852/AB XXIV. GP
Eingelangt am 30.03.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

Frau
Präsidentin des Nationalrates
Maga. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMG-11001/0029-I/5/2009
Wien, am 27. März 2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 952/J der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Ing. Hofer und weiterer Abgeordneter nach der mir übermittelten Stellungnahme vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger wie folgt:
Die parlamentarische Anfrage enthält eine Reihe allgemeiner Fragen, lässt dabei jedoch erkennen, dass Kern des Themas die Situation im Leistungsbereich der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Die soziale Krankenversicherung ist aber nicht „Anbieter“ dieser Leistungen – Knochendichtemessung (Densitometrie, Osteodensitometrie) wird in erster Linie von Ärzten und Krankenanstalten (Instituten, Ambulatorien usw.) erbracht. Nicht alle erbrachten Leistungen müssen über die Krankenversicherung abgerechnet werden. Die Größe des Privatanteils in diesem Bereich kann nicht eingeschätzt werden, dürfte aber für eine eingehende Untersuchung – wie im Wahlarztbereich allgemein – nicht ohne Weiteres zu vernachlässigen sein.
Keinesfalls übersehen werden darf, dass Untersuchungen in den Ambulanzen der Krankenanstalten durch die LKF-Finanzierung abgegolten sind und die Krankenversicherungsträger dazu keine aussagekräftigen Unterlagen besitzen.
Knochendichtemessung ist im Übrigen keine Behandlung, sondern ein Diagnosemittel. Die Ablehnung von zusätzlichen Knochendichtemessungen durch Versicherungsträger hat somit auch ihren Grund darin, dass diese aufgrund des Ökonomiegebotes als nicht mehr ziel führend oder zweckmäßig angesehen wird. Die verschiedenen Messmethoden sind auch nicht so genau, dass sich bei wiederholten Messungen in relativ kurzen Zeitabständen erkennbare Knochenstrukturänderungen überhaupt identifizieren ließen.
Die Anführung einzelner Krankenversicherungsträger ist im folgenden Text als beispielhaft zu werten.
Frage 1:
Auf Rechnung der Wiener Gebietskrankenkasse können Knochendichtemessungen unter denselben Voraussetzungen und zum gleichen Tarif durchgeführt werden von
Ø berechtigten Vertragsfachärzten für Radiologie
Ø Vertragseinrichtungen
·
KLIMAX Krankenanstalten-Betriebsges.m.b.H., Ambulatorium für
Klimakterium und
Osteoporose,
· MENOSAN Krankenanstalten-Betriebsges.m.b.H., Ambulatorium für Wechselbeschwerden und Osteoporose - Früherkennung,
·
MENOX
Krankenanstalten-Betriebsges.m.b.H., Ambulatorium für
Diagnostik und Therapie des klimakterischen Syndroms,
· Ambulatorium Döbling, Radiologische Ambulanz
Die Untersuchung darf nur dann abgerechnet werden, wenn sie von einem Facharzt für Radiologie durchgeführt wird, der seine Teilnahme an dem Internationalen ISCD/IOF Osteodensitometrielehrgang nachgewiesen hat.
Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse hat in der Honorarordnung für Fachärzte für Radiologie bzw. für Vertragsgruppenpraxen für Radiologie die Durchführung und Honorierung der Knochendichtemessung geregelt. Von 33 Niederösterreichischen Radiologenstellen führen 32 die Knochendichtemessung durch.
Im Zuständigkeitsbereich der Burgenländischen Gebietskrankenkasse wird die Knochendichtemessung nach der DXA-Methode in vier Vertragsinstituten und einer eigenen Einrichtung durchgeführt.
Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse hat auf Folgendes verwiesen:
a) Niedergelassene Fachärzte für Radiologie in Oberösterreich, dazu ein Zitat lt. Honorarordnung:
„Die Knochendichtemessung ist nur von jenen Fachärzten für Radiologie verrechenbar, die von den Kassen im Einvernehmen mit der Ärztekammer für OÖ (ÄK f. OÖ) hiezu berechtigt wurden. Für die Berechtigungserteilung ist ein von der Ärztekammer für OÖ und von der Kasse anerkannter Ausbildungsnachweis, die Vorlage einer saldierten Rechnung über den Geräteankauf und ein von der Ärztekammer für OÖ und der Kasse im Einvernehmen festgestellter Bedarf für den jeweiligen Standort erforderlich. Für die Geräteausstattung, die Ausbildungsvoraussetzung und die Durchführung der Untersuchung gelten die im Einvernehmen mit der Ärztekammer für OÖ und der Kasse erstellten Richtlinien in der jeweiligen Fassung.“
Die Zuweisung zur Knochendichtemessung darf ausschließlich von Ärzten für Allgemeinmedizin, Fachärzten für Frauenheilkunde, Fachärzten für Innere Medizin und Fachärzten für Orthopädie erfolgen.
b) Von den OÖ Krankenanstalten erbringen Leistungen das AKH Linz, KH Bad Ischl, KH Freistadt, KH Gmunden, KH Kirchdorf, KH Rohrbach, KH Schärding, KH Steyr, KH Vöcklabruck, Nervenklinik Wagner Jauregg Linz, KH Barmherzige Brüder Linz, KH Barmherzige Schwestern Linz, KH Elisabethinen Linz, Klinikum Wels-Grieskirchen, KH Braunau, KH Ried, KH Sierning
Für Anspruchsberechtigte der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse werden Knochendichtemessungen von Instituten für Radiologie, Fachärzten für Radiologie, Fachärzten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Innere Medizin, Orthopädie und orthopädische Chirurgie sowie vom GKK-Ambulatorium durchgeführt.
Die Kärntner Gebietskrankenkasse hat mit 5 Radiologen und mit 2 selbstständigen Ambulatorien (Instituten) ein Vertragsverhältnis zur Erbringung der Knochendichtemessung.
Die folgenden Angaben der Salzburger Gebietskrankenkasse beinhalten die Salzburger Patienten, aber auch Patienten von Versicherungsträgern aus anderen Bundesländern. Dazu die Tabelle der Salzburger Vertrags-CT-Institute:
|
VPNR |
NAME |
|
|
167640 |
Ambulatorium für Digitale Diagnostik |
in den letzten 4 Jahren keine Abr. der Osteo-Pos |
|
202903 |
Institut f. Digitale Diagnostik Ges.m.b.H. |
|
|
213904 |
Institut für CT und MRT Ges.m.b.H. |
|
|
249634 |
Diakonissenkrankenhaus Salzburg |
|
|
978382 |
Institut für bildgebende Diagnostik |
in den letzten 4 Jahren keine Abr. der Osteo-Pos |
|
978685 |
Ambulatorium f. digit. Bilddiagnostik |
|
Wahlarzt-Kostenerstattung wird in Salzburg für Leistungen von Radiologen erbracht.
