8534/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.07.2011
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BM für Frauen und öffentlichen Dienst

Anfragebeantwortung

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n                                                   

GZ: BKA-353.290/0060-I/4/2011                                                  Wien, am     . Juli 2011

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Schwentner, Freundinnen und Freunde ha­ben am 19. Mai 2011 unter der Nr. 8626/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend geschlechterspezifische Unterschiede bei variablen Gehaltsbe­standteilen im Bundesdienst gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 8:

Ø  Wie viele Überstunden wurden in Ihrem Ressort im Jahr 2010 aufgeschlüsselt nach Frauen und Männern geleistet?

Ø  Wie viele Mehrstunden wurden in Ihrem Ressort im Jahr 2010 aufgeschlüsselt nach Frauen und Männern geleistet?

Ø  Wie hoch waren die von Ihrem Ressort zu tragenden und tatsächlich abgerechne­ten Gesamtkosten für Überstunden im Jahr 2010 aufgeschlüsselt nach Frauen und Männern?

Ø  Wie hoch waren die von Ihrem Ressort zu tragenden und tatsächlich abgerechne­ten Gesamtkosten für Mehrstunden im Jahr 2010 aufgeschlüsselt nach Frauen und Männern?


Ø  Wie hoch waren die von Ihrem Ressort zu tragenden und tatsächlich abgerechne­ten Gesamtkosten für Zulagen im Jahr 2010 aufgeschlüsselt nach Frauen und Männern?

Ø  Wie hoch waren die von Ihrem Ressort zu tragenden und tatsächlich abgerechne­ten Gesamtkosten für Zuschläge im Jahr 2010 aufgeschlüsselt nach Frauen und Männern?

Ø  Wie hoch waren die von Ihrem Ressort zu tragenden und tatsächlich abgerechne­ten Gesamtkosten für Prämien im Jahr 2010 aufgeschlüsselt nach Frauen und Männern?

Ø  Wie hoch waren die von Ihrem Ressort zu tragenden und tatsächlich abgerechne­ten Gesamtkosten für Belohnungen im Jahr 2010 aufgeschlüsselt nach Frauen und Männern?

 

Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 8625/J durch den Herrn Bundeskanzler.

 

Zu Frage 9:

Ø  Wie lassen sich die geschlechtsspezifischen Unterschiede bei diesen variablen Gehaltsbestandteilen, falls es welche gibt, erklären?

 

Auf gesetzlicher Ebene wird im Dienst- und Besoldungsrecht nicht nach Männern und Frauen differenziert.

Das Gender Pay Gap im Bundesdienst ist weitgehend auf Unterschiede in folgenden einkommensrelevanten Merkmalen zurückzuführen: Beschäftigungsausmaß, der Umfang an geleisteten Überstunden, fachliche Qualifikation, das Innehaben einer Leitungsfunktion und in hohem Umfang das unterschiedliche Dienstalter.

 

Mit freundlichen Grüßen