8517/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.07.2011
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

              

GZ: BMI-LR2220/0473-III/4/2011

Wien, am       . Juli 2011

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Walser, Mag.a Korun, Freundinnen und Freunde haben am 19. Mai 2011 unter der Zahl 8640/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Auftragsvergabe für die Überarbeitung des Deutschtests für Zuwanderer (DTZ)“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 14:

Nach Gegenüberstellung der Angebote wurde seitens des Österreichischen Integrations-fonds (ÖIF) der Auftrag an den Bestbieter vergeben. Das Angebot der telc GmbH beinhaltete vor allem die Übertragung der ausschließlichen Nutzungsrechte für die überarbeiteten Testitems an den ÖIF ohne weitere Kosten. Die Überlassung des exklusiven Nutzungsrechts durch die telc GmbH räumt dem ÖIF das Recht ein, den Test in Zukunft österreichweit für die Integrationsvereinbarung, im Rahmen des Verfahrens zur Erlangung der Staatsbürgerschaft oder auch anderweitig einzusetzen bzw. Dritten die Nutzung zu gestatten. Auf Basis der langfristig möglichen Einnahmen durch die Exklusivnutzung am Test können Prüfungs-, Abwicklungs- und Entwicklungskosten beim ÖIF zu einem wesentlich höheren Grad gedeckt werden.


Zu Frage 2:

Die telc GmbH hat ein Angebot in Höhe von € 70.000,-- fristgerecht eingereicht. Es wird derzeit von keinen Folgekosten ausgegangen.

 

Zu Frage 3:

Alle überarbeiteten Items werden in Österreich erprobt. Anhand der Auswertungen der Erprobungsergebnisse werden „kritische“ Items überarbeitet bzw. durch neue ersetzt. 

 

Zu Frage 4:

Dies wird durch die Einhaltung der Minimum Standards der „Association of Language Testers in Europe“ (ALTE) gewährleistet. Die telc GmbH ist Vollmitglied der ALTE und hat sich zur Einhaltung dieser Standards verpflichtet.

 

Zu Frage 5:

Es wird Posttestanalysen geben, die mit größeren Zahlen und unter Echtbedingungen die Ergebnisse aus der Erprobung absichern. Neue Items/Versionen werden wiederum vorerprobt.

 

Zu Frage 6:

Die Qualifizierung der Prüfer und Bewerter wird von der telc GmbH in Österreich durchgeführt. Nur eine gültige telc-Prüfer-Lizenz, die durch die erfolgreiche Teilnahme an Prüfer-Qualifizierungen erworben werden kann, berechtigt zur Prüfungsdurchführung. Um die Qualität bei der Prüfungsdurchführung zu sichern, werden die qualifizierten Prüfer in regelmäßigen Abstimmungs- und Bewerter-Treffen besonders kalibriert. Des Weiteren werden Schulungsmaterialien und eine Prüfungsordnung erstellt, anhand derer eine einheitliche, objektive und faire Prüfungsdurchführung garantiert wird. 

 

Zu Frage 7:

Der Prüfungsdurchführungsprozess umfasst die Durchführung von Prüfungen im schriftlichen und mündlichen Bereich, die digitale Aufzeichnung der mündlichen Prüfungen, die Bewertung der mündlichen Leistung sowie die Übermittlung aller Prüfungsunterlagen an den ÖIF. Die Prüfungsdurchführung und die Bewertung der mündlichen Leistung werden von einem qualifizierten Prüfer-Team durchgeführt. Im ÖIF führt ein qualifiziertes Bewerter-Team die Bewertungen der Module Lesen und Hören sowie die Bewertungen des Moduls Schreiben durch und macht Stichprobenkontrollen der Bewertungen der mündlichen Prüfungen. Nach der Prüfung erfolgt die postalische Übermittlung des Prüfungsergebnisses in Form des Prüfungszeugnisses bei bestandener Prüfung oder in Form einer schriftlichen Mitteilung bei nicht bestandener Prüfung an den Prüfungsteilnehmer durch den ÖIF.


Zu Frage 8:

Die Einhaltung der Prüfungsstandards wird durch Prüfungshospitationen und stich-probenartige Kontrollen der Bewertungen überprüft sowie durch die Abstimmungstreffen und die Durchführungsbestimmungen gewährleistet.

 

Zu Frage 9:

Die Prüfungsordnung steht auf der Homepage des ÖIF zur Verfügung; Durchführungs-beschreibungen sind im Modelltest inkludiert.

 

Zu Frage 10:

Die Prüfungsmaterialien werden beim ÖIF in Wien archiviert.

 

Zu Frage 11:

Nach vorheriger Terminvereinbarung können Prüfungskandidaten beim ÖIF in Wien oder in den Integrationszentren in Innsbruck, Graz und Linz Einsicht in die Unterlagen nehmen.

 

Zu Frage 12:

Das Prüfungshandbuch, das dem Deutsch-Test für Zuwanderer zugrunde liegt, wird für Österreich überarbeitet und allen Kursträgern und Interessierten zur Verfügung stehen. 

 

Zu Frage 13:

Der Vorbereitung auf die Prüfung dient in erster Linie der Deutsch-Integrationskurs. Darüber hinaus stellt der ÖIF zur Vorbereitung auf das Prüfungsformat auf seiner Homepage einen Modelltest zur Verfügung. Der Modelltest beinhaltet einen Übungstest und ausführliche Hinweise zur Durchführung und Bewertung. Die Tonaufnahmen zu den Prüfungsteilen Hörverstehen stehen ebenfalls als Download auf der Homepage des ÖIF zur Verfügung. Weitere Übungs- und Vorbereitungsmaterialien sind in Vorbereitung.

 

Zu Frage 15:

Die Geschäftsführung des ÖIF konnte den Gesprächstermin mit ÖSD aus terminlichen Gründen im angefragten Zeitraum nicht wahrnehmen.

 

Zu Frage 16:

Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Inter-pellationsrechtes.


Zu Frage 17:

Die neue Rechtslage entspricht inhaltlich der Grundkonzeption der geltenden Rechtslage. Darüber hinaus wird auf die Erläuterungen zur Regierungsvorlage (RV 1078 BlgNR XXIV. GP zu §§ 14 ff Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz) verwiesen.

 

Zu Frage 18:

Das genannte Schreiben bezog sich ausschließlich auf das Prüfungsangebot des ÖIF.