Die Tiroler Gebietskrankenkasse weist darauf hin, dass man sich strikt an die Vorgaben von „Arznei und Vernunft“ sowie der osteologischen Fachgesellschaften und der WHO hält.
Bei der Vorarlberger Gebietskrankenkasse werden Knochendichtemessungen in Krankenanstalten und bei Fachärzten für Radiologie durchgeführt.
Knochendichtemessungen im Bereich der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau werden in Instituten für klimakterische Beschwerden und CT-Instituten durchgeführt, bei der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter werden Knochendichtemessungen von selbständigen Ambulatorien (auf Basis der Verträge) und Fachärzten für Radiologie (Kostenerstattung) durchgeführt.
Im Bereiche der Pensionsversicherungsanstalt befindet sich in der Sonderkrankenanstalt-Rehabilitationszentrum Bad Hofgastein ein Knochendichtemessgerät.
Die Sozialversicherungsanstalt der Bauern weist darauf hin, dass die Durchführung einer Osteodensiometrie vom Erkrankungsverdacht aufgrund der klinischen Erscheinungsform und des Vorliegens von Risikofaktoren, daneben aber auch von der Frage einer therapeutischen Konsequenz samt der Bereitschaft des Patienten zur Therapie bestimmt werden: Postmenopausale Frauen mit Risikofaktoren (zierlicher Körperbau, Familienanamnese, pigmentarmer blonder Konstitutionstyp, Hyperthyreose, Asthma, chronische Polyarthritis, Autoimmunerkrankungen, Leberzirrhose, Niereninsuffizienz, Nierensteine, Magenresektion, Darmerkrankung, Diarrhoen, Karzinom, Lactoseintoleranz, Hypogonadismus, bestimmte Medikamente, keine Hormontherapie nach der Menopause, frühe Menopause, Zustand nach Ovarektomie, häufig unregelmäßiger Zyklus, später Eintritt der Pubertät, letztlich auch Lebensstilfragen wie Nikotinabusus, Alkoholabusus, geringer Milch-, Käsekonsum, wenig körperliche Betätigung oder lange Immobilisation) lassen die Osteodensitometrie dann sinnvoll erscheinen, wenn nicht (radiologisch vorher eindeutig diagnostiziert) eine manifeste Osteoporose bereits bekannt ist. Dabei ist das konventionelle Röntgen hinsichtlich des Mineralgehaltes nur dann aussagekräftig, wenn über 30 % Knochensubstanzverlust bereits vorliegen.
Die Sozialversicherungsanstalt der Bauern weist zur Fragestellung der Knochendichtemessung ausdrücklich darauf hin, dass eine Verbesserung der Situation der Patienten nicht von einer ausufernden Diagnostik, sondern von einer das Maß des Notwendigen nicht übersteigenden konkreten Therapie abhängt.
Aus Sicht der SVA der Bauern wären die gestellten Fragen sogar noch zu ergänzen, weil weder die Anzahl der in Österreich verfügbaren
Knochendichtemesseinrichtungen noch die Anzahl der durchgeführten Knochendichtemessungen allein eine Aussage über den verbesserten Gesundheitszustand der betroffenen Patienten oder Kosteneinsparungen für die Träger zulassen.
Insbesondere aus dem Projekt „Arznei und Vernunft“, das sich des Themas Osteoporose bereits sehr tiefgehend und im Konsens mit der Ärzteschaft widmet, war nach Auffassung der SVA der Bauern deutlich zu entnehmen, dass insbesondere die medikamentöse Behandlung von Osteoporose-Patienten oftmals keinen Erfolg aufweist, weil die erforderlichen Medikamente nicht konsequent genug eingenommen werden, was nicht zuletzt an ihrer Verträglichkeit liegt.
Die Ablehnung von zusätzlichen Knochendichtemessungen durch Versicherungsträger hat auch ihren Grund darin, dass diese aufgrund des Ökonomiegebotes als nicht mehr ziel führend oder zweckmäßig angesehen wird. Die Messmethoden sind auch noch nicht so genau, dass sich bei in relativ kurzen Zeitabständen erfolgenden wiederholten Messungen erkennbare Knochenstrukturänderungen überhaupt identifizieren ließen.
Frage 2:
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Kostenerstattung für Wahleinrichtungen und Wahlärzte in Höhe von 80 % des Tarifs zu leisten ist.
Die Preisunterschiede erklären sich einerseits aus unterschiedlichen Untersuchungsmethoden, andererseits daraus, dass Honorarpositionen Verhandlungsergebnisse darstellen, die bei den Gesamtvertragsverhandlungen oft als Gesamt-Honorarabschluss vereinbart werden und nicht stets jährlich neu kalkuliert werden. Abweichungen sind daher für sich allein keinesfalls als Hinweis auf Unstimmigkeiten zu sehen.
Wiener Gebietskrankenkasse:
Densitometrie nach Dexa-Methode - Tarif 30,30 Euro.
Niederösterreichische Gebietskrankenkasse:
Der Tarif für eine Knochendichtemessung kann dem nachstehenden Auszug der Regelung in der Honorarordnung entnommen werden. Daraus geht auch hervor, dass eine Bewilligung durch die Kasse grundsätzlich nicht vorgesehen ist. Allerdings wurden die zuweisenden Ärzte intensiv auf die aus der Initiative „Arznei und Vernunft“ hervorgehenden Regelungen hingewiesen.
|
Art der Leistung |
Stufe
1 |
Stufe 2 |
Stufe 3 |
|
|||
|
Pos. Nr. |
Tarif |
Pos. Nr. |
Tarif |
Pos. Nr. |
Tarif |
||
|
Knochendichtemessung
mittels Dual Energy |
90 |
29,555 |
190 |
28,00 |
290
|
26,44
|
Nicht als Screening sondern nur mit medizinischer Indikation.
|
Burgenländische Gebietskrankenkasse:
Die Burgenländische Gebietskrankenkasse honoriert pro durchgeführte Knochendichtemessung einen Tarif von € 30,30.
Oberösterreichische Gebietskrankenkasse:
Der Vertragstarif für Knochendichtemessung für niedergelassene Radiologen beträgt in OÖ € 36,649621.
Steiermärkische Gebietskrankenkasse:
Der kalkulierte Tarif für Knochendichtemessungen beträgt € 36,34.
Kärntner Gebietskrankenkasse:
Der Tarif für die Knochendichtemessung ist bei allen Vertragspartnern der Kärntner Gebietskrankenkasse im gleichen Ausmaß gegeben: € 29,10 pro Untersuchung.
