8534/AB XXIV. GP
Eingelangt am 19.07.2011
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BM für Frauen und öffentlichen Dienst
Anfragebeantwortung
An die
Präsidentin des Nationalrats
Maga Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
GZ: BKA-353.290/0060-I/4/2011 Wien, am . Juli 2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Schwentner, Freundinnen und Freunde haben am 19. Mai 2011 unter der Nr. 8626/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend geschlechterspezifische Unterschiede bei variablen Gehaltsbestandteilen im Bundesdienst gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 8:
Ø Wie viele Überstunden wurden in Ihrem Ressort im Jahr 2010 aufgeschlüsselt nach Frauen und Männern geleistet?
Ø Wie viele Mehrstunden wurden in Ihrem Ressort im Jahr 2010 aufgeschlüsselt nach Frauen und Männern geleistet?
Ø Wie hoch waren die von Ihrem Ressort zu tragenden und tatsächlich abgerechneten Gesamtkosten für Überstunden im Jahr 2010 aufgeschlüsselt nach Frauen und Männern?
Ø Wie hoch waren die von Ihrem Ressort zu tragenden und tatsächlich abgerechneten Gesamtkosten für Mehrstunden im Jahr 2010 aufgeschlüsselt nach Frauen und Männern?
Ø Wie hoch waren die von Ihrem Ressort zu tragenden und tatsächlich abgerechneten Gesamtkosten für Zulagen im Jahr 2010 aufgeschlüsselt nach Frauen und Männern?
Ø Wie hoch waren die von Ihrem Ressort zu tragenden und tatsächlich abgerechneten Gesamtkosten für Zuschläge im Jahr 2010 aufgeschlüsselt nach Frauen und Männern?
Ø Wie hoch waren die von Ihrem Ressort zu tragenden und tatsächlich abgerechneten Gesamtkosten für Prämien im Jahr 2010 aufgeschlüsselt nach Frauen und Männern?
Ø Wie hoch waren die von Ihrem Ressort zu tragenden und tatsächlich abgerechneten Gesamtkosten für Belohnungen im Jahr 2010 aufgeschlüsselt nach Frauen und Männern?
Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 8625/J durch den Herrn Bundeskanzler.
Zu Frage 9:
Ø Wie lassen sich die geschlechtsspezifischen Unterschiede bei diesen variablen Gehaltsbestandteilen, falls es welche gibt, erklären?
Auf gesetzlicher Ebene wird im Dienst- und Besoldungsrecht nicht nach Männern und Frauen differenziert.
Das Gender Pay Gap im Bundesdienst ist weitgehend auf Unterschiede in folgenden einkommensrelevanten Merkmalen zurückzuführen: Beschäftigungsausmaß, der Umfang an geleisteten Überstunden, fachliche Qualifikation, das Innehaben einer Leitungsfunktion und in hohem Umfang das unterschiedliche Dienstalter.
Mit freundlichen Grüßen