8504/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.07.2011
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                         Wien, am         Juli 2011

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0121-I/4/2011

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 8596/J vom 18. Mai 2011 der Abgeordneten Mag. Josef Auer, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

 

Stand Ende 2010:

 

 

Anzahl Kontrollen (ident mit vorl. Beschlagnahme-verfahren)

Anzahl Strafanträge

Anzahl vorl. beschlagnahmter Geräte

Anzahl vorl. beschlagnahmter sog. Eingriffsgegenstände (Pokertische, Schlüssel)

Burgenland

15

20

53

1

23

44

92

36

Sbg

4

16

33

6

Tir

5

13

23

21

Vlbg

15

47

62

86

14

45

44

15

Ktn

2

5

16

2

gesamt

78

190

323

167


Stand 31.05.2011:

 

 

Anzahl Kontrollen (ident mit vorl. Beschlagnahme-verfahren)

Anzahl Strafanträge

Anzahl vorl. beschlagnahmter Geräte

Anzahl vorl. beschlagnahmter sog. Eingriffsgegenstände (Pokertische, Schlüssel)

Burgenland

15

26

60

1

43

103

193

64

Sbg

6

24

38

6

Tir

20

48

75

30

Vlbg

48

130

151

167

46

166

121

51

Wien

8

14

60

25

Ktn

2

5

16

2

gesamt

188

516

714

346

 

Es wird darauf hingewiesen, dass mit Kontrollen insbesondere in Verbotsländern begonnen wurde und nunmehr in Erlaubnisländern verstärkt Kontrollen durchgeführt werden, da sich herausgestellt hat, dass sich auch in diesen Ländern bewilligungslos betriebene Spielgeräte befinden.

 

Mit den ordnungspolitischen Maßnahmen des Finanzressorts sind auch Maßnahmen der Abgabenerhebung verbunden.

 

Zu 2.:

Eine statistische Abfrage der Urteile auf dieser Basis ist derzeit nicht möglich.

 

Zu 3. und 4.:

Die mit 1. Dezember 2010 neu eingerichtete Stabstelle für Suchtprävention und Suchtberatung hat sich zur Aufgabe gesetzt, im Jahr 2012 eine österreichweite Antistigmatisierungskampagne in Kooperation mit anderen Bundesministerien sowie Länder-institutionen durchzuführen. Ziel dieser Kampagne ist es, das Krankheitsbild Glücksspielsucht zu entstigmatisieren und somit bei den Betroffenen zu erreichen, dass diese sich frühzeitig einer Beratung bzw. Behandlung unterziehen. Somit sollen auch jene Personen erfasst werden, die auf Grund des Glücksspielautomatenspieles sowie des illegalen Glücksspieles der Spielsucht verfallen sind. Weiters hat die neu eingerichtete Spielerschutzstelle das Ziel, im Jahr 2013/2014 in Kooperation mit den weiterhin für Spielsucht zuständigen Bundes-ministerien sowie den für Prävention zuständigen Länderinstitutionen eine österreichweite


Aufklärungs- und Informationskampagne für die breite Bevölkerung im Hinblick auf die Gefahren des Glücksspiels, insbesondere des kleinen Glücksspiels und auch des illegalen Glücksspiels durchzuführen.

 

Zu 5.:

Die im Mai erschienene erste österreichweite epidemiologische Glücksspielstudie (Kalke et al., Glücksspiel und Spielerschutz in Österreich) kommt zu dem Ergebnis, dass die 18- bis 35-Jährigen eine überdurchschnittlich hohe Gefährdung hinsichtlich Automatensucht haben (Kalke, Tabelle 6.10., Seite 165). Da es sich um eine deskriptive Studie handelt, erfolgt darin keine Erklärung zu diesem Phänomen.

 

Andere internationale Studien, wie etwa die jüngst in Deutschland erschienene PAGE-Studie (Pathologisches Glücksspiel und Epidemiologie in Deutschland, Universität Greifswald), kommen zu ähnlichen Ergebnissen, wonach insbesondere junge und jüngere Personen unter gewissen Umständen dieser Suchtgefahr ausgesetzt sind. Die Ursachen lassen sich demnach dahingehend erklären, dass gerade Menschen mit fehlender Lebenserfahrung und mit aufgrund des Alters geringerer Urteilsfähigkeit sowie innerer Unsicherheit, oft begleitet von problematischen Lebensumständen (familiärer Suchthintergrund, geringe Bildung, geringes Einkommen, Migrationshintergrund) aus kompensatorischen Gründen beginnen, ein Suchtpotential zu entwickeln. Wie die Ergebnisse der Studie ebenfalls zeigen, sind bei Personen, auf die solche Umstände zutreffen, überdurchschnittlich hohe Problemprävalenzen zu finden. In der Summe kann aus der zitierten Studie abgeleitet werden, dass insbesondere Personen in jungen Jahren, bei denen die sogenannten Schutzfaktoren (wie etwa eine funktionierende und stabilisierende Familie oder Lebensperspektiven) fehlen, besonders anfällig dafür sind, der Krankheit zu verfallen.

