8551/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.07.2011
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete parlamentarische Anfrage Nr. 8917/J des Abgeordneten Vock und weiterer Abgeordneter betreffend Möglichkeit der freiwilligen Versicherung bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen wie folgt:

 

Zur Frage 1:

Im Kalenderjahr 2009 (Jahresendwert per Dezember) gab es insgesamt 103.601 geringfügige Beschäftigungsverhältnisse von Männern und 13.069 männliche Selbstversicherte nach § 19a ASVG bzw. § 7a B-KUVG.

Demgemäß ist davon auszugehen, dass im Jahr 2009 insgesamt 90.532 Personen männlichen Geschlechts die Möglichkeit einer solchen freiwilligen Versicherung nicht in Anspruch genommen haben.

 

Zur Frage 2:

Im Kalenderjahr 2010 (Jahresendwert per Dezember) gab es insgesamt 110.071 geringfügige Beschäftigungsverhältnisse von Männern und 13.465 männliche Selbstversicherte nach § 19a ASVG bzw. § 7a B-KUVG.

Demgemäß ist davon auszugehen, dass im Jahr 2010 96.606 Personen männlichen Geschlechts die Möglichkeit einer solchen freiwilligen Versicherung nicht in Anspruch genommen haben.


Zur Frage 3:

Im Kalenderjahr 2009 (Jahresendwert per Dezember) gab es insgesamt 192.981 geringfügige Beschäftigungsverhältnisse von Frauen und 35.501 weibliche Selbstversicherte nach § 19a ASVG bzw. § 7a B-KUVG.

Demgemäß ist davon auszugehen, dass im Jahr 2009 157.480 Personen weiblichen Geschlechts die Möglichkeit einer solchen freiwilligen Versicherung nicht in Anspruch genommen haben.

 

Frage 4:

Im Kalenderjahr 2010 (Jahresendwert per Dezember) gab es insgesamt 198.104 geringfügige Beschäftigungsverhältnisse von Frauen und 35.992 weibliche Selbstversicherte nach § 19a ASVG bzw. § 7a B-KUVG.

Demgemäß ist davon auszugehen, dass im Jahr 2010 162.112 Personen weiblichen Geschlechts die Möglichkeit einer solchen freiwilligen Versicherung nicht in Anspruch genommen haben.