8529/AB XXIV. GP
Eingelangt am 19.07.2011
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
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An die
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
Wien, am 18. Juli 2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag.a Schwentner, Freundinnen und Freunde haben am 19. Mai 2011 unter der Nr. 8636/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend geschlechtsspezifische Unterschiede bei variablen Gehaltsbestandteilen im Bundesdienst gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1, 3 und 6:
Ø Wie viele Überstunden wurden in Ihrem Ressort im Jahre 2010 aufgeschlüsselt nach Frauen und Männern geleistet?
Ø Wie hoch waren die von Ihrem Ressort zu tragenden und tatsächlich abgerechneten Gesamtkosten für Überstunden im Jahr 2010 aufgeschlüsselt nach Frauen und Männern?
Ø Wie hoch waren die von Ihrem Ressort zu tragenden und tatsächlich abgerechneten Gesamtkosten für Zuschläge im Jahr 2010 aufgeschlüsselt nach Frauen und Männern?
In der Zentralstelle meines Ministeriums wurden im Jahr 2010 von Frauen pro Kopf durchschnittlich 36,06 Überstunden mit Gesamtkosten von EUR 1.042,09 und von Männern pro Kopf durchschnittlich 60,54 Überstunden mit Gesamtkosten von EUR 1.980,99 geleistet.
Zu den Fragen 2 und 4:
Ø Wie viele Mehrstunden wurden in Ihrem Ressort im Jahr 2010 aufgeschlüsselt nach Frauen und Männern geleistet?
Ø Wie hoch waren die von Ihrem Ressort zu tragenden und tatsächlich abgerechneten Gesamtkosten für Mehrstunden im Jahr 2010 aufgeschlüsselt nach Frauen und Männern?
In der Zentralstelle meines Ministeriums wurden im Jahr 2010 von teilbeschäftigten Frauen pro Kopf durchschnittlich im Jahr 5,03 Mehrstunden geleistet, von Männern keine.
Zu Frage 5:
Ø Wie hoch waren die von Ihrem Ressort zu tragenden und tatsächlich abgerechneten Gesamtkosten für Zulagen im Jahr 2010 aufgeschlüsselt nach Frauen und Männern?
Bei den Zulagen gemäß § 3 Abs. 2 GehG 1956 (§ 8a VBG) handelt es sich nicht um variable Gehaltsbestandteile. Die Ansprüche auf diese Zulagen bestehen vielmehr unmittelbar aufgrund des Gesetzes.
Zu den Fragen 7 und 8:
Ø Wie hoch waren die von Ihrem Ressort zu tragenden und tatsächlich abgerechneten Gesamtkosten für Prämien im Jahr 2010 aufgeschlüsselt nach Frauen und Männern?
Ø Wie hoch waren die von Ihrem Ressort zu tragenden und tatsächlich abgerechneten Gesamtkosten für Belohnungen im Jahr 2010 aufgeschlüsselt nach Frauen und Männern?
Die Gesamtkosten im Jahr 2010 für ausbezahlte Prämien und Belohnungen an MitarbeiterInnen der Zentralstelle meines Ministeriums betrugen EUR 246.412,-.
Durchschnittlich wurden pro Kopf Prämien und Belohnungen an Frauen in der Höhe von EUR 586,36 und an Männer in der Höhe von EUR 336,46 ausbezahlt.
Zu Frage 9:
Ø Wie lassen sich die geschlechtsspezifischen Unterschiede bei diesen variablen Gehaltsbestandteilen, falls es welche gibt, erklären?
Auf gesetzlicher Ebene wird im Dienst- und Besoldungsrecht nicht nach Männer und Frauen differenziert.
Das Gender Pay Gap im Bundesdienst ist weitgehend auf Unterschiede in folgenden einkommensrelevanten Merkmalen zurückzuführen. Dazu gehören das Beschäftigungsausmaß, der Umfang an geleisteten Überstunden, die Qualifikation, das Innehaben einer Leitungsfunktion und in hohem Umfang das unterschiedliche Dienstalter.