852/AB XXIV. GP

Eingelangt am 30.03.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMG-11001/0029-I/5/2009

Wien, am  27. März 2009

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 952/J der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Ing. Hofer und weiterer Abgeordneter nach der mir übermittelten Stellungnahme vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger wie folgt:

 

Die parlamentarische Anfrage enthält eine Reihe allgemeiner Fragen, lässt dabei jedoch erkennen, dass Kern des Themas die Situation im Leistungsbereich der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Die soziale Krankenversicherung ist aber nicht „Anbieter“ dieser Leistungen – Knochendichtemessung (Densitometrie, Osteodensitometrie) wird in erster Linie von Ärzten und Krankenanstalten (Instituten, Ambulatorien usw.) erbracht. Nicht alle erbrachten Leistungen müssen über die Krankenversicherung abgerechnet werden. Die Größe des Privatanteils in diesem Bereich kann nicht eingeschätzt werden, dürfte aber für eine eingehende Untersuchung – wie im Wahlarztbereich allgemein – nicht ohne Weiteres zu vernachlässigen sein.

 


Keinesfalls übersehen werden darf, dass Untersuchungen in den Ambulanzen der Krankenanstalten durch die LKF-Finanzierung abgegolten sind und die Krankenversicherungsträger dazu keine aussagekräftigen Unterlagen besitzen.

 

Knochendichtemessung ist im Übrigen keine Behandlung, sondern ein Diagnosemittel. Die Ablehnung von zusätzlichen Knochendichtemessungen durch Versicherungsträger hat somit auch ihren Grund darin, dass diese aufgrund des Ökonomiegebotes als nicht mehr ziel führend oder zweckmäßig angesehen wird. Die verschiedenen Messmethoden sind auch nicht so genau, dass sich bei wiederholten Messungen in relativ kurzen Zeitabständen erkennbare Knochenstrukturänderungen überhaupt identifizieren ließen.

 

Die Anführung einzelner Krankenversicherungsträger ist im folgenden Text als beispielhaft zu werten.

 

Frage 1:

Auf Rechnung der Wiener Gebietskrankenkasse können Knochendichtemessungen unter denselben Voraussetzungen und zum gleichen Tarif durchgeführt werden von

Ø     berechtigten Vertragsfachärzten für Radiologie

Ø     Vertragseinrichtungen

·        KLIMAX Krankenanstalten-Betriebsges.m.b.H., Ambulatorium für
Klimakterium und Osteoporose,

·        MENOSAN Krankenanstalten-Betriebsges.m.b.H., Ambulatorium für Wechselbeschwerden und Osteoporose - Früherkennung,

·        MENOX Krankenanstalten-Betriebsges.m.b.H., Ambulatorium für
Diagnostik und Therapie des klimakterischen Syndroms,

·        Ambulatorium Döbling, Radiologische Ambulanz

Die Untersuchung darf nur dann abgerechnet werden, wenn sie von einem Facharzt für Radiologie durchgeführt wird, der seine Teilnahme an dem Internationalen ISCD/IOF Osteodensitometrielehrgang nachgewiesen hat.

 

Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse hat in der Honorarordnung für Fachärzte für Radiologie bzw. für Vertragsgruppenpraxen für Radiologie die Durchführung und Honorierung der Knochendichtemessung geregelt. Von 33 Niederösterreichischen Radiologenstellen führen 32 die Knochendichtemessung durch.

 

Im Zuständigkeitsbereich der Burgenländischen Gebietskrankenkasse wird die Knochendichtemessung nach der DXA-Methode in vier Vertragsinstituten und einer eigenen Einrichtung durchgeführt.

 


Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse hat auf Folgendes verwiesen:

a)      Niedergelassene Fachärzte für Radiologie in Oberösterreich, dazu ein Zitat lt. Honorarordnung:

„Die Knochendichtemessung ist nur von jenen Fachärzten für Radiologie verrechenbar, die von den Kassen im Einvernehmen mit der Ärztekammer für OÖ (ÄK f. OÖ) hiezu berechtigt wurden. Für die Berechtigungserteilung ist ein von der Ärztekammer für OÖ und von der Kasse anerkannter Ausbildungsnachweis, die Vorlage einer saldierten Rechnung über den Geräteankauf und ein von der Ärztekammer für OÖ und der Kasse im Einvernehmen festgestellter Bedarf für den jeweiligen Standort erforderlich. Für die Geräteausstattung, die Ausbildungsvoraussetzung und die Durchführung der Untersuchung gelten die im Einvernehmen mit der Ärztekammer für OÖ und der Kasse erstellten Richtlinien in der jeweiligen Fassung.“

 

Die Zuweisung zur Knochendichtemessung darf ausschließlich von Ärzten für Allgemeinmedizin, Fachärzten für Frauenheilkunde, Fachärzten für Innere Medizin und Fachärzten für Orthopädie erfolgen.

 

b)     Von den OÖ Krankenanstalten erbringen Leistungen das AKH Linz, KH Bad Ischl, KH Freistadt, KH Gmunden, KH Kirchdorf, KH Rohrbach, KH Schärding, KH Steyr, KH Vöcklabruck, Nervenklinik Wagner Jauregg Linz, KH Barmherzige Brüder Linz, KH Barmherzige Schwestern Linz, KH Elisabethinen Linz, Klinikum Wels-Grieskirchen, KH Braunau, KH Ried, KH Sierning

 

Für Anspruchsberechtigte der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse werden Knochendichtemessungen von Instituten für Radiologie, Fachärzten für Radiologie, Fachärzten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Innere Medizin, Orthopädie und orthopädische Chirurgie sowie vom GKK-Ambulatorium durchgeführt.

 

Die Kärntner Gebietskrankenkasse hat mit 5 Radiologen und mit 2 selbstständigen Ambulatorien (Instituten) ein Vertragsverhältnis zur Erbringung der Knochendichtemessung.

 

Die folgenden Angaben der Salzburger Gebietskrankenkasse beinhalten die Salzburger Patienten, aber auch Patienten von Versicherungsträgern aus anderen Bundesländern. Dazu die Tabelle der Salzburger Vertrags-CT-Institute:

VPNR

NAME

 

167640

Ambulatorium für Digitale Diagnostik

in den letzten 4 Jahren keine Abr. der Osteo-Pos

202903

Institut f. Digitale Diagnostik Ges.m.b.H.

 

213904

Institut für CT und MRT Ges.m.b.H.