Salzburger Gebietskrankenkasse:
bis 30. 6. 04 = € 36,34 / ab 1. 7. 04 = € 33,00 (Nettotarif).
Vorarlberger Gebietskrankenkasse:
Der Tarif für private Krankenanstalten beträgt € 31,61, jener für niedergelassene Radiologen € 37,49. Die unterschiedliche Höhe beruht auf den unterschiedlichen Organisationsformen und Geräten.
Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau:
Grundsätzlicher Tarif € 29,07 (auch Kostenerstattung). Ausnahmen: Salzburg € 33,--, Vorarlberg € 31,61 und Tirol € 36,34 (Tarifunterschiede resultieren durch Orientierung an den Verträgen der jeweiligen GKK).
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter:
Die Kosten für eine Knochendichtemessung betragen durchschnittlich € 29,90 (Tarife zwischen € 29,07 - € 30,30). Die Verrechnungsbestimmungen orientieren sich im Wesentlichen an den regional bereits vorhandenen Regelungen der Gebietskrankenkassen.
Frage 3:
Wiener Gebietskrankenkasse:
Seit 2000 unverändert. Zu den jährlichen Gesamtkosten seit 2000 siehe 5.
Niederösterreichische Gebietskrankenkasse:
|
Jahr |
Tarif |
Aufwand |
|
2000 |
29,73 |
885.202,26 |
|
2001 |
30,00 |
1.024.370,84 |
|
2002 |
30,35 |
1.140.393,58 |
|
2003 |
30,35 |
1.264.511,41 |
|
2004 |
30,35 |
1.279.828,80 |
|
2005 |
30,72 |
1.362.863,50 |
|
2006 |
31,11 |
1.342.805,10 |
|
2007 |
29,55 – 28,00 – 26,44 (siehe 2.) |
1.352.784,68 |
Burgenländische Gebietskrankenkasse: Gleichbleibender Tarif (€ 30,30) seit Abschluss der ersten Vereinbarung im Jahr 2001.
Kostenentwicklung (Daten vor dem Jahr 2003 stehen nicht mehr zur Verfügung):
2003: € 46.722,60
2004: € 88.597,20
2005: € 96.535,80
2006: € 102.929,10
2007: € 104.353,20
2008: € 102.535,20
Oberösterreichische Gebietskrankenkasse
|
Jahr |
Tarif f. niedergelassene Radiologen |
|
2000 |
ATS 450,00 |
|
2001 |
ATS 452,25 / € 32,866289 |
|
2002 |
€33,013014 |
|
2003 |
€ 33,372856 |
|
2004 |
€ 33,892138 |
|
2005 |
€34,603873 |
|
2006 |
€ 35,157535 |
|
2007 |
€ 35,860686 |
|
2008 |
€ 36,649621 |
Auswertbare Daten gibt es dazu ab dem Jahr 2003:
|
Jahr |
Niedergelassene Radiologen, Gesamtkosten / Jahr |
|
2003 |
€ 248.575,00 |
|
2004 |
€259.278,00 |
|
2005 |
€ 288.694,00 |
|
2006 |
€ 317.597,00 |
|
2007 |
€ 355.137,00 |
|
2008 |
1.-3. Quartal € 295.060,00 |
Steiermärkische Gebietskrankenkasse: Kosten für Anspruchsberechtigte der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse:
GKK-Ambulatorium: Kostenerstattung:
2003: 242.494,82 2003: 156.644,87
2004: 240.098,38 2004: 151.931,39
2005: 249.946,52 2005: 144.197,47
2006: 266.299,52 2006: 199.711,58
2007: 311.542,82 2007: 197.948,01
1.-3./2008: 197.289,86 1.-3./2008: 125.616,60
Die Kärntner Gebietskrankenkasse kann keine Zahlen vor dem Jahr 2005 melden. Daten stehen seit dem Jahr 2005 zur Verfügung.
Bei der folgenden Grafik ist zu berücksichtigen, dass im Jahr 2008 die Daten vom 4. Quartal noch nicht zur Verfügung stehen und somit die Gesamtkosten niedriger sind.

Die prozentualen Steigerungen beziehen sich immer auf das Vorjahr:
2005 auf 2006 à 3,88% Steigerung
2006 auf 2007 à 4,38% Steigerung
Salzburger Gebietskrankenkasse:
Vertragspartner-Bereich:
|
Jahr |
Anzahl Behandlungen |
Summe € |
% |
|
2004 |
461 |
16.037,98 |
|
|
2005 |
518 |
17.094,00 |
7% |
|
2006 |
346 |
11.418,00 |
-33% |
|
2007 |
105 |
3.465,00 |
-70% |
|
2008 |
111 |
3.663,00 |
6% |
|
Zeitraum: 2000 bis 2008 |
|
|
Träger: SGKK |
|
|
Jahr |
Kosten |
|
2000 |
€ 5.092,92 |
|
2001 |
€ 5.145,24 |
|
2002 |
€ 7.377,75 |
|
2003 |
€ 9.993,12 |
|
2004 |
€ 10.743,04 |
|
2005 |
€ 11.266,24 |
|
2006 |
€ 20.056,00 |
|
2007 |
€ 33.345,28 |
|
2008 |
€ 30.066,56 |
|
Summe |
€ 133.086,16 |
Wahlarzt-Kostenerstattung in Salzburg:
![]() |
|
|
2000 |
2001 |
2002 |
2003 |
2004 |
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
|
Aufwand in € |
296.556,03 |
337.950,48 |
332.617,42 |
343.401,97 |
339.841,68 |
390.286,52 |
405.433,39 |
406.264,57 |
302.039,69 |
|
Frequenz |
12.085 |
13.964 |
13.658 |
14.140 |
13.987 |
15.610 |
15.991 |
15.751 |
11.659 |
|
Zahl der Verträge |
5 |
5 |
5 |
5 |
5 |
7 |
7 |
8 |
8 |
|
Steigerung in % |
|
13,96% |
12,16% |
15,80% |
14,60% |
31,61% |
36,71% |
36,99% |
1,85% |
|
Steigerung in % |
|
15,55% |
13,02% |
17,00% |
15,74% |
29,17% |
32,32% |
30,34% |
-3,53% |
Die Kosten für eine Untersuchung bei der Vorarlberger Gebietskrankenkasse wurden seit Vertragsbeginn nicht verändert.
Die Tarife der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau sind seit dem jeweiligen Vertragsbeginn nahezu unverändert, mit Ausnahme von Salzburg (von € 36,34 auf € 33,00 reduziert).
