8503/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.07.2011
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                          Wien, am       Juli 2011

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0120-I/4/2011

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 8595/J vom 18. Mai 2011 der Abgeordneten Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 8.:

Österreich wurde in der Gewissheit Vertragspartei des Übereinkommens über die Rechte des Kindes, dass die im Übereinkommen normierten Rechte des Kindes und die Achtung seiner besonderen Bedürfnisse in der österreichischen Rechtsordnung im Wesentlichen bereits gewährleistet sind. In diesem Sinne sind auch die im Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern getroffenen Regelungen bereits umgesetzt.

 

Kinderrechtsrelevante Bestimmungen sind in zahlreichen Gesetzesmaterien enthalten. Die unterschiedliche Struktur sowie die Vielfalt und Interdependenz der Gewährleistungen des Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern machen eine Zuordnung ihrer Artikel zu einzelnen österreichischen Gesetzesbestimmungen aber in den meisten Fällen schwierig und wenig sinnvoll. Auch eine Beantwortung der Frage nach der federführenden Zuständigkeit eines oder mehrerer Ressorts für die einzelnen Artikel ist in dieser Allgemeinheit kaum möglich, da die einzelnen Kinderrechte unter verschiedenen, jeweils unterschiedliche Ressorts betreffenden Gesichtspunkten umgesetzt werden können. Jede Maßnahme wird aber vor ihrer Setzung auf Verfassungskonformität, damit auch auf ihre Konformität mit dem Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern geprüft.


Zu 9. und 9.1.:

Es gibt prinzipiell keine Zweckbindung von Beträgen, die sich dadurch ergeben, dass steuerliche Möglichkeiten in einem geringeren Ausmaß in Anspruch genommen werden. Genau so wenig wie eine höhere Inanspruchnahme keine umgekehrte Konsequenz nach sich ziehen würde.

 

Zu 10.:

Im Budget 2011 und im neuen Finanzrahmen 2012 – 2015 wurden dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur jährlich 80 Mio. € zusätzlich zum Ausbau der Tagesbetreuung zur Verfügung gestellt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Dr. Maria Fekter eh.