8556/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.07.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche Anfrage Nr. 8751/J der Abgeordneten Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Österreich hat sich seit dem Internationalen Jahr der Freiwilligen der Vereinten Nationen 2001, dessen 10-jähriges Jubiläum wir 2011 ebenfalls begehen, von den Zielen des Europäischen Jahres leiten lassen:

-       Günstige Rahmenbedingungen zu schaffen,

-       Freiwilligenorganisationen zu stärken und die Qualität von Freiwilligenarbeit zu sichern,

-       fachliche und soziale Kompetenzen der Freiwilligen anzuerkennen und

-       den Wert und die Bedeutung der Freiwilligentätigkeiten bewusst zu machen

und wird das auch im Jahr 2011 und darüber hinaus tun. Bei der Umsetzung verschiedenster Maßnahmen zur Förderung der Freiwilligentätigkeiten ist jedoch einerseits auf die Kompetenzverteilung (Bundesministerien, Gebietskörperschaften) zu verweisen und andererseits ist darauf zu achten, dass Regulierungen freiwilliges Engagement letztlich nicht behindern oder weniger attraktiv machen.

Jedenfalls kann sich die Bilanz über die Errungenschaften seit dem Internationalen Jahr zeigen lassen.

 

2003 erfolgte die Einrichtung des Österreichischen Rates für Freiwilligenarbeit als strukturierter Dialog zwischen Bund, Ländern, Städten, Gemeinden, den Sozialpartnern und den Organisationen der Zivilgesellschaft. Das Aktionsprogramm des Österreichischen Freiwilligenrates von 2004 ist in vielen Bereichen umgesetzt oder Empfehlungen werden im Modellprojekt ULF (Unabhängiges Landesfreiwilligenzentrum Oberösterreich) aufgegriffen.

 

Einige exemplarische Leistungen sind:

 

·      Die Mikrozensus-Erhebung 2006 über „Volumen und Struktur des freiwilligen Engagements in Österreich“ hat die Grundlage für den „1. Bericht über freiwilliges Engagement in Österreich“ 2009 gelegt.

·      Der Österreichische Freiwilligenpass und Nachweis über Freiwilligentätigkeiten wurde geschaffen.

·      Der Ausbau von Freiwilligenzentren zur Gewinnung, Vermittlung, Beratung und Begleitung von Freiwilligen hat nicht nur die Vermittlung von InteressentInnen an Organisationen befördert, sondern trägt auch den neuen Formen des freiwilligen Engagements – z.B. befristet an Projekten mitzuarbeiten – Rechnung. Dazu wurde gemeinsam mit dem Land Oberösterreich in einem Modellprojekt das 1. Unabhängiges Landesfreiwilligenzentrum (ULF) in Linz gefördert, das gleichermaßen an alle Organisationen vermittelt und auch selbst Projekte betreut.

·      Für die Ausbildung von Freiwilligen und von Freiwilligen-KoordinatorInnen wurden Leitfäden geschaffen und es gibt heute ein umfangreiches Bildungsangebot.

·      Die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden an spendenbegünstigte Einrichtungen wurde ermöglicht (BMF).

·      Die Freiwilligenplattform im Internet www.freiwilligenweb.at etabliert sich zunehmend zur Drehscheibe für Information und Vernetzung.

 

Im EU-Jahr 2011 sollen die Anstrengungen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen weitergeführt und die Bedeutung des freiwilligen Engagements für die Gesellschaft und für die einzelnen hervorgehoben werden. Das BMASK hat für das EJF2011 gemeinsam mit den Ländern, Städten und Gemeinden, den Ressorts sowie den Freiwilligenorganisationen aus allen gesellschaftlichen Bereichen ein breites Nationales Arbeitsprogramm, das seitens der Europäischen Kommission sehr positiv bewertet wurde, vorgelegt. Gemäß Entschließung des Nationalrats vom 15. Juni 2011 (Entschließung Nr. 173/E XXIV.GP ) ist dem Parlament bis spätestens Ende des Jahres 2011 eine Regierungsvorlage über Maßnahmen zur Förderung des Freiwilligen Engagements zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Zu Frage 2:

Für die dem Freiwilligenbericht zugrunde liegende Mikrozenus-Zusatzerhebung (2006) wurde freiwilliges Engagement als eine Arbeitsleistung definiert, die freiwillig (ohne gesetzliche Verpflichtung) erbracht wird, der kein monetärer Gegenfluss gegenübersteht (unbezahlt) und deren Ergebnis Personen außerhalb des eigenen Haushalts zufließt. Derzeit laufen Vorbereitungsarbeiten für ein Freiwilligengesetz, in welchem eine Definition von Freiwilligentätigkeit Eingang finden soll.

 

Zu Fragen 3, 4 und 5:

In Österreich bestehen derzeit zehn Freiwilligenzentren. Diese bieten (übergreifende) Vermittlungs-, Begleitungs- und Vernetzungsarbeit für Freiwillige und Freiwilligenorganisationen auf regionaler Ebene. Darüber hinaus gibt es auf lokaler Ebene GEMA– (Gemeinsam aktiv Drehscheiben). Dort werden Dienstleistungen vermittelt, kulturelle Angebote gestaltet, Veranstaltungen organisiert, Weiterbildung vermittelt und Beratungen übernommen.

Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat in Kooperation mit dem Land OÖ mit dem ULF (Unabhängiges Landesfreiwilligenzentrum) ein Pilotprojekt gestartet, welches als Modell für andere Freiwilligenzentren bzw. -agenturen zur Verfügung stehen soll. Die Einrichtung von Freiwilligenzentren oder –agenturen in den Bundesländern fällt jedoch primär in den Kompetenzbereich der Länder. Die Unterstützung von Freiwilligenzentren oder GEMA-Drehscheiben ist dem Ressort ein großes Anliegen und erfolgt durch das BMASK in vielfältiger Form. Beispielsweise werden zum einen im Rahmen der budgetären Möglichkeiten und gemäß den Allgemeinen Rahmenrichtlinien des Bundes für die Gewährung von Förderungen (ARR 2004) Projekte oder Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen unterstützt. Weiters wird seitens des Ressorts großer Wert auf den Kontakt und den Austausch mit den Freiwilligenzentren sowie der Freiwilligenzentren untereinander gelegt. Dies erfolgt in den unterschiedlichsten Formen, wobei die Förderung des und der Mitwirkung am jährlich stattfindenden Vernetzungstreffen der Freiwilligenzentren eine wesentliche Maßnahme ist. Zum anderen wird die Internet-Plattform www.freiwilligenweb.at, auf der sich die Freiwilligenzentren selbst und ihre Angebote präsentieren können und somit für die breite Öffentlichkeit österreichweit sichtbar und kontaktierbar sind, zur Verfügung gestellt.

 

Zu den Fragen 6 bis 9:

Diese rechtlichen Fragestellungen wurden in den letzten Jahren detailliert geprüft und bearbeitet. Dies unter Einbeziehung mehrerer Fachsektionen des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sowie der Expertise der AUVA. Diese Vorarbeiten fließen in die vom Freiwilligenrat eingesetzte „Arbeitsgruppe Entschließung des Nationalrates zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Freiwilliges Engagement“ ein.  Gemäß Entschließung des Nationalrats vom 15. Juni 2011 (Entschließung Nr. 173/E XXIV.GP ) ist dem Parlament bis spätestens Ende des Jahres 2011 eine Regierungsvorlage über Maßnahmen zur Förderung des Freiwilligen Engagements zur Beschlussfassung vorzulegen.