 

249634

Diakonissenkrankenhaus Salzburg

 

978382

Institut für bildgebende Diagnostik

in den letzten 4 Jahren keine Abr. der Osteo-Pos

978685

Ambulatorium f. digit.  Bilddiagnostik

 

Wahlarzt-Kostenerstattung wird in Salzburg für Leistungen von Radiologen erbracht.

 

Die Tiroler Gebietskrankenkasse weist darauf hin, dass man sich strikt an die Vorgaben von „Arznei und Vernunft“ sowie der osteologischen Fachgesellschaften und der WHO hält.

 

Bei der Vorarlberger Gebietskrankenkasse werden Knochendichtemessungen in Krankenanstalten und bei Fachärzten für Radiologie durchgeführt.

 

Knochendichtemessungen im Bereich der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau werden in Instituten für klimakterische Beschwerden und CT-Instituten durchgeführt, bei der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter werden Knochendichtemessungen von selbständigen Ambulatorien (auf Basis der Verträge) und Fachärzten für Radiologie (Kostenerstattung) durchgeführt.

 

Im Bereiche der Pensionsversicherungsanstalt befindet sich in der Sonderkrankenanstalt-Rehabilitationszentrum Bad Hofgastein ein Knochendichtemessgerät.

 

Die Sozialversicherungsanstalt der Bauern weist darauf hin, dass die Durchführung einer Osteodensiometrie vom Erkrankungsverdacht aufgrund der klinischen Erscheinungsform und des Vorliegens von Risikofaktoren, daneben aber auch von der Frage einer therapeutischen Konsequenz samt der Bereitschaft des Patienten zur Therapie bestimmt werden: Postmenopausale Frauen mit Risikofaktoren (zierlicher Körperbau, Familienanamnese, pigmentarmer blonder Konstitutionstyp, Hyperthyreose, Asthma, chronische Polyarthritis, Autoimmunerkrankungen, Leberzirrhose, Niereninsuffizienz, Nierensteine, Magenresektion, Darmerkrankung, Diarrhoen, Karzinom, Lactoseintoleranz, Hypogonadismus, bestimmte Medikamente, keine Hormontherapie nach der Menopause, frühe Menopause, Zustand nach Ovarektomie, häufig unregelmäßiger Zyklus, später Eintritt der Pubertät, letztlich auch Lebensstilfragen wie Nikotinabusus, Alkoholabusus, geringer Milch-, Käsekonsum, wenig körperliche Betätigung oder lange Immobilisation) lassen die Osteodensitometrie dann sinnvoll erscheinen, wenn nicht (radiologisch vorher eindeutig diagnostiziert) eine manifeste Osteoporose bereits bekannt ist. Dabei ist das konventionelle Röntgen hinsichtlich des Mineralgehaltes nur dann aussagekräftig, wenn über 30 % Knochensubstanzverlust bereits vorliegen.

Die Sozialversicherungsanstalt der Bauern weist zur Fragestellung der Knochendichtemessung ausdrücklich darauf hin, dass eine Verbesserung der Situation der Patienten nicht von einer ausufernden Diagnostik, sondern von einer das Maß des Notwendigen nicht übersteigenden konkreten Therapie abhängt.

Aus Sicht der SVA der Bauern wären die gestellten Fragen sogar noch zu ergänzen, weil weder die Anzahl der in Österreich verfügbaren


Knochendichtemesseinrichtungen noch die Anzahl der durchgeführten Knochendichtemessungen allein eine Aussage über den verbesserten Gesundheitszustand der betroffenen Patienten oder Kosteneinsparungen für die Träger zulassen.

Insbesondere aus dem Projekt „Arznei und Vernunft“, das sich des Themas Osteoporose bereits sehr tiefgehend und im Konsens mit der Ärzteschaft widmet, war nach Auffassung der SVA der Bauern deutlich zu entnehmen, dass insbesondere die medikamentöse Behandlung von Osteoporose-Patienten oftmals keinen Erfolg aufweist, weil die erforderlichen Medikamente nicht konsequent genug eingenommen werden, was nicht zuletzt an ihrer Verträglichkeit liegt.

Die Ablehnung von zusätzlichen Knochendichtemessungen durch Versicherungsträger hat auch ihren Grund darin, dass diese aufgrund des Ökonomiegebotes als nicht mehr ziel führend oder zweckmäßig angesehen wird. Die Messmethoden sind auch noch nicht so genau, dass sich bei in relativ kurzen Zeitabständen erfolgenden wiederholten Messungen erkennbare Knochenstrukturänderungen überhaupt identifizieren ließen.

 

Frage 2:

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Kostenerstattung für Wahleinrichtungen und Wahlärzte in Höhe von 80 % des Tarifs zu leisten ist.

Die Preisunterschiede erklären sich einerseits aus unterschiedlichen Untersuchungsmethoden, andererseits daraus, dass Honorarpositionen Verhandlungsergebnisse darstellen, die bei den Gesamtvertragsverhandlungen oft als Gesamt-Honorar­abschluss vereinbart werden und nicht stets jährlich neu kalkuliert werden. Abweichungen sind daher für sich allein keinesfalls als Hinweis auf Unstimmigkeiten zu sehen.

 

Wiener Gebietskrankenkasse:

Densitometrie nach Dexa-Methode - Tarif 30,30 Euro.

 

Niederösterreichische Gebietskrankenkasse:

Der Tarif für eine Knochendichtemessung kann dem nachstehenden Auszug der Regelung in der Honorarordnung entnommen werden. Daraus geht auch hervor, dass eine Bewilligung durch die Kasse grundsätzlich nicht vorgesehen ist. Allerdings wurden die zuweisenden Ärzte intensiv auf die aus der Initiative „Arznei und Vernunft“ hervorgehenden Regelungen hingewiesen.


 

Art der Leistung

Stufe 1
(Digital und
Archivierung)

Stufe 2
(Digital ohne Archivierung)

Stufe 3
(Analog ohne Archivierung)

 


Anmerkung

Pos. Nr.

Tarif

Pos. Nr.

Tarif

Pos. Nr.

Tarif

Knochendichtemessung mittels Dual Energy
X-RAY Absorptionsmessung (DEXA)

90

29,555

190

28,00

290

 

26,44

 

Nicht als Screening sondern nur mit medizinischer Indikation.
Wiederholungsuntersuchung frühestens nach einem Jahr, außer mit medizinischer Begründung.
Anmerkung: Gerätenachweis ist der Ärztekammer für Niederösterreich und der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse vorzulegen.

