8553/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.07.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 


 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

 


 

 

GZ: BMG-11001/0205-I/A/15/2011

Wien, am 21. Juli 2011

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 8705/J der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Für die vorliegende Anfrage wurde eine Stellungnahme der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) eingeholt, die den nachstehenden Ausführungen zugrunde liegt.

 

Fragen 1 und 2:

In dem seit 1945 unter der Rechtsträgerschaft der WGKK stehenden Hanusch-Krankenhaus wurden zur Verbesserung der Behandlungsqualität und des Leistungsspektrums, zur Steigerung des Komforts der Patientinnen und Patienten und zur Erhaltung der bestehenden Bausubstanz laufend bauliche Anpassungen und Adaptierungen durchgeführt.
Die letzten größeren baulichen Maßnahmen erfolgten 2010/2011 und betrafen die Renovierung der HNO-Ambulanz sowie die Schaffung einer im 1. Halbjahr 2011 innerhalb der Augenabteilung in Betrieb genommenen ophthalmologischen Tagesklinik zur Steigerung der Operationsfrequenz bzw. Wartezeitverkürzung bei Kataraktoperationen.

Frage 3:

Die Kosten für die Renovierung der HNO-Ambulanz betrugen € 1.845.886,-.
Die Adaptionskosten zur Schaffung der Augen-Tagesklinik werden die budgetierten € 390.000,- nicht überschreiten.

Frage 4:

Der Hubschrauberlandeplatz im Hanusch-Krankenhaus wurde 2007/2008 errichtet.

 

Frage 5:

Die Errichtungskosten für den Hubschrauberlandeplatz betrugen € 1.596.650,-.

 

Frage 6:

Der Garagenbau erfolgte 2005/2006.

 

Frage 7:

Die Tiefgarage auf dem Gelände des Hanusch-Krankenhauses wurde auf Basis eines Baurechtsvertrages zwischen der WGKK und einer Errichterfirma gebaut.
Für die WGKK sind dabei keine Baukosten entstanden. Die Tiefgarage befindet sich daher auch nicht im Eigentum der WGKK und wird von einem externen Betreiber geführt.

Frage 8:

Die Errichtung des Gehweges erfolgte im Rahmen des Garagenbaus im Jahr 2006.

Frage 9:

Die Kosten für die Errichtung des Gehweges wurden im Zuge des Garagenbaus von der Errichterfirma getragen. Eine Kostenbelastung für die WGKK ist daraus nicht entstanden.

Frage 10:

Derzeit werden eine Bettenstation der 1. Medizinischen Abteilung (Interne Medizin) im Pavillon 1 – 1. OG und die Eingriffsräume der Endoskopie renoviert, weiters erfolgt die Neuadaptierung des insgesamt 20 Dialyseplätze umfassenden Dialysebereiches.
Bis 2015 soll ein Zentral-OP geschaffen werden und der Umbau der Intensivstation erfolgen. Im gleichen Zeitraum ist ein Zubau zum Pavillon 2 („Rosenhof“) geplant.

Frage 11:

Im Zuge der erforderlichen Renovierung der Intensivstation ist die notwendige und mit dem Österreichischen Strukturplan Gesundheit (ÖSG) konforme Kapazitätserweiterung von derzeit 6 auf 10 Intensivbetten geplant. Gleichzeitig ist zur Effizienzsteigerung und Synergienutzung die Aufrüstung des derzeitigen Chirurgischen Operationssaales zu einem multidisziplinären, von den Fachgebieten Chirurgie, HNO, Gynäkologie und Urologie gemeinsam zu nutzenden OP-Bereich mit 5 OP-Sälen („Zentral-OP“) vorgesehen. Dieser wird – mit längeren Betriebszeiten – die derzeitigen 9 sanierungsbedürftigen, dislozierten OP-Säle der vorgenannten Fachgebiete kostengünstig ersetzen.
Beide eng miteinander vernetzten Vorhaben werden ohne Erweiterung der Bausubstanz bis 2015 umgesetzt.

 

Unabhängig davon ist zur Beibehaltung der bisherigen bzw. der Realisierung der im ÖSG und im Regionalen Wiener Gesundheitsplan (RSG-Wien/Wiener Krankenanstaltenplan) definierten Bettenkapazität in den Fachbereichen Innere Medizin und Gynäkologie/Geburtshilfe die Schaffung der dafür erforderlichen zusätzlichen Raumressourcen geplant. Dies soll kostengünstig durch einen Zubau bzw. eine Aufstockung auf die bestehende Bausubstanz im Pavillon 2 – 1. bis 3. OG („Rosenhofzubau“) erfolgen. Damit kann im Rahmen der anstehenden Renovierung der dort situierten Bettenstationen der Abteilungen für Innere Medizin (1. und 2. Med) und der Gynäkologie/Geburtshilfe-Abteilung die Realisierung von zeitgemäßen und patient/inn/enorientierten Sanitär-, Hygiene- und Ausstattungsstandards sowie die Schaffung von ablauftechnisch und arbeitsergonomisch optimierten Rahmenbedingungen in den Krankenzimmern erfolgen.

Frage 12:

Die Kosten für das Projekt „Zentral-OP/Intensivstation“ werden € 16.300.000,- betragen. Für das – vor dem „Bewilligungsverfahren“ bei den zuständigen Ministerien stehende – Vorhaben „Rosenhofzubau“ werden Kosten von € 6.150.000,- entstehen.

 

Fragen 13 und 14:

Die WGKK gibt in ihrer Stellungnahme an, dass alle Vorhaben und Projekte gemäß den Richtlinien des Bundesvergabegesetzes in der jeweils gültigen Fassung ausgeschrieben wurden bzw. werden.

 

Frage 15:

Die Entscheidung zur Durchführung von Bauvorhaben liegt primär bei den Selbstverwaltungsgremien der WGKK. Bei einer Flächen- bzw. Kubaturerweiterung ist zusätzlich nach Zustimmung des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger gem. § 31 Abs. 7 Z 1 ASVG eine Genehmigung durch das Bundesministerium für Gesundheit (gem. § 447 Abs. 1 ASVG im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz) erforderlich. Die Erteilung einer derartigen Genehmigung kommt nur bei Konformität der Projekte mit dem ÖSG sowie dem RSG-Wien/Wiener Krankenanstaltenplan in Betracht.