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter:
|
Jahr |
Ø Kosten je Untersuchung |
|
2000 |
29,99 |
|
2001 |
29,97 |
|
2002 |
29,93 |
|
2003 |
29,97 |
|
2004 |
29,96 |
|
2005 |
30,00 |
|
2006 |
29,96 |
|
2007 |
29,99 |
|
2008 |
29,87 |
|
|
|
Frage 4:
Bei dieser Frage ist zu bedenken, dass eine Krankenkasse für sich keine Knochendichtemessungen durchführt, sondern diese honoriert. Im Übrigen siehe auch Antwort zu Frage 1.
Burgenländische Gebietskrankenkasse:
Die Kosten einer Knochendichtemessung werden übernommen, wenn eine der folgenden Indikationen vorliegt:
· Frauen unter 65 Jahren bei Vorliegen von zumindest einem zusätzlichen Risikofaktor (Menopause unter 45 Jahren, Mutter mit Hüftfraktur, niedriges Körpergewicht, Nikotinabusus)
· Frauen über 65 Jahre (auch ohne Risikofaktoren)
· Vorhandensein von chronischen Erkrankungen, die mit einem erhöhtem Knochenverlust einhergehen (chronische pulmonale, hepatische, renale und pankreatische Erkrankungen, Hyperparathyreoidismus, Vitamin D-Mangel)
· Langzeitmedikation mit Therapeutika, die mit erhöhtem Knochenverlust einhergehen
· Bei radiologischem Verdacht einer Knochenmineralverminderung
· Nach einem Wirbelkörper-, Schenkelhals- oder Radiusfraktur oder jeglicher Fraktur nach minimalem Trauma
· Als Basisbefund für Verlaufskontrollen.
Oberösterreichische Gebietskrankenkasse:
Die Leistungsposition ist bei folgenden Indikationen verrechenbar, wenn vor der Untersuchung klar ist, dass klinische Konsequenzen aus der Dichtemessung gezogen werden können:
1. Idiopathische Osteoporose (bei Kindern, Jugendlichen)
2. Sekundäre Osteoporose:
a) endokrinologisch verursacht (Hypercortisolismus, Hyperthyreose...),
b) intestinale und renale Osteopahtie,
c) neoplastische Erkrankungen,
d) entzündliche Erkrankungen,
e) hereditäre Bindegewebserkrankungen,
f) infolge medikamentöser Therapien (z. B. Cortison)
3. Perimenopausale Osteoporose
Die Knochendichtemessung darf bei Verdacht auf perimenopausale Osteoporose durchgeführt werden:
a) bei Frauen zwischen dem 45. und dem 60. Lebensjahr bei Vorliegen einer der folgenden Risikofaktoren:
aa) little lady habitus bzw. small body frame,
ab) ungesunde Lebensweise (Nikotinabusus, Alkoholabusus und Bewegungsarmut),
ac) schwere familiäre Belastung (Veranlagung) oder
b) in anderen medizinisch besonders begründeten Fällen mit vorheriger chefärztlicher Bewilligung.
Für Kontrolluntersuchungen gilt folgende Regelung:
Kontrolluntersuchungen sind frühestens nach einem Jahr, im Regelfall nach drei bis fünf Jahren verrechenbar. Es sind vergleichbare Messmodalitäten (Gerät und Körperstelle) anzuwenden.
Solche Kontrolluntersuchungen können im Anschluss an bereits stattgefundene frühere Untersuchungen, egal in welchem Alter diese gemacht wurden, unter Einhaltung der oben genannten Abstandsgrenzen durchgeführt und auch abgerechnet werden.
Die Richtlinien von „Arznei und Vernunft-Thema Osteoporose“ (2. Auflage Oktober 2005) geben allerdings folgende Indikationen als Empfehlung ab:
> Frauen ab dem 65. Lebensjahr
> Postmenopausale Frauen ab dem 60. Lebensjahr, wenn Risikofaktoren vorliegen.
> Männer ab dem 70. Lebensjahr
> Erwachsene mit einer Fragilitätsfraktur
> Erwachsene mit Erkrankungen, welche mit niedriger Knochendichte oder
> Raschem Knochendichteverlust assoziiert sind
> Erwachsene, welche Medikamente einnehmen müssen, die den Knochenverlust beschleunigen.
Diese geänderten Indikationen wurden der O.Ö. Ärztekammer zur Stellungnahme bezüglich einer Änderung der Indikationen bei der Position Knochendichtemessung übermittelt.
Eine Antwort ist noch ausständig.
Die Altersgrenze defacto ab dem 60. Lebensjahr (statt jener Altersspanne zwischen 45. und 60. Lebensjahr wie noch in der bestehenden Position in O.Ö. genannt) wurde deshalb gewählt, da ab dem 60. Lebensjahr die Frakturen infolge Osteoporose am häufigsten vorkommen.
Die Regelung für Kontrolluntersuchungen in unserer Honorarordnung ermöglicht diese unabhängig vom Alter der Patienten.
Außerdem gibt es in unserer Position den Passus: „In anderen medizinisch besonders begründeten Fällen mit vorheriger chefärztlicher Bewilligung abrechenbar“.
Aus allen obgenannten Gründen gibt es in Oberösterreich keine wie in der parlamentarischen Anfrage aufgezeigten Ablehnungen bei Knochendichtemessungen.
Steiermärkische Gebietskrankenkasse:
Indikationen für eine Knochendichtemessung sind:
· Frauen ab dem 65. Lebensjahr
· Postmenopausale Frauen ab dem 60. Lebensjahr, wenn Risikofaktoren vorliegen
· Männer ab dem 70. Lebensjahr
· Erwachsene mit einer Fragilitätsfraktur
· Erwachsene mit Erkrankungen, welche mit niedriger Knochendichte oder raschem Knochendichteverlust assoziiert sind
· Erwachsene, welche Medikamente einnehmen müssen, die den Knochenverlust beschleunigen
Kärntner Gebietskrankenkasse:
Mit 1. 3. 2009 wurden die Indikationen an Arznei und Vernunft angepasst. Aus diesem Anlass wird folgende Darstellung geboten:
|
Indikationen bis 01. 03. 2009 |
Indikationen gemäß
Arznei und Vernunft |
|
Idiopathische Osteoporose (bei Kindern, Jugendlichen) |
Bei Frauen ab dem 65. Lebensjahr |
|
Sekundäre Osteoporose |
Bei postmenopausalen Frauen ab
dem 60. |
|
Primäre Osteoporose beim Mann |
Bei Männern ab dem 70. Lebensjahr |
|
Perimenopausale Osteoporose |
Bei Erwachsenen mit einer Fragilitätsfraktur |
|
Bei Frauen zwischen 45. und 60. Lebensjahr · Little lady habitus bzw. small body frame · Ungesunde Lebensweise · Schwere familiäre Belastung · In anderen medizinischen besonders begründeten Fällen mit vorheriger chefärztlicher Bewilligung |
Bei Erwachsenen mit
Erkrankungen, welche |
|
|
Bei Erwachsenen, welche
Medikamente |
Salzburger Gebietskrankenkasse:
Die Verrechnung der KDM ist mittels Osteoporose-Diagnostik Ambulanzposition möglich oder wird als LKF-Leistung im LKH Salzburg (Universitätsklinik für Nuklearmedizin und Endokrinologie), im KH Schwarzach (Nuklearmedizin) und im KH Zell am See (Radiologie) erbracht.