 

Burgenländische Gebietskrankenkasse:

Die Burgenländische Gebietskrankenkasse honoriert pro durchgeführte Knochendichtemessung einen Tarif von € 30,30.

 

Oberösterreichische Gebietskrankenkasse:

Der Vertragstarif für Knochendichtemessung für niedergelassene Radiologen beträgt in OÖ € 36,649621.

 

Steiermärkische Gebietskrankenkasse:

Der kalkulierte Tarif für Knochendichtemessungen beträgt € 36,34.

 

Kärntner Gebietskrankenkasse:

Der Tarif für die Knochendichtemessung ist bei allen Vertragspartnern der Kärntner Gebietskrankenkasse im gleichen Ausmaß gegeben: € 29,10 pro Untersuchung.

 

Salzburger Gebietskrankenkasse:

bis 30. 6. 04 = € 36,34 / ab 1. 7. 04 = € 33,00 (Nettotarif).

 


Vorarlberger Gebietskrankenkasse:

Der Tarif für private Krankenanstalten beträgt € 31,61, jener für niedergelassene Radiologen € 37,49. Die unterschiedliche Höhe beruht auf den unterschiedlichen Organisationsformen und Geräten.

 

Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau:

Grundsätzlicher Tarif € 29,07 (auch Kostenerstattung). Ausnahmen: Salzburg € 33,--, Vorarlberg € 31,61 und Tirol € 36,34 (Tarifunterschiede resultieren durch Orientierung an den Verträgen der jeweiligen GKK).

 

Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter:

Die Kosten für eine Knochendichtemessung betragen durchschnittlich € 29,90 (Tarife zwischen € 29,07 - € 30,30). Die Verrechnungsbestimmungen orientieren sich im Wesentlichen an den regional bereits vorhandenen Regelungen der Gebietskrankenkassen.

 

Frage 3:

Wiener Gebietskrankenkasse:

Seit 2000 unverändert. Zu den jährlichen Gesamtkosten seit 2000 siehe 5.

 

Niederösterreichische Gebietskrankenkasse:

Jahr

Tarif

Aufwand

2000

29,73

885.202,26

2001

30,00

1.024.370,84

2002

30,35

1.140.393,58

2003

30,35

1.264.511,41

2004

30,35

1.279.828,80

2005

30,72

1.362.863,50

2006

31,11

1.342.805,10

2007

29,55 – 28,00 – 26,44 (siehe 2.)

1.352.784,68

 

Burgenländische Gebietskrankenkasse: Gleichbleibender Tarif (€ 30,30) seit Abschluss der ersten Vereinbarung im Jahr 2001.

Kostenentwicklung (Daten vor dem Jahr 2003 stehen nicht mehr zur Verfügung):

2003:                    €  46.722,60

2004:                     € 88.597,20

2005:                     € 96.535,80

2006:                   € 102.929,10

2007:                   € 104.353,20

2008:                   € 102.535,20

 


Oberösterreichische Gebietskrankenkasse

Jahr

Tarif f. niedergelassene Radiologen

2000

ATS 450,00

2001

ATS 452,25 /  € 32,866289

2002

€33,013014

2003

€ 33,372856

2004

€ 33,892138

2005

€34,603873

2006

€ 35,157535

2007

€ 35,860686

2008

€ 36,649621

 

Auswertbare Daten gibt es dazu ab dem Jahr 2003:

Jahr

Niedergelassene Radiologen, Gesamtkosten / Jahr

2003

€ 248.575,00

2004

€259.278,00

2005

€ 288.694,00

2006

€ 317.597,00

2007

€ 355.137,00

2008

1.-3. Quartal      € 295.060,00

 

Steiermärkische Gebietskrankenkasse: Kosten für Anspruchsberechtigte der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse:

GKK-Ambulatorium:                                                           Kostenerstattung:

2003:                  242.494,82                                                          2003:         156.644,87

2004:                  240.098,38                                                          2004:         151.931,39

2005:                  249.946,52                                                          2005:         144.197,47

2006:                  266.299,52                                                          2006:         199.711,58

2007:                  311.542,82                                                          2007:         197.948,01

1.-3./2008: 197.289,86                                                                  1.-3./2008:      125.616,60

 

Die Kärntner Gebietskrankenkasse kann keine Zahlen vor dem Jahr 2005 melden. Daten stehen seit dem Jahr 2005 zur Verfügung.

Bei der folgenden Grafik ist zu berücksichtigen, dass im Jahr 2008 die Daten vom 4. Quartal noch nicht zur Verfügung stehen und somit die Gesamtkosten niedriger sind.

Die prozentualen Steigerungen beziehen sich immer auf das Vorjahr:

2005 auf 2006 à 3,88% Steigerung

2006 auf 2007 à 4,38% Steigerung

 

Salzburger Gebietskrankenkasse:

Vertragspartner-Bereich:

 

Jahr

Anzahl Behandlungen

Summe €

%

2004

461

16.037,98

 

2005

518

17.094,00

7%

2006

346

11.418,00

-33%

2007

105

3.465,00

-70%

2008

111

3.663,00

6%

Zeitraum: 2000 bis 2008

Träger: SGKK

Jahr

Kosten

2000

€ 5.092,92

2001

€ 5.145,24

2002

€ 7.377,75

2003

€ 9.993,12

2004

€ 10.743,04

2005

€ 11.266,24

2006

€ 20.056,00

2007

€ 33.345,28

2008

€ 30.066,56

Summe

€ 133.086,16

Wahlarzt-Kostenerstattung in Salzburg:

 


Tiroler Gebietskrankenkasse:

 

2000

2001

2002

2003

2004

2005

2006

2007

2008

Aufwand in €

296.556,03

337.950,48

332.617,42

343.401,97

339.841,68

390.286,52

405.433,39

406.264,57

302.039,69

Frequenz

12.085

13.964

13.658

14.140

13.987

15.610

15.991

15.751

11.659

Zahl der Verträge

5

5

5

5

5

7

7

8

8

Steigerung in %
Aufwand Basis 2000

 

13,96%

12,16%

15,80%

14,60%

31,61%

36,71%

36,99%

1,85%

Steigerung in %
Frequenz Basis 2000

 

15,55%

13,02%

17,00%

15,74%

29,17%

32,32%

30,34%

-3,53%

 

Die Kosten für eine Untersuchung bei der Vorarlberger Gebietskrankenkasse wurden seit Vertragsbeginn nicht verändert.

