8533/AB XXIV. GP
Eingelangt am 19.07.2011
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Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
An die
Präsidentin des Nationalrats
Maga Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
GZ: BKA-353.110/0107-I/4/2011 Wien, am 19. Juli 2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Schwentner, Freundinnen und Freunde haben am 19. Mai 2011 unter der Nr. 8625/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend geschlechterspezifische Unterschiede bei variablen Gehaltsbestandteilen im Bundesdienst gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Einleitend halte ich fest, dass die abgefragten Zahlen von verschiedenen Parametern wie Zahl der Beschäftigten, Einstufung, Ausmaß der Beschäftigung, etc. abhängig, und somit nicht in jede Richtung aussagekräftig sind.
Zu den Fragen 1, 3 und 6:
Ø Wie viele Überstunden wurden in Ihrem Ressort im Jahr 2010 aufgeschlüsselt nach Frauen und Männern geleistet?
Ø Wie hoch waren die von Ihrem Ressort zu tragenden und tatsächlich abgerechneten Gesamtkosten für Überstunden im Jahr 2010 aufgeschlüsselt nach Frauen und Männern?
Ø Wie hoch waren die von Ihrem Ressort zu tragenden und tatsächlich abgerechneten Gesamtkosten für Zuschläge im Jahr 2010 aufgeschlüsselt nach Frauen und Männern?
Im Bundeskanzleramt Zentralleitung wurden im Jahr 2010 folgende Überstunden aufgeschlüsselt nach Frauen und Männern geleistet bzw. ausbezahlt:
|
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Männer |
Frauen |
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geleistete Stunden |
12.476,89 |
11.049,52 |
|
Überstundenkosten |
€ 630.244,87 |
€ 475.190,29 |
Zu den Fragen 2 und 4:
Ø Wie viele Mehrstunden wurden in Ihrem Ressort im Jahr 2010 aufgeschlüsselt nach Frauen und Männern geleistet?
Ø Wie hoch waren die von Ihrem Ressort zu tragenden und tatsächlich abgerechneten Gesamtkosten für Mehrstunden im Jahr 2010 aufgeschlüsselt nach Frauen und Männern?
Im Bundeskanzleramt Zentralleitung wurden im Jahr 2010 folgende Mehrstunden von teilzeitbeschäftigten Frauen geleistet bzw. ausbezahlt:
175,75 geleistete Stunden
€ 4.396,53 Mehrstundenkosten
Derzeit gibt es keine Mehrstunden von männlichen Teilzeitbeschäftigten.
Zu Frage 5:
Ø Wie hoch waren die von Ihrem Ressort zu tragenden und tatsächlich abgerechneten Gesamtkosten für Zulagen im Jahr 2010 aufgeschlüsselt nach Frauen und Männern?
Bei den Zulagen gemäß § 3 Abs. 2 GG 1956 (§ 8a VBG) handelt es sich nicht um variable Gehaltsbestandteile. Die Ansprüche auf diese Zulagen bestehen vielmehr unmittelbar aufgrund des Gesetzes.
Zu den Fragen 7 und 8:
Ø Wie hoch waren die von Ihrem Ressort zu tragenden und tatsächlich abgerechneten Gesamtkosten für Prämien im Jahr 2010 aufgeschlüsselt nach Frauen und Männern?
Ø Wie hoch waren die von Ihrem Ressort zu tragenden und tatsächlich abgerechneten Gesamtkosten für Belohnungen im Jahr 2010 aufgeschlüsselt nach Frauen und Männern?
Im Bundeskanzleramt Zentralleitung wurden im Jahr 2010 folgende Prämien und Belohnungen aufgeschlüsselt nach Frauen und Männern ausbezahlt:
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Männer |
Frauen |
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Belohnungen |
€ 119.542,-- |
€ 177.449,-- |
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Leistungsprämien |
€ 165,-- |
€ 135,-- |
Zu Frage 9:
Ø Wie lassen sich die geschlechtsspezifischen Unterschiede bei diesen variablen Gehaltsbestandteilen, falls es welche gibt, erklären?
Die angeführten Unterschiede in den aggregierten Summen gehen vor allem auf die unterschiedliche Zahlen von Bediensteten und deren unterschiedliche dienst- und besoldungsrechtliche Stellung zurück.
Auf gesetzlicher Ebene wird im Dienst- und Besoldungsrecht nicht nach Männern und Frauen differenziert. Das Gender Pay Gap im Bundesdienst ist generell weitgehend auf Unterschiede in folgenden einkommensrelevanten Merkmalen zurückzuführen: Beschäftigungsausmaß, der Umfang an geleisteten Überstunden, fachliche Qualifikation, das Innehaben einer Leitungsfunktion, in hohem Umfang das unterschiedliche Dienstalter, etc..
Mit freundlichen Grüßen