8499/AB XXIV. GP
Eingelangt am 18.07.2011
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Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
An die
Präsidentin des Nationalrats
Maga Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
GZ: BKA-353.110/0101-I/4/2011 Wien, am 18. Juli 2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Lueger, Kolleginnen und Kollegen haben am 18. Mai 2011 unter der Nr. 8585/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Umsetzung BVG Kinderrechte gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 8:
Ø Das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte der Kinder betrifft alle Ministerien. Welche Artikel des Verfassungsgesetzes fallen in Ihren Verantwortungsbereich?
Ø Welche finanziellen Mittel und in welcher Höhe werden zu Antwort 1 derzeit verwendet, welche werden zusätzlich budgetiert?
Ø Was hat sich in Ihrem Verantwortungsbereich seit dem Inkrafttreten des BVG Kinderrechte geändert – wurde eine Art „Kinderverträglichkeitsprüfung“ für bestehende Gesetze oder Erlässe vollzogen, damit Ihr Verantwortungsbereich kinderrechtskonform nach der Verfassung agiert?
Ø
Wird in Zukunft bereits in der Begutachtung
von Regierungsvorlagen in ihrem Verantwortungsbereich
Kinderrechtskonformität sichergestellt?
Ist eine altersentsprechende Partizipation von Kindern und Jugendlichen vorgesehen?
Ø
Welche konkreten Maßnahmen werden Sie
in Ihrem Verantwortungsbereich unternehmen, um die Kinderrechte im
Bewusstsein der Erwachsenen stärker zu verankern?
Welche finanziellen Mittel werden für diese Maßnahmen zu
Verfügung stehen?
Ø Welche konkreten Maßnahmen werden Sie in Ihrem Verantwortungsbereich unternehmen, um die Kinderrechte zu stärken?
Ø Welches Monitoring-Konzept zur Umsetzung der Kinderrechte in der Verfassung werden Sie in Ihrem Verantwortungsbereich verfolgen?
Ø Wird die Bundesregierung die mediale Verbreitung von Informationen über Kinderrechte im Kinder- und Erwachsenenbereich in Printmedien und im Fernsehen unterstützen und/oder daran mitwirken?
Österreich wurde in der Gewissheit Vertragspartei des Übereinkommens über die Rechte des Kindes, dass die im Übereinkommen normierten Rechte des Kindes und die Achtung seiner besonderen Bedürfnisse in der österreichischen Rechtsordnung im Wesentlichen bereits gewährleistet sind. In diesem Sinne sind auch die im BVG über die Rechte von Kindern getroffenen Regelungen bereits umgesetzt.
Kinderrechtsrelevante Bestimmungen sind in zahlreichen Gesetzesmaterien enthalten. Die unterschiedliche Struktur sowie die Vielfalt und Interdependenz der Gewährleistungen des Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern machen eine Zuordnung ihrer Artikel zu einzelnen österreichischen Gesetzesbestimmungen aber in den meisten Fällen schwierig und wenig sinnvoll. Auch eine Beantwortung der Frage nach der federführenden Zuständigkeit eines oder mehrerer Ressorts für die einzelnen Artikel ist in dieser Allgemeinheit kaum möglich, da die einzelnen Kinderrechte unter verschiedenen, jeweils unterschiedliche Ressorts betreffenden Gesichtspunkten umgesetzt werden können. Jede Maßnahme wird aber vor ihrer Setzung auf Verfassungskonformität, damit auch auf ihre Konformität mit dem Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern geprüft.
Mit freundlichen Grüßen