 

Die Tarife der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau sind seit dem jeweiligen Vertragsbeginn nahezu unverändert, mit Ausnahme von Salzburg (von € 36,34 auf € 33,00 reduziert).

 

Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter:

Jahr

Ø Kosten je Untersuchung

2000

29,99

2001

29,97

2002

29,93

2003

29,97

2004

29,96

2005

30,00

2006

29,96

2007

29,99

2008

29,87

 

 

 

Frage 4:

Bei dieser Frage ist zu bedenken, dass eine Krankenkasse für sich keine Knochendichtemessungen durchführt, sondern diese honoriert. Im Übrigen siehe auch Antwort zu Frage 1.


Burgenländische Gebietskrankenkasse:

Die Kosten einer Knochendichtemessung werden übernommen, wenn eine der folgenden Indikationen vorliegt:

·      Frauen unter 65 Jahren bei Vorliegen von zumindest einem zusätzlichen Risikofaktor (Menopause unter 45 Jahren, Mutter mit Hüftfraktur, niedriges Körpergewicht, Nikotin­abusus)

·      Frauen über 65 Jahre (auch ohne Risikofaktoren)

·      Vorhandensein von chronischen Erkrankungen, die mit einem erhöhtem Knochenverlust einhergehen (chronische pulmonale, hepatische, renale und pankreatische Erkrankun­gen, Hyperparathyreoidismus, Vitamin D-Mangel)

·      Langzeitmedikation mit Therapeutika, die mit erhöhtem Knochenverlust einhergehen

·      Bei radiologischem Verdacht einer Knochenmineralverminderung

·      Nach einem Wirbelkörper-, Schenkelhals- oder Radiusfraktur oder jeglicher Fraktur nach minimalem Trauma

·      Als Basisbefund für Verlaufskontrollen.

 

Oberösterreichische Gebietskrankenkasse:

Die Leistungsposition ist bei folgenden Indikationen verrechenbar, wenn vor der Untersuchung klar ist, dass klinische Konsequenzen aus der Dichtemessung gezogen werden können:

1. Idiopathische Osteoporose (bei Kindern, Jugendlichen)

2. Sekundäre Osteoporose:

a) endokrinologisch verursacht (Hypercortisolismus, Hyperthyreose...),

b) intestinale und renale Osteopahtie,

c) neoplastische Erkrankungen,

d) entzündliche Erkrankungen,

e) hereditäre Bindegewebserkrankungen,

f) infolge medikamentöser Therapien (z. B. Cortison)

3. Perimenopausale Osteoporose

Die Knochendichtemessung darf bei Verdacht auf perimenopausale Osteoporose durchgeführt werden:

a) bei Frauen zwischen dem 45. und dem 60. Lebensjahr bei Vorliegen einer der folgenden Risikofaktoren:

     aa) little lady habitus bzw. small body frame,

     ab) ungesunde Lebensweise (Nikotinabusus, Alkoholabusus und Bewegungsarmut),

     ac) schwere familiäre Belastung (Veranlagung) oder

b) in anderen medizinisch besonders begründeten Fällen mit vorheriger chefärztlicher Bewilligung.

Für Kontrolluntersuchungen gilt folgende Regelung:

Kontrolluntersuchungen sind frühestens nach einem Jahr, im Regelfall nach drei bis fünf Jahren verrechenbar. Es sind vergleichbare Messmodalitäten (Gerät und Körperstelle) anzuwenden.

Solche Kontrolluntersuchungen können im Anschluss an bereits stattgefundene frühere Untersuchungen, egal in welchem Alter diese gemacht wurden, unter Einhaltung der oben genannten Abstandsgrenzen durchgeführt und auch abgerechnet werden.

Die Richtlinien von „Arznei und Vernunft-Thema Osteoporose“ (2. Auflage Oktober 2005) geben allerdings folgende Indikationen als Empfehlung ab:

> Frauen ab dem 65. Lebensjahr

> Postmenopausale Frauen ab dem 60. Lebensjahr, wenn Risikofaktoren vorliegen.

> Männer ab dem 70. Lebensjahr

> Erwachsene mit einer Fragilitätsfraktur

> Erwachsene mit Erkrankungen, welche mit niedriger Knochendichte oder

> Raschem Knochendichteverlust assoziiert sind

> Erwachsene, welche Medikamente einnehmen müssen, die den Knochenverlust beschleunigen.

Diese geänderten Indikationen wurden der O.Ö. Ärztekammer zur Stellungnahme bezüglich einer Änderung der Indikationen bei der Position Knochendichtemessung übermittelt.

Eine Antwort ist noch ausständig.

Die Altersgrenze defacto ab dem 60. Lebensjahr (statt jener Altersspanne zwischen 45. und 60. Lebensjahr wie noch in der bestehenden Position in O.Ö. genannt) wurde deshalb gewählt, da ab dem 60. Lebensjahr die Frakturen infolge Osteoporose am häufigsten vorkommen.

Die Regelung für Kontrolluntersuchungen in unserer Honorarordnung ermöglicht diese unabhängig vom Alter der Patienten.

Außerdem gibt es in unserer Position den Passus: „In anderen medizinisch besonders begründeten Fällen mit vorheriger chefärztlicher Bewilligung abrechenbar“.

Aus allen obgenannten Gründen gibt es in Oberösterreich keine wie in der parlamentarischen Anfrage aufgezeigten Ablehnungen bei Knochendichtemessungen.

 

Steiermärkische Gebietskrankenkasse:

Indikationen für eine Knochendichtemessung sind:

·      Frauen ab dem 65. Lebensjahr

·      Postmenopausale Frauen ab dem 60. Lebensjahr, wenn Risikofaktoren vorliegen

·      Männer ab dem 70. Lebensjahr

·      Erwachsene mit einer Fragilitätsfraktur

·      Erwachsene mit Erkrankungen, welche mit niedriger Knochendichte oder raschem Knochendichteverlust assoziiert sind

·      Erwachsene, welche Medikamente einnehmen müssen, die den Knochenverlust beschleunigen

 

Kärntner Gebietskrankenkasse:

Mit 1. 3. 2009 wurden die Indikationen an Arznei und Vernunft angepasst. Aus diesem Anlass wird folgende Darstellung geboten:


 

Indikationen bis 01. 03. 2009

Indikationen gemäß Arznei und Vernunft
Ab 01. 03. 2009

Idiopathische Osteoporose

(bei Kindern, Jugendlichen)

