8568/AB XXIV. GP
Eingelangt am 26.07.2011
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
Wien, am 25. Juli 2011
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0220-IK/1a/2011
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 8690/J betreffend „Förderungen für betriebliche Energieeffizienzmaßnahmen“, welche die Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen am 31. Mai 2011 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 12, 14 und 15 der Anfrage:
Es wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 8689/J verwiesen.
Antwort zu Punkt 13 der Anfrage:
Im Zuge der Erarbeitung der österreichischen Energiestrategie wurden insbesondere auch für Industriebetriebe diesbezügliche Maßnahmen aufgenommen. Mein Ressort arbeitet laufend an der Umsetzung dieser Maßnahmen, die auch für den Industriebereich von entscheidender Bedeutung sind.
In diesem Zusammenhang ist auf den vorliegenden 2. Nationalen Energie-effizienzaktionsplan gemäß Endenergieeffizienzrichtlinie zu verweisen, der aufzeigt, welche Maßnahmen bereits in der Vergangenheit auch für den Industrie-bereich gesetzt wurden. Dieser Aktionsplan ist auf der Homepage meines Ressorts veröffentlicht.
Auch der von mir im vergangenen Jahr initiierte "Pakt für Energieeffizienz" soll auf freiwilliger Basis weitere Schritte in Richtung Verbesserung der Energie-effizienz setzen und weiter intensiviert werden.
Bislang bestand auf Grund der Judikatur des VfGH zur Energieeffizienz keine Bundeskompetenz zur Erlassung von verpflichtenden Maßnahmen zur Energie-effizenz für die energieintensive Industrie. Nunmehr wurde ich mit der Ent-schließung vom 07.07.2011 im Zuge der Beschlussfassung zum Ökostromgesetz angehalten, bis Juni 2012 einen Entwurf für ein Energieeffizienzgesetz dem Parlament vorzulegen. Schwerpunkte der Maßnahmen sind auszugsweise folgende:
§ Stärkere gesetzliche - österreichweit geltende - Grundlagen für die Steigerung der Energieeffizienz
§ Klare kompetenzrechtliche Zuordnungen, sodass ein sinnvoller, transparenter, nachvollziehbarer und vor allem messbarer Einsatz von Maß-nahmen und Instrumenten zur Steigerung der Energieeffizienz erfolgen kann
§ Vorbildfunktion des Bundes beim Energiesparen
§ Bundeseinheitliche Rahmenbedingungen für die Optimierung der betrieblichen Energieeffizienz
§ Abwärmenutzung/Hocheffiziente Wirkungsgrade
§ Forcierung der Sanierung von Privat- und Geschäftsgebäuden
§ Zielgerichteter Einsatz von Maßnahmen und Instrumenten zur Steigerung der Energieeffizienz auf Basis von modernen Mess- und Informations-technologien („Smart Metering“).