 

Zu 6.:

Die im Mai 2011 erschienene österreichische Glücksspielstudie vom Mai 2011 zeigt als Ergebnis (Seite 165, Tabelle 6.10), dass in der Altersgruppe der 14- bis 17-Jährigen noch keine Spielprobleme festgestellt werden konnten. Aus den Jahresberichten einschlägiger Beratungsstellen für Glücksspielsucht kann jedoch herausgelesen werden, dass auch unter 18-Jährige bereits mit Glücksspiel begonnen haben.

 

Die genannte Studie lief ab 4. Mai 2009, die Erhebungen endeten im Herbst 2010
(Kalke, Seite 16). Die erwähnte Studie lässt daher die gemäß Glücksspielnovelle 2010 festgelegten Spielerschutzmaßnahmen, insbesondere die Jugendschutzbestimmungen und


die Altersbeschränkungen, außer Acht. Die in den Empfehlungen der Studie geforderten Maßnahmen sind – soweit sie in die Kompetenz des Bundesministeriums für Finanzen fallen – durch die Glücksspielnovelle 2010 weitestgehend umgesetzt worden, zumal diese Novelle einen verstärkten Spielerschutz inklusive Alterszutrittsbegrenzungen insbesondere beim Automatenglücksspiel normiert hat.

 

Zu 7. und 8.:

Erste österreichweite Ergebnisse zur Spielsucht von Automatenspielern und -spielerinnen liegen auf Grund der bereits erwähnten ersten österreichweiten Glücksspielstudie auf. Diese erhebt jedoch die Spielprobleme lediglich nach Bundesländern, nicht jedoch bezogen nach einzelnen Altersgruppen, Genderanteilen oder Bezirken. (Kalke, Tabelle 6.11, Seite 169)

 

 

Keine Spielprobleme (0 Krit.)

Geringe Spielprobleme (1-2 Krit.)

Probl. Spielverhalten (3-4 Krit.)

Path. Spielverhalten (5-10 Krit.)

Wien

96,1%

1,9%

0,9%

1,0%

Niederösterreich

97,1%

1,7%

0,2%

1,0%

Burgenland

98,6%

1,0%

0,0%

0,4%

Steiermark

97,4%

1,9%

0,3%

0,4%

Kärnten

98,8%

0,7%

0,1%

0,4%

Oberösterreich

97,1%

2,3%

0,2%

0,4%

Salzburg

98,5%

1,2%

0,2%

0,0%

Tirol

94,5%

2,2%

0,8%

2,4%

Vorarlberg

99,4%

0,2%

0,2%

0,2%

 

Quelle: Kalke, Glücksspiel und Spielerschutz in Österreich; Tabelle 6.11: Ausmaß bestehender Spielprobleme nach Bundesland; S.169

 

Weitere österreichweite Daten liegen derzeit nicht vor.

 

Zu 9.:

Nach Kenntnis des Bundesministeriums für Finanzen wurden keine neuen Suchtpräventions-stellen installiert, da es bereits wie bisher in jedem Bundesland sogenannte Fachstellen zur Suchtprävention gibt. Eine Auflistung derselben wurde seitens der Spielerschutzstelle im Bundesministerium für Finanzen vorgenommen und findet sich nunmehr auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen unter dem Menüpunkt Spielerschutz/Hilfsangebote zur leichteren Orientierung für Hilfesuchende.

 


Zu 10. und 11.:

Wie bereits zu den Fragen 3. und 4. ausgeführt, ist seitens der Spielerschutzstelle im Bundesministerium für Finanzen 2013/2014 eine österreichweite Aufklärungs- und Informationskampagne zu den Gefahren der Glücksspielsucht geplant. Die Frage von zielgruppenorientierter Information wird gemeinsam mit den dafür notwendigen Kooperationspartnern (andere zuständige Bundesministerien sowie Landesstellen) erörtert werden. Des Weiteren wird auf die durch das Bundesministerium für Gesundheit zu erarbeitende nationale Suchtstrategie hingewiesen, in deren Rahmen Glücksspielsucht ein Arbeitsgebiet ist. Die h.o. Spielerschutzstelle ist im Hinblick auf die Glücksspielsucht in das Expertengremium des Bundesministeriums für Gesundheit nominiert worden, diesbezügliche Aktivitäten beginnen im Herbst 2011.

 

 

Mit freundlichen Grüßen