8565/AB XXIV. GP
Eingelangt am 26.07.2011
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BM für Frauen und öffentlichen Dienst
Anfragebeantwortung
An die
Präsidentin des Nationalrats
Maga Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
GZ: BKA-353.290/0070-I/4/2011 Wien, am . Juli 2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Schenk, Kolleginnen und Kollegen haben am 16. Juni 2011 unter der Nr. 8808/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Migrantinnen in Frauenhäusern gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 5:
Ø Wie hoch ist der aktuelle Anteil von Migrantinnen in Frauenhäusern?
Ø Wie viele Plätze für Frauen und Kinder in Frauenhäuser in Österreich gibt es und wie viele Plätze sollte es Ihrer Meinung nach im Sinne eines bedarfsgerechten Angebotes geben?
Ø Wurden Dolmetschkosten in Frauenhäusern seit der Beantwortung der Anfrage 2128/J evaluiert? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? (Bitte aufgeschlüsselt pro Sprache). Wenn nein, warum nicht?
Ø Halten Sie es für notwendig, Dolmetschkosten zu evaluieren?
Ø Werden Dolmetscher in Frauenhäusern oder andern Betreuungs- bzw. Beratungseinrichtungen bei Bedarf hinzugezogen oder sind sie permanent in den Frauenhäusern anwesend bzw. tätig?
Wie ich bereits in meinen Ausführungen zur parlamentarischen Anfrage 2128/J festgestellt habe, ist es grundsätzlich Aufgabe der jeweiligen Bundesländer, für die Basis-/Finanzierung der Frauenhäuser Sorge zu tragen und die Schaffung einer ausreichenden Anzahl an Plätzen für Frauen und Kinder zu gewährleisten. Aus meinen Fördermitteln wird – sofern ein entsprechender Antrag vorliegt – jeweils lediglich ein Betrag von maximal € 7.500,-- für frauenspezifische Beratung in diesen Einrichtungen zur Verfügung gestellt.
Österreichweit gibt es derzeit 30 Frauenhäuser mit ca. 750 Plätzen für Frauen und Kinder. Davon sind 26 Frauenhäuser im Verein „Autonome Österreichische Frauenhäuser“ vernetzt. Laut aktuellster Statistik des Vereins „Autonome Österreichische Frauenhäuser“ waren, soweit die Daten verfügbar waren, im Jahr 2010 46% der Bewohnerinnen österreichische Staatsbürgerinnen. 54% der Frauenhausbewohnerinnen hatten somit eine andere Staatsbürgerschaft. Über die nicht im genannten Verein vernetzten Frauenhäuser kann keine Aussage getroffen werden.
Wie oben erwähnt, ist es Aufgabe der Länder, für bedarfsgerechte Angebote an Frauenhäusern und deren Ausstattung zu sorgen; deshalb verweise ich bezüglich der Hinzuziehung von DolmetscherInnen und der Evaluierung von Dolmetschkosten auf die Zuständigkeit der Länder.
Zu den Fragen 6 und 7:
Ø Laut Regierungsprogramm soll das Beratungs- und Betreuungsprogramm besonders auch für Migrantinnen ausgebaut werden. Von welchen diesbezüglichen Fortschritten der letzten beiden Jahre können Sie uns berichten? Welche Maßnahmen werden Sie zusätzlich noch setzen?
Ø Haben Sie diesbezüglich bereits Gespräche mit dem Staatssekretär für Integration geführt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht und werden Sie dies nachholen
Hinsichtlich des Ausbaus von frauenspezifischen Einrichtungen verweise ich insbesondere auf die österreichweiten Frauenservicestellen, die mit ihrem ganzheitlichen Beratungs- und Betreuungsangeboten selbstverständlich auch Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund zur Verfügung stehen. Aufgrund der positiven Budgetverhandlungen konnten rückwirkend für 2009 vier Frauen- und Mädchenberatungsstellen als Frauenservicestellen (2 in Salzburg, jeweils 1 in der Steiermark 1 und in Vorarlberg) und 2011 eine weitere Frauenservicestelle (in NÖ) anerkannt werden. Somit gibt es derzeit bundesweit insgesamt 46 Frauenservicestellen mit einem ganzheitlichen Beratungsangebot. Darüber hinaus konnte ihre Basis-/Finanzierung von 2008 auf 2009 um jeweils € 2.000,-- pro Einrichtung erhöht werden.
Weiters konnten - in Kooperation mit den jeweiligen Bundesländern – im Jahr 2009 elf, im Jahr 2010 zwölf und bis dato im Jahr 2011 sechs neue Beratungsstellen in bisher unterversorgten Regionen finanziell unterstützt werden. Hinsichtlich laufender Aktivitäten im Bereich der Maßnahmen gegen traditionsbedingte Gewalt an Frauen verweise ich auf meine Beantwortungen zu den parlamentarischen Anfragen 3746/J, 6710/J und 7063/J.
Darüber hinaus verleihe ich meinen Bestrebungen für ein adäquates Beratungs- und Betreuungsangebot für Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund auch dadurch Ausdruck, dass ich sowohl mit verschiedenen Ressorts, als auch mit entsprechenden Stellen in den Ländern und Gemeinden und mit NGOs immer wieder den Dialog suche, um gemeinsam an diesem wichtigen Thema zu arbeiten.
Ein erstes Gespräch mit Staatssekretär Kurz wird voraussichtlich im August stattfinden.
Zu den Fragen 8 und 9:
Ø Weshalb gibt es noch immer keine Notwohnung für Betroffene von Zwangsehen
Ø Hat die Bundesministerin für Inneres Ihren Finanzierungsanteil bereits getätigt? Wenn ja, wann gab es die Zusage bzw. Freigabe der finanziellen Mittel? Wenn nein, wurde dies mit dem Staatssekretär für Integration besprochen?
Es gilt, die im Regierungsprogramm verankerte Zurverfügungstellung von Notwohneinrichtungen für Betroffene rasch umzusetzen. Bis Ende des Jahres werde ich gemeinsam mit Frau Bundesministerin Mikl-Leitner und ExpertInnen konkrete Lösungsmodelle erarbeiten.
Darüber hinaus verweise ich auf laufende Aktivitäten im Bereich der Maßnahmen gegen traditionsbedingte Gewalt an Frauen, die ich in meinen Beantwortungen zu den Fragen 3746/J, 6710/J und 7063/J dargestellt habe.
Mit freundlichen Grüßen