8489/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.07.2011
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMI-LR2220/0494-II/3/2011

 

Wien, am 1. Juli 2011

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Hagen, Kolleginnen und Kollegen haben am 18. Mai 2011 unter der Zahl 8600/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „verhinderte Abschiebung in Hall“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ja, gemäß § 126 Strafgesetzbuch wegen schwerer Sachbeschädigung durch unbekannte Täter und wegen Verwaltungsstrafdelikten.

 

Hinsichtlich der Gerichtsdelikte werden Abschlussberichte/Anzeigen an die Staatsanwaltschaft Innsbruck erstellt.

 

Die Tatbestände in Bezug auf die Verwaltungsdelikte werden durch die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck gemäß §§ 26 ff Verwaltungsstrafgesetz untersucht.

 


Zu den Fragen 2 und 3:

Nein, es kam durch die Demonstranten/Aktivisten zu Provokationen und Beschimpfungen, nicht aber zu Angriffen oder Drohungen gegen Polizisten.

 

Zu Frage 4:

Da sich die polizeilichen Bemühungen in Umsetzung des Prinzips der Verhältnismäßigkeit vornehmlich auf eine Deeskalation der Situation konzentrierten, konnte eine koordinierte Aufnahme der Identitätsdaten nicht erfolgen.

 

Zu Frage 5:

Ja, durch schriftliche Aufzeichnungen und Fotos.

 

Zu Frage 6:

Es ist den Behörden nicht bekannt, von wem bzw. auf welchem Wege die Aktivisten Kenntnis von der Abschiebung erlangt haben.

 

Jedenfalls war der Betroffene (und dessen Rechtsvertreter) gemäß § 67 Abs. 4 Fremdenpolizeigesetz in Verbindung mit § 12a Asylgesetz, wie gesetzlich vorgesehen, vom genauen Abschiebetermin in Kenntnis gesetzt worden.

 

Zu den Fragen 7 bis 10:

Herr L. J. wurde am 28. Mai 2011 nach Gambia abgeschoben.

 

Zu Frage 11:

Die Abschiebung erfolgte wegen illegalen Aufenthalts.

 

Aus datenschutzrechtlichen Gründen muss von einer Beantwortung dieser Frage Abstand genommen werden.