8516/AB XXIV. GP
Eingelangt am 19.07.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0511-I/1/d/2011
Wien, am . Juli 2011
Die Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde haben am 19. Mai 2011 unter der Zahl 8631/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „geschlechtsspezifische Unterschiede bei variablen Gehaltsbestandteilen im Bundesdienst“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Einleitend halte ich fest, dass die abgefragten Zahlen, die die Zentralstelle meines Ressorts betreffen, von verschiedenen Parametern wie Zahl der Beschäftigten, Einstufung, Ausmaß der Beschäftigung etc. abhängig sind, sodass daraus keine Rückschlüsse auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung gezogen werden können.
Zu den Fragen 1, 3 und 6:
Die Anzahl der finanziell abgegoltenen Überstunden und die daraus entstandenen Kosten im Jahr 2010 – jeweils aufgeschlüsselt nach Frauen und Männern - ergeben sich aus nachstehender Tabelle:
|
|
Anzahl der Überstunden |
Kosten |
|
Frauen |
68.621,75 |
€ 1.608.730,29 |
|
Männer |
279.867,54 |
€ 7.253.277,68 |
|
|
|
€ 8.862.007,97 |
Zu den Fragen 2 und 4:
Die Anzahl der finanziell abgegoltenen Mehrstunden (§ 49 Abs. 5 BDG iVm §§ 16 und 17 GehG) und die daraus entstandenen Kosten im Jahr 2010 – jeweils aufgeschlüsselt nach Frauen und Männern – ergeben sich aus nachstehender Tabelle:
|
|
Anzahl der Mehrstunden |
Kosten |
|
Frauen |
337,20 |
€ 6.132,51 |
|
Männer |
344,40 |
€ 5.785,92 |
|
|
|
€ 11.918,43 |
Zu Frage 5:
Bei den Zulagen gemäß § 3 Abs. 2 GehG 1956 (§ 8a VBG) handelt es sich nicht um variable Gehaltsbestandteile. Die Ansprüche auf diese Zulagen bestehen vielmehr unmittelbar aufgrund des Gesetzes.
Zu den Fragen 7 und 8:
Die Gesamtkosten für Leistungsprämien und Belohnungen – aufgeschlüsselt nach Frauen und Männern – stellen sich im Jahr 2010 wie folgt dar:
|
|
Frauen |
Männer |
|
Gesamtkosten 2010 |
€ 297.345,75 |
€ 223.644,29 |
Zu Frage 9:
Auf gesetzlicher Ebene wird im Dienst- und Besoldungsrecht nicht nach Männer und Frauen differenziert.
Das Gender Pay Gap im Bundesdienst ist weitgehend auf Unterschiede in folgenden einkommensrelevanten Merkmalen zurückzuführen. Dazu gehören das Beschäftigungs-ausmaß, der Umfang an geleisteten Überstunden, die Qualifikation, das Innehaben einer Leitungsfunktion und in hohem Umfang das unterschiedliche Dienstalter.