Die Osteoporose-Diagnostik umfasst nicht nur die Knochendichtemessung (macht alleine wenig Sinn), sondern ein ganzes Package inkl. Anamneseerhebung, Laborparameter und Therapievorschlag. Das alleinige Abfotographieren von Knochen ist nicht sinnvoll. Die Zugangssteuerung (Alter, Gefährdungspotenzial) erfolgt durch qualifizierte Ambulanzen.
Zugangsalter: die GKK richtet sich bei normalem Risiko ab dem 60. Lebensjahr bei entsprechendem Gefährdungspotenzial (z. B. Hinweise für Fragilitätsfrakturen bzw. Frakturen bei Bagatelltraumen, Kortisontherapie, Familienanamnese) nach internationalen Vorgaben. Die alleinige Knochendichtemessung ohne Ergänzungsbefunde wie Klinik, Labor halten wir gesundheitspolitisch für bedenklich. Knochendichtemessungen ohne spezielles Risiko sind ab dem 60. Lebensjahr sinnvoll, Kontrollmessungen bei pathologischen Befunden (Osteoporose bzw. Granzbefunde zu Osteoporose) sind im Allgemeinen erst nach 3 Jahren zu empfehlen, so nicht eine höhere Dynamik des Knochenabbaus vermutet wird.
Indikationen für Knochendichtemessung bei Frauen:
· ab dem 65. Lebensjahr auch ohne Risikofaktoren
· unter 65 Jahren bei Vorliegen von zumindest einem zusätzlichen Risikofaktor (Menopause vor dem 45. LJ, niedriges Körpergewicht, ausgeprägter Nikotinkonsum, familiäre Vorbelastung)
· Vorhandensein von Erkrankungen, die mit einem erhöhten generalisierten Knochenverlust einhergehen
· Langzeitmedikation mit Therapeutika, die mit erhöhtem Knochenverlust einhergehen
· radiologischer Verdacht einer Knochenmineralverminderung
· nach jeglichen Frakturen mit minimalem Trauma als Basisbefund für Verlaufskontrollen
· als Basisbefund für Verlaufskontrollen
Indikationen für Knochendichtemessung bei Männern:
· Alter über 70 Jahre
· Geringes Körpergewicht (BMI < 20-25 oder niedriger)
· Körperliche Trägheit
· Einnahme oraler Corticosteroide
· Fragilitätsfrakturen
· Vorangegangene osteoporotische Frakturen
Tiroler Gebietskrankenkasse:
Bei Vorliegen von Erkrankungen und Einnahme von Medikamenten, die die Entwicklung einer sekundären Osteoporose begünstigen, wird die Knochendichtemessung unabhängig vom Alter immer übernommen.
Es besteht in Tirol darüber hinaus noch eine vertragliche Regelung mit den Instituten für Knochendichtemessung, dass auch bei perimenopausalen Frauen zwischen 50. und 60. LJ die Kosten für die Knochendichtemessung übernommen wird, wenn gewisse definierte Risikofaktoren vorliegen, und es wurde damit der Zugang zur Osteodensitometrie etwas über die restriktiven Empfehlungen der Fachgesellschaften hinaus erweitert.
Indikationenliste für die Durchführung von verrechenbaren Osteodensitometrien (gültig ab 1. 1. 2008)
1. Sekundäre Osteoporose (keine Vorbewilligung erforderlich bei Zuweisung durch Vertragsärzte)
a) endokrinologisch verursacht (Hypercortisolismus, Hyperthyreose...),
b) intestiale und renale Osteopathie,
c) neoplastische Erkrankungen,
d) entzündliche Erkrankungen,
e) hereditäre Bindegewebserkrankungen,
f) infolge medikamentöser Therapien (z. B. Cortison),
2. Perimenopausale Osteoporose (uneingeschränkt vorbewilligungspflichtig):
Bei Verdacht auf perimenopausale Osteoporose:
bei Frauen zwischen dem 50. und dem 59. Lebensjahr bei Vorliegen einer der folgenden Risikofaktoren:
a) little lady habitus bzw. small body frame,
b)ungesunde Lebensweise (Nikotinabusus, Alkoholabusus und Bewegungsarmut),
c) schwere familiäre Belastung (Veranlagung)
und unter Beilage von Laborbefunden, aus denen der Beginn der Perimenopause absehbar ist.
3. Postmenopausale Osteoporose:
Bei Verdacht auf postmenopausale Osteoporose:
3.1. bei Frauen ab dem 60. Lebensjahr:(keine Vorbewilligung erforderlich bei Zuweisung durch Vertragsärzte)
3.2. bei Frauen zwischen dem 50. und 59. Lebensjahr:(uneingeschränkt vorbewilligungspflichtig) bei Vorliegen einer der folgenden Risikofaktoren:
a) little lady habitus bzw. small body frame,
b) ungesunde Lebensweise (Nikotinabusus, Alkoholabusus und Bewegungsarmut),
c) schwere familiäre Belastung (Veranlagung).
Indikationenliste für die Durchführung von verrechenbaren Osteodensitometrien (gültig bis 31.12.2007)
1. Idiopathische Osteoporose (bei Kindern, Jugendlichen)
2. Sekundäre Osteoporose:
a) endokrinologisch verursacht (Hypercortisolismus, Hyperthyreose ....),
b) intestinale und renale Osteopathie,
c) neoplastische Erkrankungen,
d) endzündliche Erkrankungen
e) hereditäre Bindegewebserkrankungen,
f) infolge medikamentöser Therapien (zB Cortison).
3. Perimenopausale Osteporose
Die Knochendichtemessung darf bei Verdacht auf perimenopausale Osteoporose durchgeführt werden:
a) bei Frauen zwischen dem 45. und dem 60. Lebensjahr bei Vorliegen einer der folgenden Risikofaktoren:
aa) little lady habitus bzw. small body frame,
ab) ungesunde Lebensweise (Nikotinabusus, Alkoholabusus und Bewegungsarmut),
ac) schwere familiäre Belastung (Veranlagung)
4. in anderen medizinisch besonders begründeten Fällen mit vorheriger chefärztlicher Bewilligung.
Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau:
Eine ärztliche Zuweisung zur „Abklärung des klimakterischen Syndroms“ ist erforderlich.
