8549/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.07.2011
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

GZ: BMG-11001/0207-I/A/15/2011

Wien, am 20. Juli 2011

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 8753/J der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Ich habe den Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger um eine Stellungnahme zu der vorliegenden parlamentarischen Anfrage ersucht.

Die Ausführungen des Hauptverbandes zu den einzelnen Fragen werden im Folgenden wiedergegeben:

 

Frage 1:

Die geschäftsführenden Organe des Hauptverbandes, auf die gesetzlich kundgemachten Detailzuständigkeiten darf verwiesen werden (§ 456a ASVG). Im konkreten Fall wurde die Abhaltung der Veranstaltung im Jour-Fixe des Verbandsmanagements besprochen.


Frage 2:

Die Veranstaltung ist wie andere Veranstaltungen als Beitrag zur Weiterentwicklung des österreichischen Gesundheitswesens zu sehen. Der Hauptverband hat dabei die Linie, alle Standpunkte zu Wort kommen und keine Einseitigkeiten entstehen zu lassen.

 

Fragen 3 und 4:

Die Veranstaltungsteilnehmer/innen wurden mit einem von „Reintegra“ (Berufliche Reintegration psychisch kranker Menschen gemeinnützige GmbH) und „Jugend am

Werk“ (Organisation, die sich Jugendlichen und benachteiligten Menschen widmet) erstellten kalten Buffet (12. Mai) bzw. mit einem Mittagessen (13. Mai) verköstigt.

 

 

Vom Hauptverband erfolgte personelle Unterstützung für die Planung und den Ablauf der Veranstaltung im üblichen Ausmaß von kumuliert (verteilt auf mehrere Tage von

etwa vier Personen) ungefähr 29 Personenstunden. Der finanzielle Aufwand belief sich auf € 1.096,- Brötchenbuffet für 75 Personen und € 372,73 Mittagessen für 25 Personen. Der Aufwand für Getränke (Mineralwasser, Fruchtsäfte, Bier, Kaffee, Pausengebäck etc.) liegt in der Höhe von etwa 460 €. Eine detaillierte Buchhaltung über die bei einzelnen Veranstaltungen verwendeten Ressourcen wird nicht geführt.

 

Frage 5:

Es gab eine Veranstaltung am 19./20. November 2010 zum Thema „Fehlerkultur in der Medizin“ der AUVA, an der der Hauptverband mitwirkte (vgl. die Publikation in der Österreichischen Ärztezeitung Nr. 20 vom 25. Oktober 2010, Seite 22).

 

Frage 6:

Wie mit anderen Institutionen, deren Repräsentant/inn/en ihre Standpunkte zum österreichischen Gesundheitswesen äußern, sind auch weitere Kontakte möglich. Derzeit ist nichts geplant.

 

Frage 7:

Ja. Es handelt sich um eine interne Funktion, keine Geschäftsführungstätigkeit.

 

Frage 8:

Da es sich um keine Nebenbeschäftigung handelt (sondern eine entgeltlose Vereinsfunktion) muss keine Meldung erstattet werden.

 

Frage 9:

Nein.


Frage 10:

Der genannte Verein ist nach den Informationen des Hauptverbandes kein „Opus-Dei-Verein“. Wie einem Leserbrief der Zeitschrift „profil“ zu entnehmen ist, bestreitet das Infobüro von Opus Dei selbst, dass es institutionelle Verbindungen im Hinblick auf die Gründung als auch die Geschäftsführung von IMABE gäbe (profil, Nr. 24 vom 10. Juni 2011, Seite 8). Wie IMABE an gleicher Stelle und auf ihrer Website http://www.imabe.org/index.php?id=institut mitteilt, handelt es sich um ein Institut der österreichischen Bischofskonferenz (bzw. unter deren Patronanz), einer allgemein anerkannten Institution der römisch-katholischen Kirche in Österreich. Nachdem sich die Einschätzung „religiös-fundamentalistisch“ einer näheren Präzisierung entzieht, ist darauf keine konkrete Antwort möglich.

 

 

 

 

 

 

Der Hauptverband hat in der Vergangenheit jede Verbindung zu extremistischen Institutionen, welche ihre Ziele mit Mitteln außerhalb des gesellschaftspolitischen Diskurses verfolgen, abgelehnt und wird dies auch in Zukunft tun.