8570/AB XXIV. GP
Eingelangt am
26.07.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Justiz
Anfragebeantwortung
Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Johann Maier und GenossInnen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Justizombudsmann – Entwicklung in Jahr 2010“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Die seit 1. November 2007 bei den Oberlandesgerichten eingerichteten unabhängigen Justiz-Ombudsstellen stehen auch im Jahr 2010 für eine unbürokratische und bürgernahe Beschwerdeabwicklung. Sie sind nach nunmehr über drei Jahren Tätigkeit allseits anerkannt und bieten ein kundenfreundliches und professionelles Beschwerdewesen, das von der Bevölkerung sehr gut angenommen wird. Darüber hinaus findet die Tätigkeit der Justiz-Ombudsstellen bei Rechtsanwälten und Notaren und bei der Volksanwaltschaft, die deren effizientes Vorgehen bei der Behandlung der Anliegen würdigen, positiven Anklang. Die Ansiedelung bei den Oberlandesgerichten verleiht ihnen die notwendige Autorität bei der Beschwerdeabwicklung und bewirkt entsprechende Akzeptanz bei den Justizbediensteten.
Die engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz-Ombudsstellen haben auch im Jahr 2010 unbürokratisch helfen können, sind Beschwerden nachgegangen und haben Ratsuchenden Auskünfte erteilt. Die Justiz-Ombudsstellen sind damit als effiziente Beschwerdestellen im Bereich der Gerichtsbarkeit etabliert und nicht mehr wegzudenken, sie leisten einen wertvollen Beitrag zum besseren Verständnis der bei Gericht geleisteten Arbeit.
Zu 2:
Als bestens eingeführte Serviceeinrichtung entsprechen sie dem Gedanken der Bürgerorientierung der öffentlichen Verwaltung. Nach wie vor ist in Aussicht genommen, die Justiz-Ombudsstellen in Entsprechung des Regierungsprogramms für die XXIV. Gesetzgebungsperiode auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage zu konsolidieren; ob damit Änderungen verbunden sein werden, steht noch nicht fest.
Zu 3:
Im Jahr 2010 haben die Justiz-Ombudsstellen rund 4.000 Bürgerkontakte erfolgreich behandelt. Knapp die Hälfte der Kontakte erfolgte schriftlich; eine genaue Aufteilung der Kontakte per Mail und per Fax ist dabei nicht möglich.
Die meisten Kontakte mit Bürgerinnen – nämlich etwa rund 1.500 – erfolgten wie schon in den ersten beiden Jahren ihres Bestehens bei der Justiz-Ombudsstelle Wien mit dem Zuständigkeitsbereich für die Bundesländer Wien, Niederösterreich und Burgenland, gefolgt von den Justiz-Ombudsstellen Linz für die Bundesländer Oberösterreich und Salzburg mit rund 1.300, Innsbruck für die Bundesländer Tirol und Vorarlberg mit rund 700 sowie Graz für die Bundesländer Steiermark und Kärnten mit rund 500 Bürgerkontakten.
Nachdem die Justiz-Ombudsstellen bei den Oberlandesgerichten eingerichtet sind, sind Auskünfte zur Aufschlüsselung auf Landesgerichte nicht möglich. Auf Grund der regionalen Ausrichtung haben die Justiz-Ombudsstellen eine Mehrzahl der Sprechtage an den Standorten der Landesgerichte abgehalten.
Zu 4 und 7:
Auffallend ist für das Jahr 2010, dass ein erheblicher Prozentteil der Bürgerinnen und Bürger, die die Justiz-Ombudsstelle kontaktierten, nämlich 39%, sich nicht beschweren wollten, sondern vielmehr Rat oder Auskunft suchten; 31% der Anliegen betrafen Angelegenheiten der Rechtsprechung, in denen die Anfragenden mit dem Ausgang eines Verfahrens unzufrieden waren. 13% der Anfragen an die Justiz-Ombudsstellen bezogen sich auf Fragen außerhalb des Aufgabenbereichs der Justiz, z.B. Fragen zur Pensionsversicherung. In diesen Fällen informierte die Justiz-Ombudsstelle die Betreffenden, welche Stelle für ihr Anliegen zuständig ist, und stellte die entsprechenden Kontaktdaten zur Verfügung. Lediglich 10% der Beschwerden hatten die Verfahrensdauer zum Gegenstand, in 7% der Fälle war das Verhalten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gerichte betroffen.
Aufgeteilt auf die bei den vier Oberlandesgerichten Wien, Graz, Linz und Innsbruck eingerichteten Justiz-Ombudsstellen ergeben sich folgende Kategorien an Kontakten, wobei das Ausmaß der Inanspruchnahme in Klammern angeführt ist:
Rat/Auskunft:
Justiz-Ombudsstelle Wien (31%), Graz (43%), Linz (51%), Innsbruck (36%)
Rechtsprechung:
Justiz-Ombudsstelle Wien (34%), Graz (25%), Linz (33%), Innsbruck (22%)
Verhalten von Gerichtsbediensteten:
Justiz-Ombudsstelle Wien (7%), Graz (8%), Linz (5%), Innsbruck (10%)
Verfahrensdauer:
Justiz-Ombudsstelle Wien (14%), Graz (8%), Linz (5%), Innsbruck (5%)
Sonstiges (Fragen außerhalb des Justizbereiches):
Justiz-Ombudsstelle Wien (14%), Graz (16%), Linz (6%), Innsbruck (27%).
Zu 5 und 6:
Im Jahr 2010 haben die Justiz-Ombudsstellen an den Standorten der Oberlandesgerichte und der Landesgerichte bundesweit insgesamt 143 Sprechtage abgehalten; eine Aufschlüsselung nach Standorten ist nicht möglich.
Zu Beschwerden und den Bereichen, in denen die Justiz-Ombudsstellen bei den Sprechtagen tätig wurden, verweise ich auf meine Antwort zu den Fragen 4 und 7.