Pensionsversicherungsanstalt:
Knochendichtemessungen werden entsprechend den vorliegenden Risikofaktoren für ein erhöhtes Frakturrisiko durchgeführt; Parameter sind das Lebensalter von 55 oder darüber, Body-mass-Index, Frakturen nach dem 50. Lebensjahr, erhöhter Nikotin- und Alkoholkonsum, Frakturen in der Familienanamnese, Glucocorticoid-Therapie sowie rheumatoide Arthritiden.
Frage 5:
Bezogen auf jeweils von allen Anbietern mit der Wiener Gebietskrankenkasse abgerechnete Untersuchungen:
|
Jahr |
Zahl der Untersuchungen |
Honorar in Euro |
|
2000 |
28.802 |
871.955,12 |
|
2001 |
36.038 |
1.091.175,99 |
|
2002 |
31.637 |
957.538,38 |
|
2003 |
40.673 |
1.232.391,90 |
|
2004 |
44.739 |
1.355.591,70 |
|
2005 |
40.972 |
1.241.424,33 |
|
2006 |
41.956 |
1.270.212,36 |
|
2007 |
37.962 |
1.148.872,98 |
Burgenländische Gebietskrankenkasse:
Anzahl der durchgeführten Knochendichtemessungen (Daten vor dem Jahr 2003 stehen nicht mehr zur Verfügung):
2003: 1.542
2004: 2.924
2005: 3.186
2006: 3.397
2007: 3.444
2008: 3.384
Niederösterreichische Gebietskrankenkasse:
|
Jahr |
Frequenz |
|
2000 |
29.770 |
|
2001 |
33.996 |
|
2002 |
37.574 |
|
2003 |
41.661 |
|
2004 |
42.169 |
|
2005 |
43.699 |
|
2006 |
43.418 |
|
2007 |
45.799 |
Burgenländische Gebietskrankenkasse:
Anzahl der durchgeführten Knochendichtemessungen (Daten vor dem Jahr 2003 stehen nicht mehr zur Verfügung):
2003: 1.542
2004: 2.924
2005: 3.186
2006: 3.397
2007: 3.444
2008: 3.384
Oberösterreichische Gebietskrankenkasse:
Auswertbare Daten gibt es dazu ab dem Jahr 2003:
|
Jahr |
Anzahl d. Knochendichtemessungen / Jahr |
|
2003 |
8.169 |
|
2004 |
8.344 |
|
2005 |
9.218 |
|
2006 |
9.901 |
|
2007 |
10.866 |
|
2008 |
1.-3. Quartal 8.985 |
Steiermärkische Gebietskrankenkasse:
Fallzahlen für Anspruchsberechtigte der Tiroler Gebietskrankenkasse:
GKK-Ambulatorium: Kostenerstattung:
2003: 6.673 2003: 5.391
2004: 6.607 2004: 5.228
2005: 6.878 2005: 4.961
2006: 7.328 2006: 6.877
2007: 8.573 2007: 6.811
1.-3./2008: 5.429 1.-3./2008: 4.322
Kärntner Gebietskrankenkasse:
Daten können erst ab 2005 geliefert werden, 2008 ist das 4.Quartal nicht inkludiert.

Salzburger Gebietskrankenkasse:
VP-Bereich: Patienten von 2004-2008 gesamt: 1.541 (siehe Frage 3)
Wahlarzt-Kostenerstattung
|
Zeitraum: 2000 bis 2008 |
|
|
Träger: SGKK |
|
|
Jahr |
Anzahl |
|
2000 |
292 |
|
2001 |
295 |
|
2002 |
423 |
|
2003 |
573 |
|
2004 |
616 |
|
2005 |
646 |
|
2006 |
1.150 |
|
2007 |
1.912 |
|
2008 |
1.724 |
|
Gesamt |
7.631 |

Tiroler Gebietskrankenkasse:
Siehe Frage 3.
Vorarlberger Gebietskrankenkasse:
Im Jahr 2007 wurden 5.320, im Jahr 2006 4.848 Knochendichtemessungen abgerechnet. Weiter zurückliegende Daten müssten händisch erhoben werden.
Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau:
Statistische Erfassung erst seit dem Jahr 2003.
|
Anzahl verrechnete Untersuchungen pro Jahr |
|
|
2003 |
2038 |
|
2004 |
2207 |
|
2005 |
2609 |
|
2006 |
2402 |
|
2007 |
2480 |
|
2008 |
2092 |
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter:
Nur vertragliche Verrechnung, da die Daten der Kostenerstattung für den gesamten Zeitraum nicht verfügbar sind.
Kostenerstattung: 5.672 Untersuchungen im Jahr 2007
|
Jahr |
Anzahl der Untersuchungen |
|
2000 |
7.260 |
|
2001 |
7.838 |
|
2002 |
8.315 |
|
2003 |
8.620 |
|
2004 |
8.550 |
|
2005 |
8.449 |
|
2006 |
7.593 |
|
2007 |
7.197 |
Pensionsversicherungsanstalt:
Im SKA-RZ Bad Hofgastein werden jährlich ca. 1.000 bis 1.200 Knochendichtemessungen im Rahmen von stationären Aufenthalten (Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation bzw. Gesundheitsvorsorge) durchgeführt.
BKK der Wiener Linien:
Die Betriebskrankenkasse hat mit den Instituten Klimax, Menosan und Menox in den Jahren 2000 bis 2008 folgende Anzahl von Knochendichtemessungen abgerechnet:
2000 241
2001 270
2002 244
2003 329
2004 144
2005 129
2006 97
2007 54
2008 86
Die Anzahl von Knochendichtemessungen, die in Röntgeninstituten durchgeführt werden können von unserer Kasse nicht festgestellt werden.
Frage 6:
Wiener Gebietskrankenkasse:
Durchschnittsalter der ProbandInnen (bezogen auf jeweils von allen Anbietern mit der Wiener Gebietskrankenkasse abgerechnete Untersuchungen).
|
Alter |
% der Untersuchungen |
|||||
|
2003 |
2004 |
2005 |
2006 |
2007 |
1.-3.Qu.2008 |
|
|
11-20 |
0,03% |
0,04% |
0,07% |
0,10% |
0,11% |
0,08% |
|
21-30 |
0,33% |
0,38% |
0,49% |
0,56% |
0,49% |
0,40% |
|
31-40 |
1,93% |
1,80% |
1,88% |
1,80% |
1,68% |
1,41% |
|
41-50 |
14,63% |
13,34% |
13,30% |
11,58% |
8,58% |
7,38% |
|
51-60 |
33,94% |
32,05% |
29,83% |
27,89% |
24,19% |
19,88% |
|
61-70 |
29,28% |
32,33% |
33,09% |
35,40% |
37,64% |
40,46% |
|
71-80 |
16,36% |
16,22% |
16,44% |
17,19% |
19,98% |
21,94% |
|
81-90 |
3,41% |
3,74% |
4,78% |
5,34% |
7,10% |
8,20% |
|
91-100 |
0,08% |
0,08% |
0,13% |
0,16% |
0,22% |
0,27% |
Niederösterreichische Gebietskrankenkasse:
Seitens der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse wurden keine Angaben gemacht.
