8522/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.07.2011
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen haben am 19. Mai 2011 unter der Zl. 8627/J-NR/2011 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „geschlechtsspezifische Unterschiede bei variablen Gehaltsbestandteilen im Bundesdienst“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1,3 und 6:

In der Zentrale des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) wurden im Jahr 2010 insgesamt 61.167,44 bezahlte Überstunden geleistet:

Frauen             21.205,49 Stunden

Männer            39.961,95 Stunden

Die Überstundenvergütungen bzw. Sonn- und Feiertagsvergütungen werden nach den dafür gesetzlich vorgesehenen (Überstunden) Zuschlägen ausbezahlt. Die Kosten für Überstunden (inklusive Pauschalierungen und abgerechnete Sonn- und Feiertagsvergütungen) betrugen im Jahr 2010:

Frauen             €    584.743,31

Männer            €  1,152.510,19

 

 

Zu den Fragen 2 und 4:

Als Mehrstunde wird die über die vertragliche Teilzeit hinausgehend geleistete und bezahlte Stunde verstanden.


Im Jahr 2010 wurden 587 Mehrstunden - ausschließlich von Frauen - geleistet. Die Kosten dafür betrugen € 16.151,05.

Zu Frage 5:

Bei den Zulagen gemäß § 3 Abs. 2 Gehaltsgesetz 1956 (§ 8a Vertragsbedienstetengesetz) handelt es sich nicht um variable Gehaltsbestandsteile. Die Ansprüche auf diese Zulagen bestehen vielmehr unmittelbar aufgrund des Gesetzes.

Zu den Fragen 7 und 8:

In der Zentrale des BMeiA betrugen die Gesamtkosten für Leistungsprämien und Belohnungen:

Frauen:            € 335.930,62

Männer:            €312.179,10

Zu Frage 9:

Auf gesetzlicher Ebene wird im Dienst- und Besoldungsrecht des Bundes nicht nach Frauen und Männern differenziert. Unterschiede ergeben sich etwa durch Beschäftigungsausmaß, Dienstalter oder Einstufung.