8507/AB XXIV. GP
Eingelangt am 19.07.2011
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BM für Landesverteidigung und Sport
Anfragebeantwortung
MAG. NORBERT DARABOS
BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT
S91143/95-PMVD/2011 19. Juli 2011
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Schwentner, Freundinnen und Freunde haben am 19. Mai 2011 unter der Nr. 8633/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "geschlechtsspezifische Unterschiede bei variablen Gehaltsbestandteilen im Bundesdienst" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zunächst ist hiezu festzustellen, dass das Dienst- und Besoldungsrecht des Bundes nicht zwischen Frauen und Männern differenziert, sondern beide gleich behandelt. Das Gender Pay Gap im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport, in dem es rund 2.600 weibliche und rund 20.500 männliche Bedienstete gibt, ist einerseits darauf zurückzuführen, dass Mehrdienstleistungen nahezu ausschließlich im militärischen Dienst anfallen, in dem es deutlich mehr Männer als Frauen gibt. Andererseits ist zu beachten, dass die Besoldung altersabhängig ist, und das Durchschnittsalter der Männer im militärischen Dienst im Jahr 2010 bei 40,4 Jahren und jenes der Frauen bei 29,3 Jahren lag.
Im Einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Die Zahl der geleisteten Überstunden kann nicht bekanntgegeben werden, da aus der ermittelbaren Summe der für Überstunden ausbezahlten Vergütungen kein Rückschluss auf geleistete Überstunden gezogen werden kann, zumal diese auch durch Zeitausgleich abgegolten werden.
Zu 2 und 4:
Da der Begriff „Mehrstunden“ nicht definiert ist, und auch nicht ermittelt werden kann, was damit gemeint ist, lassen sich diese Fragen nicht seriös beantworten.
Zu 3 und 5:
Im Jahr 2010 wurden für Überstunden rund eine Mio. Euro für Frauen und rund 30 Mio. Euro für Männer, im Bereich von Zulagen rund 4 Mio. Euro für Frauen und rund 53 Mio. Euro für Männer aufgewendet. Im Übrigen verweise ich hiezu auf meine einleitenden Bemerkungen.
Zu 6:
Den Begriff „Zuschlag“ gibt es im Gehaltsgesetz nur im Zusammenhang mit Überstunden. Da sich die Überstundenvergütung aber aus Grundvergütung und Überstundenzuschlag zusammensetzt, eine gesonderte Abfrage des Zuschlags jedoch nicht möglich ist, kann die Frage nicht beantwortet werden.
Zu 7 und 8:
Im Jahr 2010 wurden an Leistungsprämien rund 120.000 Euro für Frauen und rund 260.000 Euro für Männer, an Belohnungen rund 240.000 Euro für Frauen und rund 3.280.000 Euro für Männer aufgewendet. Im Übrigen verweise ich hiezu auf meine einleitenden Bemerkungen.
Zu 9:
Wie ich bereits einleitend erwähnt habe, gibt es in der Bundesbesoldung keine geschlechtsspezifischen Unterschiede.