8557/AB XXIV. GP
Eingelangt am 22.07.2011
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an mich gerichtete parlamentarische Anfrage Nr. 8790/J des Abgeordneten Vock und weiterer Abgeordneter betreffend einnahmenseitige Auswirkungen des Auftraggeber/innen-Haftungsgesetzes wie folgt:
Zur Frage 1:
Seit 1.9.2009 wurden bis inklusive 31.5.2011 insgesamt € 354.478.954,79 an Haftungsbeträgen von den AuftraggeberInnen beim Dienstleistungszentrum einbezahlt und von diesem an die zuständigen Krankenversicherungsträger weitergeleitet.
Die Aufschlüsselung (Weiterleitung) erfolgte laut nachstehender, vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger übermittelter Aufstellung:

Zur Frage 2:
Derzeit gibt es rund 24.500 Bauunternehmen in Österreich. Per 1.7.2011 befanden sich rund 17.000 Unternehmen in der HFU Liste.
Seit Beginn der AGH am 1.9.2009 haben 9.364 Firmen, die nicht in der HFU Liste stehen, den 20%igen Haftungsbetrag vom Werklohn an das Dienstleistungszentrum bezahlt. Von diesen wurden bis 31.5.2011 insgesamt EUR 354,5 Mio. Euro an Haftungsbeträgen einbezahlt.
Die seit Bestehen der AGH eingetretenen Insolvenzverfahren sind noch nicht zur Gänze abgeschlossen. Eine genaue Zurechnung der Ausfälle der Höhe nach seit Beginn der Auftraggeberhaftung ist daher derzeit noch nicht möglich. Die exakte Abschreibungshöhe wird ca. in zwei bis drei Jahren feststehen.
Im Jahre 2010 wurden aber insgesamt, also generell und nicht nur auf die Baubranche bezogen, nur 0,5 % an fälligen Beiträgen von den Gebietskrankenkassen als uneinbringlich abgeschrieben.
Zur Frage 3:
Zu einer möglichen Weiterentwicklung der Bestimmungen der AuftraggeberInnen-Haftung besteht ein regelmäßiger Kontakt zu Vertretern der Bauwirtschaft, der Sozialpartner und der Sozialversicherung.