Bei Frauen ab dem 65. Lebensjahr

Sekundäre Osteoporose

Bei postmenopausalen Frauen ab dem 60.
Lebensjahr, wenn Risikofaktoren vorliegen

Primäre Osteoporose beim Mann

Bei Männern ab dem 70. Lebensjahr

Perimenopausale Osteoporose

Bei Erwachsenen mit einer Fragilitätsfraktur

Bei Frauen zwischen 45. und 60. Lebensjahr

·        Little lady habitus bzw. small body frame

·        Ungesunde Lebensweise

·        Schwere familiäre Belastung

·        In anderen medizinischen besonders begründeten Fällen mit vorheriger chefärztlicher Bewilligung

Bei Erwachsenen mit Erkrankungen, welche
mit niedriger Knochendichte oder raschem
Knochen­dichteverlust assoziiert sind

 

Bei Erwachsenen, welche Medikamente
einnehmen müssen, die den Knochenverlust beschleunigen

 

Salzburger Gebietskrankenkasse:

Die Verrechnung der KDM ist mittels Osteoporose-Diagnostik Ambulanzposition möglich oder wird als LKF-Leistung im LKH Salzburg (Universitätsklinik für Nuklearmedizin und Endokrinologie), im KH Schwarzach (Nuklearmedizin) und im KH Zell am See (Radiologie) erbracht.

Die Osteoporose-Diagnostik umfasst nicht nur die Knochendichtemessung (macht alleine wenig Sinn), sondern ein ganzes Package inkl. Anamneseerhebung, Laborparameter und Therapievorschlag. Das alleinige Abfotographieren von Knochen ist nicht sinnvoll. Die Zugangssteuerung (Alter, Gefährdungspotenzial) erfolgt durch qualifizierte Ambulanzen.

Zugangsalter: die GKK richtet sich bei normalem Risiko ab dem 60. Lebensjahr bei entsprechendem Gefährdungspotenzial (z. B. Hinweise für Fragilitätsfrakturen bzw. Frakturen bei Bagatelltraumen, Kortisontherapie, Familienanamnese) nach internationalen Vorgaben. Die alleinige Knochendichtemessung ohne Ergänzungsbefunde wie Klinik, Labor halten wir gesundheitspolitisch für bedenklich. Knochendichtemessungen ohne spezielles Risiko sind ab dem 60. Lebensjahr sinnvoll, Kontrollmessungen bei pathologischen Befunden (Osteoporose bzw. Granzbefunde zu Osteoporose) sind im Allgemeinen erst nach 3 Jahren zu empfehlen, so nicht eine höhere Dynamik des Knochenabbaus vermutet wird.

Indikationen für Knochendichtemessung bei Frauen:


 

·      ab dem 65. Lebensjahr auch ohne Risikofaktoren

·      unter 65 Jahren bei Vorliegen von zumindest einem zusätzlichen Risikofaktor (Menopause vor dem 45. LJ, niedriges Körpergewicht, ausgeprägter Nikotinkonsum, familiäre Vorbelastung)

·      Vorhandensein von Erkrankungen, die mit einem erhöhten generalisierten Knochenverlust einhergehen

·      Langzeitmedikation mit Therapeutika, die mit erhöhtem Knochenverlust einhergehen

·      radiologischer Verdacht einer Knochenmineralverminderung

·      nach jeglichen Frakturen mit minimalem Trauma als Basisbefund für Verlaufskontrollen

·      als Basisbefund für Verlaufskontrollen

 

Indikationen für Knochendichtemessung bei Männern:

·  Alter über 70 Jahre

·  Geringes Körpergewicht (BMI < 20-25 oder niedriger)

·  Körperliche Trägheit

·  Einnahme oraler Corticosteroide

·  Fragilitätsfrakturen

·  Vorangegangene osteoporotische Frakturen

 

Tiroler Gebietskrankenkasse:

Bei Vorliegen von Erkrankungen und Einnahme von Medikamenten, die die Entwicklung einer sekundären Osteoporose begünstigen, wird die Knochendichtemessung unabhängig vom Alter immer übernommen.

Es besteht in Tirol darüber hinaus noch eine vertragliche Regelung mit den Instituten für Knochendichtemessung, dass auch bei perimenopausalen Frauen zwischen 50. und 60. LJ die Kosten für die Knochendichtemessung übernommen wird, wenn gewisse definierte Risikofaktoren vorliegen, und es wurde damit der Zugang zur Osteodensitometrie etwas über die restriktiven Empfehlungen der Fachgesellschaften hinaus erweitert.

Indikationenliste für die Durchführung von verrechenbaren Osteodensitometrien (gültig ab 1. 1. 2008)

1. Sekundäre Osteoporose (keine Vorbewilligung erforderlich bei Zuweisung durch Vertragsärzte)

a) endokrinologisch verursacht (Hypercortisolismus, Hyperthyreose...),

b) intestiale und renale Osteopathie,

c) neoplastische Erkrankungen,

d) entzündliche Erkrankungen,

e) hereditäre Bindegewebserkrankungen,

f) infolge medikamentöser Therapien (z. B. Cortison),


 

2. Perimenopausale Osteoporose (uneingeschränkt vorbewilligungspflichtig):

Bei Verdacht auf perimenopausale Osteoporose:

bei Frauen zwischen dem 50. und dem 59. Lebensjahr bei Vorliegen einer der folgenden Risikofaktoren:

a) little lady habitus bzw. small body frame,

b)ungesunde Lebensweise (Nikotinabusus, Alkoholabusus und Bewegungsarmut),

c) schwere familiäre Belastung (Veranlagung)

und unter Beilage von Laborbefunden, aus denen der Beginn der Perimenopause absehbar ist.

3. Postmenopausale Osteoporose:

Bei Verdacht auf postmenopausale Osteoporose:

3.1. bei Frauen ab dem 60. Lebensjahr:(keine Vorbewilligung erforderlich bei Zuweisung durch Vertragsärzte)

3.2. bei Frauen zwischen dem 50. und 59. Lebensjahr:(uneingeschränkt vorbewilligungspflichtig) bei Vorliegen einer der folgenden Risikofaktoren:

a) little lady habitus bzw. small body frame,

b)   ungesunde Lebensweise (Nikotinabusus, Alkoholabusus und Bewegungsarmut),

c) schwere familiäre Belastung (Veranlagung).