Burgenländische Gebietskrankenkasse:
Das Durchschnittsalter beträgt bei Patientinnen 63,4, bei Patienten 64,4 Jahre.
Oberösterreichische Gebietskrankenkasse:
Auswertbare Daten gibt es dazu ab dem Jahr 2003:
|
Jahr |
Durchschnittsalter der PatientInnen in Jahren |
|
2003 |
60,03 |
|
2004 |
60,97 |
|
2005 |
61,09 |
|
2006 |
61,63 |
|
2007 |
62,04 |
|
2008 |
1.-3. Quartal 62,13 |
Steiermärkische Gebietskrankenkasse:
Gesamt (Ambulatorium + Kostenerstattung)
|
Jahr |
Ø Alter |
Min |
Max |
|
2003 |
59,82 |
0 |
91 |
|
2004 |
60,25 |
12 |
98 |
|
2005 |
60,97 |
16 |
94 |
|
2006 |
60,98 |
9 |
94 |
|
2007 |
61,88 |
9 |
95 |
|
2008 |
62,12 |
18 |
98 |
Kärntner Gebietskrankenkasse:
|
Jahr |
Altersgruppe |
Anzahl der KDM Untersuchungen |
|
2005 |
11-20 |
7 |
|
2005 |
21-30 |
38 |
|
2005 |
31-40 |
214 |
|
2005 |
41-50 |
2108 |
|
2005 |
51-60 |
3611 |
|
2005 |
61-70 |
3518 |
|
2005 |
71-80 |
1821 |
|
2005 |
81-90 |
367 |
|
2005 |
über 90 |
10 |
|
2005 |
Nicht zuordenbar |
67 |
|
Gesamt |
11761 |
|
|
2006 |
11-20 |
10 |
|
2006 |
21-30 |
42 |
|
2006 |
31-40 |
217 |
|
2006 |
41-50 |
1947 |
|
2006 |
51-60 |
3828 |
|
2006 |
61-70 |
3774 |
|
2006 |
71-80 |
1933 |
|
2006 |
81-90 |
439 |
|
2006 |
über 90 |
9 |
|
2006 |
Nicht zuordenbar |
18 |
|
Gesamt |
12217 |
|
|
2007 |
0-10 |
1 |
|
2007 |
11-20 |
8 |
|
2007 |
21-30 |
41 |
|
2007 |
31-40 |
194 |
|
2007 |
41-50 |
1753 |
|
2007 |
51-60 |
3849 |
|
2007 |
61-70 |
4184 |
|
2007 |
71-80 |
2156 |
|
2007 |
81-90 |
534 |
|
2007 |
über 90 |
10 |
|
2007 |
Nicht zuordenbar |
22 |
|
Gesamt |
12752 |
|
|
2008 |
11-20 |
6 |
|
2008 |
21-30 |
30 |
|
2008 |
31-40 |
136 |
|
2008 |
41-50 |
1182 |
|
2008 |
51-60 |
3030 |
|
2008 |
61-70 |
3204 |
|
2008 |
71-80 |
1604 |
|
2008 |
81-90 |
431 |
|
2008 |
über 90 |
5 |
|
2008 |
Nicht zuordenbar |
14 |
|
Gesamt |
9642 |
|
Salzburger Gebietskrankenkasse:
VP-Bereich:
|
Jahr |
2004 |
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
|
Alter Ø |
69,02 |
69,5 |
68,65 |
67,28 |
67,66 |
Wahlarzt-Kostenerstattung:

|
Jahr |
2000 |
2001 |
2002 |
2003 |
2004 |
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
|
durch. Patientenalter |
60,5 |
61,63 |
60,5 |
60,86 |
61,35 |
62,64 |
62,09 |
62,78 |
65,68 |
Vorarlberger Gebietskrankenkasse:
Das Alter der PatientInnen für den gewünschten Zeitraum müsste – mit hohem administrativem Aufwand – eigens händisch erhoben werden.
Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau:
Statistische Erfassung erst seit dem Jahr 2003:
|
Durchschnittsalter Patienten |
|
|
2003 |
64 |
|
2004 |
65 |
|
2005 |
65 |
|
2006 |
66 |
|
2007 |
66 |
|
2008 |
67 |
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter:
Daten aufgrund Systemumstellung erst ab 2000 verfügbar:
|
Jahr |
Ø-Alter der PatientInnen |
|
2000 |
59,88 |
|
2001 |
60,67 |
|
2002 |
61,09 |
|
2003 |
61,27 |
|
2004 |
61,73 |
|
2005 |
62,32 |
|
2006 |
62,55 |
|
2007 |
63,34 |
|
2008 |
63,90 |
Pensionsversicherungsanstalt:
Der Altersdurchschnitt bei den Patienten beträgt in der SKA-RZ Bad Hofgastein ca. 50 Jahre.
Frage 7:
Wiener Gebietskrankenkasse:
Aus Sicht der Wiener Gebietskrankenkasse sollen gezielt bei jenen PatientInnen zur Frakturrisikoerfassung eine Knochendichtemessung vorgenommen werden, die ein hohes Risiko haben und bei denen mit therapeutischen Maßnahmen das Frakturrisiko gesenkt werden kann. Das sind vor allem Frauen >65a und Männer >70a.
Aufgrund der vertraglichen Regelungen darf die Densitometrie daher nur auf Grund folgender Indikationen bzw. für folgende Probanden auf Rechnung der Versicherungsträger durchgeführt werden:
· Bei Frauen ab dem 65. Lebensjahr
· Bei postmenopausalen Frauen ab dem 60. Lebensjahr, wenn Risikofaktoren vorliegen
· Bei Männern ab dem 70. Lebensjahr
· Bei Erwachsenen mit einer Fragilitätsfraktur (nach Minimaltrauma)
· Bei Erwachsenen, welche mit niedriger Knochendichte oder raschem Knochendichteverlust assoziiert sind (Malabsorption aus verschiedenen Ursachen)
· Bei Erwachsenen, welche Medikamente einnehmen müssen, die den Knochenverlust beschleunigen (z. B.Kortison)
Wenn mindestens 3 Risikofaktoren vorliegen, kann die Osteodensitometrie darüber hinaus ausnahmsweise auch bei Frauen vor dem 60. bzw. bei Männern vor dem 70. Lebensjahr durchgeführt werden.
