8567/AB XXIV. GP

Eingelangt am 26.07.2011
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 25. Juli 2011

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0218-IK/1a/2011

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 8689/J         betreffend „Förderungen für betriebliche Energieeffizienzmaßnahmen“, welche die Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen am 31. Mai 2011 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 8 der Anfrage:

 

Im Jahr 2009 wurde gemeinsam mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft im Rahmen des Konjunkturpakets II eine Förderungsaktion "Thermische Sanierung" durchgeführt. € 100 Mio.   wurden seitens des Bundes für die thermische Sanierung von privaten Wohn-bauten und betrieblichen Gebäuden zur Verfügung gestellt.

 

Die Abwicklung dieses Förderungsprogramms für die Betriebe erfolgte über die Kommunalkredit Public Consulting (kpc). Die bereitgestellten Mittel wurden zur Gänze ausgeschöpft. Mit der Förderung für betriebliche Gebäude wurden im    Aktionszeitraum 2009 bis 2010 insgesamt 1.157 Projekte mit umweltrelevanten Gesamtinvestitionen von € 213,2 Mio. unterstützt. Der Förderungsbarwert der Projekte beträgt € 43,4 Mio. Bei 94 % der Projekte handelt es sich um        thermische Sanierungen, 6 % der Projekte sind sogenannte Kombinationsprojekte, wobei am häufigsten Solaranlagen in Kombination mit einer          thermischen Sanierung gefördert wurden. Kombinationsprojekte, die gleichzeitig Maßnahmen der thermischen Sanierung und der effizienten Energienutzung bzw. dem Ersatz von bestehenden Heizungssystemen (durch Biomasse- Einzelanlagen, Solaranlagen, Wärmepumpen oder Fernwärmeanschlüsse) umsetzten, erhielten einen zusätzlichen Konjunkturbonus.

 

Zielgruppe waren insbesondere KMUs; die mit 32 % Abstand meisten Projekte sind der Branchengruppe Beherbergungs- und Gaststättenwesen zuzuordnen. Mit 23 % floss auch der größte Anteil der Förderungsmittel in Projekte aus diesem Bereich.

 

Die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) als Abwicklungsstelle der unternehmensbezogenen Wirtschaftsförderung verfügt über kein spezifisches Förderungsprogramm im Bereich Energieeffizienz. Die Unterstützung von Investitionen zum sparsamen Einsatz von Energieressourcen, zur Steigerung der Energieeffizienz sowie zum verstärkten Einsatz erneuerbarer Energieträger stellt jedoch einen wichtigen Förderungsaspekt der aws-Förderungsprogramme dar. Unter Einsatz des Finanzierungs- und Garantieinstrumentariums werden österreichische Unternehmen bei der Vorbereitung, Strukturierung und Finanzierung von Investitionen sowohl im Inland als auch im Ausland unterstützt. Insgesamt unterstützt die aws im Bereich Umwelttechnik Unternehmen durch Garantien und ERP-Kredite im   In- und Ausland in den Sektoren Energie, erneuerbare Energieträger, Energie-effizienz, Biotreibstoffe, Wasser, Abwasser, Abfallwirtschaft und Transport.

 

 


Antwort zu den Punkten 9 und 10 der Anfrage:

 

Im Rahmen einer Evaluierung ermittelte die kpc für dieses Förderprogramm der thermischen Sanierung eine C02-Reduktion bezogen auf eine Nutzungsdauer von 30 Jahren in Höhe von 1,74 Mio. Tonnen. Das bedeutet einen Förderungsaufwand bezogen auf die Nutzungsdauer von knapp unter € 25 je eingesparter Tonne Treibhausgase.

 

 

Antwort zu den Punkten 11 und 12 der Anfrage:

 

Die österreichische Bundesregierung stellt für die Jahre 2011 bis 2015 Mittel für Förderungen im Bereich der thermischen Gebäudesanierung zur Verfügung. Dieses Förderprogramm wird wieder gemeinsam mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft durchgeführt; für das Jahr 2011 stehen insgesamt € 100 Mio. bereit.

 

Für gewerblich genutzte Gebäude werden für das Jahr 2011 davon € 30 Mio.    bereit gestellt. Mit diesen Mitteln sollen effiziente Klimaschutzprojekte unterstützt werden, die dadurch einen wesentlichen Beitrag zur Reduzierung von CO2-Emissionen leisten. Zielgruppe sind Unternehmen unabhängig von ihrer Größe.

Mit dem Gesamtpaket von € 100 Mio. für Betriebe und den privaten Wohnbau sollen über die Lebensdauer der damit geförderten Investitionen 4 Mio. Tonnen CO2 eingespart werden.

 

 

Antwort zu Punkt 13 der Anfrage:

 

Die genannten Maßnahmen wurden und werden sowohl von meinem Ressort, als auch von den Abwicklungsstellen in geeigneter Weise, unter anderem über die Homepages und Informationsmaterial, publik gemacht.