 

Indikationenliste für die Durchführung von verrechenbaren Osteodensitometrien (gültig bis 31.12.2007)

1. Idiopathische Osteoporose (bei Kindern, Jugendlichen)

2. Sekundäre Osteoporose:

a) endokrinologisch verursacht (Hypercortisolismus, Hyperthyreose ....),

b) intestinale und renale Osteopathie,

c) neoplastische Erkrankungen,

d) endzündliche Erkrankungen

e) hereditäre Bindegewebserkrankungen,

f) infolge medikamentöser Therapien (zB Cortison).

3. Perimenopausale Osteporose

Die Knochendichtemessung darf bei Verdacht auf perimenopausale Osteoporose durchgeführt werden:

a) bei Frauen zwischen dem 45. und dem 60. Lebensjahr bei Vorliegen einer der folgenden Risikofaktoren:

aa) little lady habitus bzw. small body frame,

ab) ungesunde Lebensweise (Nikotinabusus, Alkoholabusus und Bewegungsarmut),

ac) schwere familiäre Belastung (Veranlagung)

4. in anderen medizinisch besonders begründeten Fällen mit vorheriger chefärztlicher Bewilligung.

 


Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau:

Eine ärztliche Zuweisung zur „Abklärung des klimakterischen Syndroms“ ist erforderlich.

 

Pensionsversicherungsanstalt:

Knochendichtemessungen werden entsprechend den vorliegenden Risikofaktoren für ein erhöhtes Frakturrisiko durchgeführt; Parameter sind das Lebensalter von 55 oder darüber, Body-mass-Index, Frakturen nach dem 50. Lebensjahr, erhöhter Nikotin- und Alkoholkonsum, Frakturen in der Familienanamnese, Glucocorticoid-Therapie sowie rheumatoide Arthritiden.

 

Frage 5:

Bezogen auf jeweils von allen Anbietern mit der Wiener Gebietskrankenkasse abgerechnete Untersuchungen:

Jahr

Zahl der Untersuchungen

Honorar in Euro

2000

28.802

871.955,12

2001

36.038

1.091.175,99

2002

31.637

957.538,38

2003

40.673

1.232.391,90

2004

44.739

1.355.591,70

2005

40.972

1.241.424,33

2006

41.956

1.270.212,36

2007

37.962

1.148.872,98

 

Burgenländische Gebietskrankenkasse:

Anzahl der durchgeführten Knochendichtemessungen (Daten vor dem Jahr 2003 stehen nicht mehr zur Verfügung):

2003:                  1.542

2004:                  2.924

2005:                  3.186

2006:                  3.397

2007:                  3.444

2008:                  3.384

 

Niederösterreichische Gebietskrankenkasse:

Jahr

Frequenz

2000

29.770

2001

33.996

2002

37.574

2003

41.661

2004

42.169

2005

43.699

2006

43.418

2007

45.799

 

Burgenländische Gebietskrankenkasse:

Anzahl der durchgeführten Knochendichtemessungen (Daten vor dem Jahr 2003 stehen nicht mehr zur Verfügung):

2003:    1.542

2004:    2.924

2005:    3.186

2006:    3.397

2007:    3.444

2008:    3.384

 

Oberösterreichische Gebietskrankenkasse:

Auswertbare Daten gibt es dazu ab dem Jahr 2003:

Jahr

Anzahl d. Knochendichtemessungen / Jahr

2003

8.169

2004

8.344

2005

9.218

2006

9.901

2007

10.866

2008

1.-3. Quartal         8.985

 

Steiermärkische Gebietskrankenkasse:

Fallzahlen für Anspruchsberechtigte der Tiroler Gebietskrankenkasse:

GKK-Ambulatorium:                                                         Kostenerstattung:

2003:                              6.673                                                        2003:              5.391

2004:                              6.607                                                        2004:              5.228

2005:                              6.878                                                        2005:              4.961

2006:                              7.328                                                        2006:              6.877

2007:                              8.573                                                        2007:              6.811

1.-3./2008:                     5.429                                                        1.-3./2008:    4.322

 

Kärntner Gebietskrankenkasse:

Daten können erst ab 2005 geliefert werden, 2008 ist das 4.Quartal nicht inkludiert.

 

Salzburger Gebietskrankenkasse:

VP-Bereich: Patienten von 2004-2008 gesamt: 1.541 (siehe Frage 3)

Wahlarzt-Kostenerstattung

 

Zeitraum: 2000 bis 2008

Träger: SGKK

Jahr

Anzahl

2000

292

2001

295

2002

423

2003

573

2004

616

2005

646

2006

1.150

2007

1.912

2008

1.724

Gesamt

7.631

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tiroler Gebietskrankenkasse:

Siehe Frage 3.

 

Vorarlberger Gebietskrankenkasse:

Im Jahr 2007 wurden 5.320, im Jahr 2006 4.848 Knochendichtemessungen abgerechnet. Weiter zurückliegende Daten müssten händisch erhoben werden.

 

Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau:

Statistische Erfassung erst seit dem Jahr 2003.


 

Anzahl verrechnete Untersuchungen pro Jahr

2003

2038

2004

2207

2005

2609

2006

2402

2007

2480

2008

2092

 

Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter:

Nur vertragliche Verrechnung, da die Daten der Kostenerstattung für den gesamten Zeitraum nicht verfügbar sind.

Kostenerstattung: 5.672 Untersuchungen im Jahr 2007

Jahr

Anzahl der Untersuchungen

2000

7.260

2001

7.838

2002

8.315

2003

8.620

2004

8.550

2005

8.449

2006

7.593

2007

7.197

 

Pensionsversicherungsanstalt:

Im SKA-RZ Bad Hofgastein werden jährlich ca. 1.000 bis 1.200 Knochendichtemessungen im Rahmen von stationären Aufenthalten (Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation bzw. Gesundheitsvorsorge) durchgeführt.

 

BKK der Wiener Linien:

Die Betriebskrankenkasse hat mit den Instituten Klimax, Menosan und Menox in den Jahren 2000 bis 2008 folgende Anzahl von Knochendichtemessungen abgerechnet:

2000                      241

2001                      270

2002                      244

2003                      329

2004                      144

2005                      129

2006                        97

2007                        54

2008                        86

Die Anzahl von Knochendichtemessungen, die in Röntgeninstituten durchgeführt werden können von unserer Kasse nicht festgestellt werden.

 


Frage 6:

Wiener Gebietskrankenkasse:

Durchschnittsalter der ProbandInnen (bezogen auf jeweils von allen Anbietern mit der Wiener Gebietskrankenkasse abgerechnete Untersuchungen).