Wiederholungsmessungen sind frühestens nach Ablauf von drei Kalenderjahren möglich.
Eine Ausnahme von dieser Regelung besteht nur dann, wenn eine definitive medizinische Indikation für ein kürzeres Intervall vorliegt (z. B. Cortisontherapie). In diesem Fall ist eine vorherige Bewilligung durch den medizinischen Dienst der Wiener Gebietskrankenkasse bzw. des leistungszuständigen Versicherungsträgers erforderlich. Zur Bewilligung sind alle Unterlagen (Befunde etc.) vorzulegen, aus denen die medizinische Indikation ersichtlich ist.
Burgenländische Gebietskrankenkasse:
Eine Ablehnung erfolgt, sofern keine der unter Frage 4 angeführten Indikationen vorliegt.
Oberösterreichische Gebietskrankenkasse:
Es gibt keine Ablehnungen.
Für die Indikation Osteoporose wurde im Rahmen der Initiative „Arznei und Vernunft“ eine Leitlinie erarbeitet die im Oktober 2005 erschienen ist. Diese Leitlinie und die Tatsache, dass klinische Konsequenzen aus der Dichtemessung gezogen werden können, sollen aus Sicht der Oberösterreichische Gebietskrankenkasse Grundlage für die Durchführung der Knochendichtemessung sein.
Eine Einigung mit der ÄK f. OÖ, die Leitlinie in die Positionstextierung einzubauen, konnte bisher nicht erzielt werden. Es gilt daher die Regelung lt. Antwort zu Frage 4.
Steiermärkische Gebietskrankenkasse:
Hinsichtlich der Indikation für die Knochendichtemessung hat sich in den letzten Jahren aus wissenschaftlichen Gründen eine deutliche Verschiebung in die älteren Altersdekaden ergeben, die hinsichtlich einer Vorsorgemaßnahme wissenschaftlich gesichert sind. Neu dazu gekommen in die wissenschaftliche Beurteilung ist der Zusammenhang zwischen Frakturrisiko und Knochendichte, wobei hinsichtlich des Risikofaktors Frakturrisiko jüngere Patienten sehr selten betroffen sind (ausgenommen Krankheiten, die in der Risikoliste erwähnt werden).
Die Ablehnung der Knochendichtemessungen in jüngeren Jahren ohne zusätzlich erhöhtes Risiko ergibt sich aus den neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Bei jungen Patienten wird eine Knochendichtemessung abgelehnt, wenn ausschließlich die Diagnose „Verdacht auf Osteoporose“ vorliegt.
Kärntner Gebietskrankenkasse:
Leermeldung seitens der Kärntner Gebietskrankenkasse mangels Erfahrungswerte – altersbezogene Indikationen gibt es erst seit 1. 3. 2009.
Salzburger Gebietskrankenkasse:
Im Bereich der GKK werden Knochendichte-Folgemessungen innerhalb von 3 Jahren bei vorangehender gravierender Gefährdung nicht abgelehnt.
Tiroler Gebietskrankenkasse:
Was die Kostenübernahme-Verweigerung bei Frauen betrifft, bei denen früher schon einmal ein „erhöhtes Osteoporoserisiko“ festgestellt worden ist und die Untersuchung bezahlt wurde, in der Folge aber dann unter Hinweis auf das Alter abgelehnt wurde, stellt die Kasse klar, dass bei diesen Frauen im Regelfall nicht tatsächlich ein erhöhtes Risiko vorgelegen hat, sondern die ursprüngliche Kostenübernahme nur deswegen erfolgt ist, weil im ursprünglichen Vertrag für Frauen vor dem 60. bzw. 65. LJ bei Zuweisung durch Vertragsärzte keine Vorbewilligung durch den Ärztedienst der Kasse vorgeschrieben war und so von Vertragsärzten viele Patientinnen unter Missachtung der Leitlinien zur Densitometrie geschickt wurden.
Um dies abzustellen, wurde ein neuer Vertrag vereinbart, der für Frauen zwischen 50. und 60. LJ ohne Voraussetzungen für eine sekundäre Osteoporose eine generelle Vorbewilligungspflicht vorsieht. Und diese nun konsequent durchgeführte Abstimmung der Untersuchungs-Indikation auf die international anerkannten Leitlinien, vor allem die deutschen, führt nun zu vermehrten Ablehnungen der Kostenübernahme.
Vorarlberger Gebietskrankenkasse:
Ablehnungen aus den genannten Gründen sind nicht bekannt.
Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau:
Keine Ablehnungen.
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter:
Mangels verfügbarer Daten kann die Frage nicht beantwortet werden.
Frage 8:
Ein „Einsparungspotential“ kann nicht berechnet werden, da heute wie auch in der Vergangenheit die Knochendichtemessung bei entsprechender medizinischer Begründung bezahlt wird.
Dass grundlose oder nur auf vagem Verdacht beruhende Untersuchungen nicht bezahlt werden dürfen, liegt angesichts des Leistungsrechts der sozialen Krankenversicherung auf der Hand. Dabei handelt es sich aber nicht um „Einsparungspotential“, sondern um die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben.
Therapie- und Diagnosemöglichkeiten sind in ausreichender Form vorhanden, jedoch werden viele Diagnosemaßnahmen für den falschen Personenkreis eingesetzt. Die Leitlinien von Arznei und Vernunft zielen darauf ab, dass in erster Linie die Zielgruppen definiert wurden, welche für die Diagnosemaßnahmen in Frage kommen und im Rahmen klinischer Konsequenzen profitieren.
Unter Bedachtnahme auf die Leitlinien ergeben sich folgende Zielsetzungen:
· Erfüllung einer Verpflichtung gegenüber den Versicherten und Anspruchsberechtigten zur qualitätsgesicherten und wissenschaftlich basierenden Gesundheitsversorgung
· Sicherung und Verbesserung der Diagnosemöglichkeiten anhand zielgruppenorientierter Indikationen
· Einsatz von medizinischen Leitlinien zur Optimierung der Versorgung und der Ressourcen
Die Tiroler Gebietskrankenkasse hält fest, dass von allen internationalen Fachgesellschaften festgestellt wurde, dass bisher durch die alleinige Fixierung auf sehr früh durchgeführte Knochendichtemessungen jüngere Personen übertherapiert wurden ohne wirklichen Nutzen, wohingegen ältere Personen, bei denen die Wirksamkeit der Therapie erst belegt ist, untertherapiert wurden.
Die Einschränkung sinnloser Densitometrien ist nicht eine ökonomische Maßnahme im Sinne von „Sparen auf dem Rücken der Patientinnen“, sondern eine Maßnahme der medizinischen Qualitätssicherung.
Mit freundlichen Grüßen
Alois Stöger diplômé
Bundesminister