8510/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.07.2011
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BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

 

 

MAG. NORBERT DARABOS

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT

S91143/98-PMVD/2011                                                                                               19. Juli 2011

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Kunasek, Kolleginnen und Kollegen haben am 19. Mai 2011 unter der Nr. 8659/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Verleihung von Österreichischen Schwimmerabzeichen (ÖSA) und Österreichischen Rettungsschwimmerabzeichen (ÖRSA)" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 und 2:

Zunächst ist festzuhalten, dass im jährlichen Durchschnitt rund 70.000 Österreichische Schwimm- bzw. Rettungsschwimmabzeichen verliehen werden. Im Jahr 2010 waren es 71.419 Österreichische Schwimm- bzw. Rettungsschwimmabzeichen. Hinsichtlich des ge­wünschten Stichtages 16. Mai 2011 darf ich mitteilen, dass eine statistische Auswertung auf Grund der dezentralen Strukturen nur bezogen auf das Kalenderjahr möglich ist.


Zu 3 bis 7:

Prüfungen im Zusammenhang mit Österreichischen Schwimm- bzw. Rettungsschwimm­abzeichen werden durch die mittels Erlass des (damals zuständigen) Bundeskanzleramtes berechtigten Organisationen und Zentralstellen des Bundes abgenommen. In den Jahren 2010 bzw. 2011 waren bzw. sind dies die Österreichische Wasser-Rettung, der Arbeiter Samariter Bund Österreichs, das Österreichische Jugendrotkreuz, das Bundesministerium für Inneres sowie das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport. Darüber hinaus sind keine weiteren Organisationen berechtigt, derartige Schwimm- bzw. Rettungs­schwimmabzeichen zu verleihen.

Zu 8:

Im Jahr 2010 hat das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport an die ARGE-ÖWRW keine Förderung vergeben.