Alter

% der Untersuchungen

2003

2004

2005

2006

2007

1.-3.Qu.2008

11-20

0,03%

0,04%

0,07%

0,10%

0,11%

0,08%

21-30

0,33%

0,38%

0,49%

0,56%

0,49%

0,40%

31-40

1,93%

1,80%

1,88%

1,80%

1,68%

1,41%

41-50

14,63%

13,34%

13,30%

11,58%

8,58%

7,38%

51-60

33,94%

32,05%

29,83%

27,89%

24,19%

19,88%

61-70

29,28%

32,33%

33,09%

35,40%

37,64%

40,46%

71-80

16,36%

16,22%

16,44%

17,19%

19,98%

21,94%

81-90

3,41%

3,74%

4,78%

5,34%

7,10%

8,20%

91-100

0,08%

0,08%

0,13%

0,16%

0,22%

0,27%

 

Niederösterreichische Gebietskrankenkasse:

Seitens der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse wurden keine Angaben gemacht.

 

Burgenländische Gebietskrankenkasse:

Das Durchschnittsalter beträgt bei Patientinnen 63,4, bei Patienten 64,4 Jahre.

 

Oberösterreichische Gebietskrankenkasse:

Auswertbare Daten gibt es dazu ab dem Jahr 2003:

Jahr

Durchschnittsalter der PatientInnen in Jahren

2003

60,03

2004

60,97

2005

61,09

2006

61,63

2007

62,04

2008

1.-3. Quartal            62,13

 

Steiermärkische Gebietskrankenkasse:

Gesamt (Ambulatorium + Kostenerstattung)

Jahr

Ø Alter

Min

Max

2003

59,82

0

91

2004

60,25

12

98

2005

60,97

16

94

2006

60,98

9

94

2007

61,88

9

95

2008

62,12

18

98

 

Kärntner Gebietskrankenkasse:

Jahr

Altersgruppe

Anzahl der KDM Untersuchungen

2005

11-20

7

2005

21-30          

38

2005

31-40          

214

2005

41-50          

2108

2005

51-60          

3611

2005

61-70          

3518

2005

71-80          

1821

2005

81-90          

367

2005

über 90        

10

2005

Nicht zuordenbar

67

Gesamt

11761

2006

11-20

10

2006

21-30          

42

2006

31-40          

217

2006

41-50          

1947

2006

51-60          

3828

2006

61-70          

3774

2006

71-80          

1933

2006

81-90          

439

2006

über 90        

9

2006

Nicht zuordenbar

18

Gesamt

12217

2007

0-10           

1

2007

11-20

8

2007

21-30          

41

2007

31-40          

194

2007

41-50          

1753

2007

51-60          

3849

2007

61-70          

4184

2007

71-80          

2156

2007

81-90          

534

2007

über 90        

10

2007

Nicht zuordenbar

22

Gesamt

12752

2008

11-20

6

2008

21-30          

30

2008

31-40          

136

2008

41-50          

1182

2008

51-60          

3030

2008

61-70          

3204

2008

71-80          

1604

2008

81-90          

431

2008

über 90        

5

2008

Nicht zuordenbar

14

Gesamt

9642

 

Salzburger Gebietskrankenkasse:

VP-Bereich:

Jahr

2004

2005

2006

2007

2008

Alter Ø

69,02

69,5

68,65

67,28

67,66

Wahlarzt-Kostenerstattung:

 

 

 

 

 

 

Jahr

2000

2001

2002

2003

2004

2005

2006

2007

2008

durch. Patientenalter

60,5

61,63

60,5

60,86

61,35

62,64

62,09

62,78

65,68

 

 

 

Vorarlberger Gebietskrankenkasse:

Das Alter der PatientInnen für den gewünschten Zeitraum müsste – mit hohem administrativem Aufwand – eigens händisch erhoben werden.

 

Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau:

Statistische Erfassung erst seit dem Jahr 2003:


 

Durchschnittsalter Patienten

2003

64

2004

65

2005

65

2006

66

2007

66

2008

67

 

 

Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter:

Daten aufgrund Systemumstellung erst ab 2000 verfügbar:

Jahr

Ø-Alter der PatientInnen

2000

59,88

2001

60,67

2002

61,09

2003

61,27

2004

61,73

2005

62,32

2006

62,55

2007

63,34

2008

63,90

 

Pensionsversicherungsanstalt:

Der Altersdurchschnitt bei den Patienten beträgt in der SKA-RZ Bad Hofgastein ca. 50 Jahre.

 

Frage 7:

Wiener Gebietskrankenkasse:

Aus Sicht der Wiener Gebietskrankenkasse sollen gezielt bei jenen PatientInnen zur Frakturrisikoerfassung eine Knochendichtemessung vorgenommen werden, die ein hohes Risiko haben und bei denen mit therapeutischen Maßnahmen das Frakturrisiko gesenkt werden kann. Das sind vor allem Frauen >65a und Männer >70a.

Aufgrund der vertraglichen Regelungen darf die Densitometrie daher nur auf Grund folgender Indikationen bzw. für folgende Probanden auf Rechnung der Versicherungsträger durchgeführt werden:

·      Bei Frauen ab dem 65. Lebensjahr

·      Bei postmenopausalen Frauen ab dem 60. Lebensjahr, wenn Risikofaktoren vorliegen

·      Bei Männern ab dem 70. Lebensjahr

·      Bei Erwachsenen mit einer Fragilitätsfraktur (nach Minimaltrauma)

·      Bei Erwachsenen, welche mit niedriger Knochendichte oder raschem Knochendichteverlust assoziiert sind (Malabsorption aus verschiedenen Ursachen)

·      Bei Erwachsenen, welche Medikamente einnehmen müssen, die den Knochenverlust beschleunigen (z. B.Kortison)

 

Wenn mindestens 3 Risikofaktoren vorliegen, kann die Osteodensitometrie darüber hinaus ausnahmsweise auch bei Frauen vor dem 60. bzw. bei Männern vor dem 70. Lebensjahr durchgeführt werden.

Wiederholungsmessungen sind frühestens nach Ablauf von drei Kalenderjahren möglich.