 

 


Antwort zu Punkt 14 der Anfrage:

 

KMUs haben die Möglichkeit, diesbezüglich Einzelförderungsanträge im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend einzubringen.

 

 

Antwort zu Punkt 15 der Anfrage:

 

Grundsätzlich ist für die Erteilung einer Förderung bei der Thermischen Sanierung die verpflichtende Erstellung eines Energieausweises Voraussetzung.

 

Im Sinne eines adäquaten administrativen Aufwandes wird insbesondere für den KMU-Bereich eine entsprechende Energiemanagement-Version erarbeitet.

 

Bislang bestand auf Grund der Judikatur des VfGH zur Energieeffizienz keine Bundeskompetenz zur Erlassung von verpflichtenden Maßnahmen zur Energieeffizenz für KMUs. Nunmehr wurde ich mit der Entschließung vom 07.07.2011 im Zuge der Beschlussfassung zum Ökostromgesetz angehalten, bis Juni 2012 einen Entwurf für ein Energieeffizienzgesetz dem Parlament vorzu-legen. Schwerpunkte der Maßnahmen sind auszugsweise folgende:

 

§  Stärkere gesetzliche - österreichweit geltende - Grundlagen für die Steigerung der Energieeffizienz

§  Klare kompetenzrechtliche Zuordnungen, sodass ein sinnvoller, transparenter, nachvollziehbarer und vor allem messbarer Einsatz von Maßnahmen und Instrumenten zur Steigerung der Energieeffizienz erfolgen kann

§  Vorbildfunktion des Bundes beim Energiesparen

§  Bundeseinheitliche Rahmenbedingungen für die Optimierung der betrieblichen Energieeffizienz

§  Abwärmenutzung/Hocheffiziente Wirkungsgrade

§  Forcierung der Sanierung von Privat- und Geschäftsgebäuden

§  Zielgerichteter Einsatz von Maßnahmen und Instrumenten zur Steigerung der Energieeffizienz auf Basis von modernen Mess- und Informationstechnologien („Smart Metering“).

 

 

Antwort zu den Punkten 16 und 17 der Anfrage:

 

Die grundsätzliche Kompetenz im Bereich des Energiesparens liegt bei den    Bundesländern. Dort existieren bereits entsprechende Qualitätssicherungen in diesem Bereich.

 

 

Antwort zu Punkt 18 der Anfrage:

 

Unbeschadet der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen werden Überlegungen zu diesem Thema laufend in die diesbezüglichen Diskussionen   eingebracht.

 

 

Antwort zu den Punkten 19 und 20 der Anfrage:

 

Überlegungen zur Erstellung eines entsprechenden Leitfadens samt Kriterien werden bereits angestellt.

 

 

Antwort zu Punkt 21 der Anfrage:

 

Diese Daten werden von der kpc erhoben und verwaltet. Im Zusammenhang mit der Erstellung des 2. Nationalen Energieeffizienzaktionsplans (NEEAP) wurden diese Daten von der kpc in anonymisierter Form und ohne Angabe von Unternehmensgrößen zur Verfügung gestellt.

 

 


Antwort zu Punkt 22 der Anfrage:

 

Energie- und Mobilitätsberatungen werden bereits durchgeführt, die Datenlage lässt aber noch keine Abschätzung der Zielerreichung zu. Hinsichtlich der     Energieberatungen ist auf die Zuständigkeit der Bundesländer zu verweisen.

 

 

Antwort zu Punkt 23 der Anfrage:

 

Diese Frage fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend.

 

 

Antwort zu den Punkten 24 bis 26 der Anfrage:

 

Im Rahmen des 1. NEEAP wurde festgelegt, dass Österreich bis 2016 9% des in der Periode 2001 - 2005 durchschnittlichen jährlichen Endenergieverbrauchs, das sind 80,4 PJ, einsparen wird. Der nunmehr fertiggestellte 2. NEEAP zeigt, dass Österreich auf dem richtigen Weg zur Erreichung dieses Zieles ist: Im Jahr 2010 sind mehr als die Hälfte der im Jahr 2016 erforderlichen Einsparungen bereits erreicht. Der laut Endenergieeffizienz- und Energiedienstleistungsrichtlinie zu  erreichende Einsparrichtwert für das Zwischenziel 2010 in Höhe von 17.900 TJ konnte deutlich übertroffen werden. Die von der Monitoringstelle mittels Bottom-up Verfahren berechneten österreichweiten kalkulatorischen Endenergieein-sparungen aus den gemeldeten Maßnahmen liegen mit Gültigkeit 2010 bei 49.384 TJ.

 

Die bisherigen Ergebnisse des Endenergieeffizienzmonitorings zeigen daher, dass Österreich das Ziel der Energieeffizienzrichtlinie 2006/32/EG in Höhe von einem Prozent Energieeffizienzverbesserung pro Jahr bzw. insgesamt 9 % bis 2016 (entspricht 80,4 PJ im Jahr 2016) voraussichtlich erreichen wird.

 

Der Aktionsplan ist auf der Homepage meines Ressorts veröffentlicht.