8559/AB XXIV. GP
Eingelangt am 22.07.2011
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0504-II/3/2011
Wien, am . Juli 2011
Die Abgeordnete zum Nationalrat Korun, Freundinnen und Freunde haben am 24. Mai 2011 unter der Zahl 8663/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Schub-haftzahlen“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Folgende Anzahl von Schubhaften wurde angeordnet:
Jahr |
Anzahl |
2010 |
6.153 |
2011 (Jänner bis Mai) |
2.208 |
Die durchschnittliche Haftdauer betrug 2010 20,91 Kalendertage, im Jahr 2011 (Jänner bis Mai) 15,2 Kalendertage.
Zu Frage 3:
Familien (d.h. Erwachsener und zumindest eine minderjährige Person als Teil des Familien-verbandes) in Schubhaft wurden grundsätzlich im Polizeianhaltezentrum Wien 9., Roßauer Lände 9, angehalten.
Jahr |
Anzahl |
2009 |
126 |
2010 |
115 |
2011 (1. Jänner bis 17. Juni) |
32 |
Aufzeichnungen über die jeweilige Dauer liegen nicht vor.
Zu Frage 4:
Das Gebäude in Wien 11, Zinnergasse 29a, war im Jahre 2010 und bis einschließlich 17. Jänner 2011 leer stehend. Seit Inbetriebnahme der Familienunterbringung am 18. Jänner 2011 waren 119 Personen, davon 66 Kinder (bis 16 Jahre) mit dem Status Verwaltungsverwahrungshaft (bescheidmäßige Festnahme im Auftrag der Behörde in Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, vgl. § 39 Fremdenpolizeigesetz (FPG) 2005 iVm § 74 FPG bzw. § 77 Abs. 5 FPG 2005) untergebracht. Die notwendigen Eingriffe in die persönliche Freiheit erfolgten im Rahmen der Sicherung der Rückführung bzw. -überstellung von Familien besonders schonend.
Unter dem Titel „Schubhaft“ wurde bis dato noch keine Familie in der Familienunterbringung in Wien 11, Zinnergasse 29a, angehalten.
Zu Frage 5:
In der für diese Zwecke entsprechend adaptierten und eingerichteten Familienunterbringung Wien 11., Zinnergasse 29a.
Zu Frage 6:
Ausdruck einer kinder- bzw. familiengerechten Anhaltung bei der Vollstreckung von Rückführungsmaßnahmen ist insbesondere die Berücksichtigung des familiären Aspektes. Die Anhaltung von Familien und unbegleiteten minderjährigen Fremden erfolgt grundsätzlich in Appartements auf bedarfskonformem Sicherheitsniveau, um eine möglichst geringfügige Beeinträchtigung zu erreichen. Dabei wird auf eine größtmögliche Bewegungsfreiheit im Gebäude selbst, sowie auf die Autonomie der Familien innerhalb der Appartements besonderer Wert gelegt. Etwa erfolgt das Versperren der Appartement-Türen nur während der Nachtruhe (wobei jedoch mittels Gegensprechanlage jederzeit die Bediensteten erreicht werden können). Der Dienst in der Familienunterkunft erfolgt grundsätzlich durch speziell geschulte Beamte in Zivilkleidung.
Zu a):
Ja, in der Zeit vom Wecken bis zur Nachtruhe.
Zu b):
Ja, die Fenster können so weit geöffnet werden, dass Selbstgefährdungen ausgeschlossen werden können.
Zu c):
Zurzeit stehen Aufenthalts- und Bewegungsräume mit Tischtennistischen und Tischfuß-ballspiele sowie Spielecken zu Verfügung. Im Rahmen der Fortsetzung der baulichen Maßnahmen ist intendiert, einen Freibereich zu implementieren.
Zu Frage 7:
Folgende Anzahl von Schubhaften bei Dublinfällen wurde angeordnet:
Jahr |
Anzahl |
2010 |
428 |
2011 (Jänner bis Mai) |
116 |
Zu Frage 8:
Entsprechende Statistiken werden nicht geführt, wobei zu Frage b) zu bemerken ist, dass diese Fälle in den oben angeführten Statistiken in der Beantwortung zu Frage 7 enthalten sind.
Zu Frage 9:
In den Polizeianhaltezentren werden entsprechende Informationsblätter bzw. Informations-folder in den gebräuchlichsten Sprachen (derzeit 27) ausgehändigt.
Zu Frage 10:
Die Kosten für einen Hafttag betragen – je nach konkretem Aufwand - rund EURO 100,-- bis 120,-- (ist in allen Polizeianhaltezentren etwa gleich hoch). Diese Kosten umfassen ins-besondere die Ausgaben für medizinische bzw. psychiatrische Betreuung, Dolmetscher-leistung, Kosten für Hygieneartikel, Verpflegung, Miete und Personalkosten sowie Reinigungskosten.
Zu Frage 11:
Entsprechende Statistiken werden nicht geführt
Zu Frage 12:
In folgenden Fällen wurde ein gelinderes Mittel (z. B. Anordnung zur Unterkunftsnahme in bestimmten Räumen, Meldepflichten, Auflagen) angeordnet:
Jahr |
Anzahl |
2010 |
1.404 |
2011 (Jänner bis Mai) |
333 |
Zu Frage 13:
Im Jahre 2010 gab es 48 Sammelabschiebungen (Charterabschiebungen) mit öster-reichischer Beteiligung; 2011 (Jänner bis Mai) waren es 12.
Diese Abschiebungen erfolgten in folgende Herkunftsländer:
2010: Nigeria, Gambia, Kamerun, Georgien, Armenien, Kosovo, Albanien;
2011: Nigeria, Kosovo, Georgien
Zu Frage 14:
Im Jahre 2010 betrugen die Gesamtkosten EURO 702.138,--, 2011 (Jänner bis Mai) EURO 119.098,--.
Zu den Fragen 15 und 16:
In den einzelnen Verrechnungsposten des Budgetvoranschlages bzw. im Rahmen der Budgetadministration sind die konkret dem Schubhaftvollzug sowie dem Vollzug des gelinderen Mittels zuordenbaren Kosten nicht explizit ausgewiesen und können somit auch nicht angegeben werden.
Im Übrigen wird auf die Beantwortung zur Frage 10 verwiesen.