8489/AB XXIV. GP
Eingelangt am 18.07.2011
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0494-II/3/2011
Wien, am 1. Juli 2011
Der Abgeordnete zum Nationalrat Hagen, Kolleginnen und Kollegen haben am 18. Mai 2011 unter der Zahl 8600/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „verhinderte Abschiebung in Hall“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Ja, gemäß § 126 Strafgesetzbuch wegen schwerer Sachbeschädigung durch unbekannte Täter und wegen Verwaltungsstrafdelikten.
Hinsichtlich der Gerichtsdelikte werden Abschlussberichte/Anzeigen an die Staatsanwaltschaft Innsbruck erstellt.
Die Tatbestände in Bezug auf die Verwaltungsdelikte werden durch die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck gemäß §§ 26 ff Verwaltungsstrafgesetz untersucht.
Zu den Fragen 2 und 3:
Nein, es kam durch die Demonstranten/Aktivisten zu Provokationen und Beschimpfungen, nicht aber zu Angriffen oder Drohungen gegen Polizisten.
Zu Frage 4:
Da sich die polizeilichen Bemühungen in Umsetzung des Prinzips der Verhältnismäßigkeit vornehmlich auf eine Deeskalation der Situation konzentrierten, konnte eine koordinierte Aufnahme der Identitätsdaten nicht erfolgen.
Zu Frage 5:
Ja, durch schriftliche Aufzeichnungen und Fotos.
Zu Frage 6:
Es ist den Behörden nicht bekannt, von wem bzw. auf welchem Wege die Aktivisten Kenntnis von der Abschiebung erlangt haben.
Jedenfalls war der Betroffene (und dessen Rechtsvertreter) gemäß § 67 Abs. 4 Fremdenpolizeigesetz in Verbindung mit § 12a Asylgesetz, wie gesetzlich vorgesehen, vom genauen Abschiebetermin in Kenntnis gesetzt worden.
Zu den Fragen 7 bis 10:
Herr L. J. wurde am 28. Mai 2011 nach Gambia abgeschoben.
Zu Frage 11:
Die Abschiebung erfolgte wegen illegalen Aufenthalts.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen muss von einer Beantwortung dieser Frage Abstand genommen werden.