Eine Ausnahme von dieser Regelung besteht nur dann, wenn eine definitive medizinische Indikation für ein kürzeres Intervall vorliegt (z. B. Cortisontherapie). In diesem Fall ist eine vorherige Bewilligung durch den medizinischen Dienst der Wiener Gebietskrankenkasse bzw. des leistungszuständigen Versicherungsträgers erforderlich. Zur Bewilligung sind alle Unterlagen (Befunde etc.) vorzulegen, aus denen die medizinische Indikation ersichtlich ist.

 

Burgenländische Gebietskrankenkasse:

Eine Ablehnung erfolgt, sofern keine der unter Frage 4 angeführten Indikationen vorliegt.

 

Oberösterreichische Gebietskrankenkasse:

Es gibt keine Ablehnungen.

Für die Indikation Osteoporose wurde im Rahmen der Initiative „Arznei und Vernunft“ eine Leitlinie erarbeitet die im Oktober 2005 erschienen ist. Diese Leitlinie und die Tatsache, dass klinische Konsequenzen aus der Dichtemessung gezogen werden können, sollen aus Sicht der Oberösterreichische Gebietskrankenkasse Grundlage für die Durchführung der Knochendichtemessung sein.

Eine Einigung mit der ÄK f. OÖ, die Leitlinie in die Positionstextierung einzubauen, konnte bisher nicht erzielt werden. Es gilt daher die Regelung lt. Antwort zu Frage 4.

 

Steiermärkische Gebietskrankenkasse:

Hinsichtlich der Indikation für die Knochendichtemessung hat sich in den letzten Jahren aus wissenschaftlichen Gründen eine deutliche Verschiebung in die älteren Altersdekaden ergeben, die hinsichtlich einer Vorsorgemaßnahme wissenschaftlich gesichert sind. Neu dazu gekommen in die wissenschaftliche Beurteilung ist der Zusammenhang zwischen Frakturrisiko und Knochendichte, wobei hinsichtlich des Risikofaktors Frakturrisiko jüngere Patienten sehr selten betroffen sind (ausgenommen Krankheiten, die in der Risikoliste erwähnt werden).

Die Ablehnung der Knochendichtemessungen in jüngeren Jahren ohne zusätzlich erhöhtes Risiko ergibt sich aus den neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Bei jungen Patienten wird eine Knochendichtemessung abgelehnt, wenn ausschließlich die Diagnose „Verdacht auf Osteoporose“ vorliegt.

 


Kärntner Gebietskrankenkasse:

Leermeldung seitens der Kärntner Gebietskrankenkasse mangels Erfahrungswerte – altersbezogene Indikationen gibt es erst seit 1. 3. 2009.

 

Salzburger Gebietskrankenkasse:

Im Bereich der GKK werden Knochendichte-Folgemessungen innerhalb von 3 Jahren bei vorangehender gravierender Gefährdung nicht abgelehnt.

 

Tiroler Gebietskrankenkasse:

Was die Kostenübernahme-Verweigerung bei Frauen betrifft, bei denen früher schon einmal ein „erhöhtes Osteoporoserisiko“ festgestellt worden ist und die Untersuchung bezahlt wurde, in der Folge aber dann unter Hinweis auf das Alter abgelehnt wurde, stellt die Kasse klar, dass bei diesen Frauen im Regelfall nicht tatsächlich ein erhöhtes Risiko vorgelegen hat, sondern die ursprüngliche Kostenübernahme nur deswegen erfolgt ist, weil im ursprünglichen Vertrag für Frauen vor dem 60. bzw. 65. LJ bei Zuweisung durch Vertragsärzte keine Vorbewilligung durch den Ärztedienst der Kasse vorgeschrieben war und so von Vertragsärzten viele Patientinnen unter Missachtung der Leitlinien zur Densitometrie geschickt wurden.

Um dies abzustellen, wurde ein neuer Vertrag vereinbart, der für Frauen zwischen 50. und 60. LJ ohne Voraussetzungen für eine sekundäre Osteoporose eine generelle Vorbewilligungspflicht vorsieht. Und diese nun konsequent durchgeführte Abstimmung der Untersuchungs-Indikation auf die international anerkannten Leitlinien, vor allem die deutschen, führt nun zu vermehrten Ablehnungen der Kostenübernahme.

 

Vorarlberger Gebietskrankenkasse:

Ablehnungen aus den genannten Gründen sind nicht bekannt.

 

Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau:

Keine Ablehnungen.

 

Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter:

Mangels verfügbarer Daten kann die Frage nicht beantwortet werden.

 

Frage 8:

Ein „Einsparungspotential“ kann nicht berechnet werden, da heute wie auch in der Vergangenheit die Knochendichtemessung bei entsprechender medizinischer Begründung bezahlt wird.

Dass grundlose oder nur auf vagem Verdacht beruhende Untersuchungen nicht bezahlt werden dürfen, liegt angesichts des Leistungsrechts der sozialen Krankenversicherung auf der Hand. Dabei handelt es sich aber nicht um „Einsparungspotential“, sondern um die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben.


Therapie- und Diagnosemöglichkeiten sind in ausreichender Form vorhanden, jedoch werden viele Diagnosemaßnahmen für den falschen Personenkreis eingesetzt. Die Leitlinien von Arznei und Vernunft zielen darauf ab, dass in erster Linie die Zielgruppen definiert wurden, welche für die Diagnosemaßnahmen in Frage kommen und im Rahmen klinischer Konsequenzen profitieren.

Unter Bedachtnahme auf die Leitlinien ergeben sich folgende Zielsetzungen:

·        Erfüllung einer Verpflichtung gegenüber den Versicherten und Anspruchsberechtigten zur qualitätsgesicherten und wissenschaftlich basierenden Gesundheitsversorgung

·        Sicherung und Verbesserung der Diagnosemöglichkeiten anhand zielgruppenorientierter Indikationen

·        Einsatz von medizinischen Leitlinien zur Optimierung der Versorgung und der Ressourcen

 

Die Tiroler Gebietskrankenkasse hält fest, dass von allen internationalen Fachgesellschaften festgestellt wurde, dass bisher durch die alleinige Fixierung auf sehr früh durchgeführte Knochendichtemessungen jüngere Personen übertherapiert wurden ohne wirklichen Nutzen, wohingegen ältere Personen, bei denen die Wirksamkeit der Therapie erst belegt ist, untertherapiert wurden.

Die Einschränkung sinnloser Densitometrien ist nicht eine ökonomische Maßnahme im Sinne von „Sparen auf dem Rücken der Patientinnen“, sondern eine Maßnahme der medizinischen Qualitätssicherung.

 

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

 

 

Alois Stöger diplômé

Bundesminister