten von abgängigen Personen, besonders von Kindern und Jugendlichen, sollen über Schulungen in künftige Ermittlungen einfließen und neue Fahndungsansätze ermöglichen.
Um Minderjährige vor Gefahren im Zusammenhang mit Abgängigkeit noch umfassender und intensiver schützen zu können, wird eine noch intensivere Zusammenarbeit zur Optimierung und besseren Abstimmung der Ablaufroutinen aller damit befassten Gebietskörperschaften und Organisationen angestrebt.
Zu Frage 8:
Ja. Der sensible Umgang mit Kindern und Jugendlichen wird fächerübergreifend vermittelt.
Zu Frage 9:
Ja. Die Thematik wird bereits in der Polizeilichen Grundausbildung behandelt.
Zu Frage 10:
Ja. Die Teilnahme an ADL-Seminaren (Sensibilisierung) ist verpflichtend für alle Polizei-bediensteten vorgesehen.
Zu den Fragen 11 bis 13:
Auf die Beantwortung der Fragen 2 bis 5 der parlamentarischen Anfrage 7919/J (XXIV.GP.-NR 7835/AB) wird verwiesen.
Zu Frage 14:
Die Projekte sind bis ans Ende der jeweiligen Laufzeit budgetiert. Eine Institutionalisierung ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Die Beendigung eines Projekts steht einer neuerlichen Bewerbung nicht entgegen.