8543/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.07.2011
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Josef A. Riemer und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Verbrechen von Häftlingen mit Fußfesseln im Jahr 2010“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Im Jahre 2010 verbüßten 101 Häftlinge ihre Freiheitsstrafe in der Vollzugsform des elektronisch überwachten Hausarrestes.

Zu 2 und 3:

Im Jahre 2010 langten rund 350 Anträge auf elektronisch überwachten Hausarrest bei den Vollzugsbehörden ein, 109 Anträge wurden abgelehnt.

Zu 4:

Soweit darüber Angaben vorliegen (eine Ablehnung kann zudem auch mehrere Ursachen haben) erfolgten Ablehnungen in den meisten Fällen mangels Wohlverhaltensprognose (rund 50%), gefolgt von fehlender oder ungeeigneter Beschäftigung (rund 33%), zu langer (Rest-)Haftdauer (rund 15%), mangelndem Einkommen, fehlender Versicherung oder fehlender Unterkunft (rund 10%), in Einzelfällen mangels Zustimmung der Mitbewohner.

Zu 5 bis 8:

Im Jahre 2010 wurde lediglich ein (österreichischer) Insasse während des elektronisch überwachten Hausarrestes wegen des Verdachtes einer gerichtlich strafbaren Handlung (Körperverletzung) in den geschlossenen Vollzug überstellt.