8575/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.07.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 
An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0106-I 3/2011

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                         Wien, am 25. Juli 2011

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Johann Maier, Kolleginnen und

Kollegen vom 1. Juni 2011, Nr. 8698/J, betreffend Umweltinformations-

gesetz: Abfrage von Umweltinformationen 2009 und 2010

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen vom 1. Juni 2011, Nr. 8698/J, teile ich Folgendes mit:

 

Grundsätzliches:

 

Es werden laufend Informationsbegehren (telephonisch, per e-mail, als Schreiben) zu den verschiedensten Umweltbereichen sowohl an das BMLFUW, als auch an das Umweltbundesamt und an die Bundesländer herangetragen, die von den zuständigen Abteilungen meist formlos und unbürokratisch erledigt werden. Über diese Anfragen und Beantwortungen werden keine Aufzeichnungen geführt, auch sind sie nicht immer ausdrücklich auf das UIG gestützt. Schriftliche Anfragen werden auch häufig einem Verfahren zugeordnet und nicht gesondert als Anfrage nach dem UIG ausgewiesen.


Das vermehrte Angebot an Informationen in den Kommunikationsforen hat zur Folge, dass viele Fragen im Vorfeld geklärt werden und damit viele Einzelanfragen vermieden werden können.

 

Beispielsweise verweist die Steiermark auf die umfangreichen Informationsbestände auf ihrem Landesinformationsportal LUIS (http://www.umwelt.steiermark.at). Das Land Steiermark plant auch eine Koordinierungsstelle im Amt der Steiermärkischen Landesregierung nach dem Vorbild des Bundes einzurichten.

 

Kärnten bietet auf der Internetadresse www.Umwelt.ktn.gv.at detaillierte Umweltinformationen an. Weiters wird auf das Angebot des Kärntner Instituts für Klimaschutz unter www.kiks.ktn.gv.at sowie des KIS unter www.kis.ktn.gv.at verwiesen.

 

Die Angaben in der Beantwortung der vorliegenden parlamentarischen Anfrage beschränken sich überwiegend auf jene Begehren, die in schriftlicher Form eingebracht wurden.

 

Zu Frage 1:

 

An die für das UIG zuständige Abteilung des BMLFUW werden vorrangig Fragen zur Auslegung des Umweltinformationsgesetzes des Bundes herangetragen. Diese Fragen werden schnell und unbürokratisch bearbeitet. Im Jahr 2009 sind 4 und im Jahr 2010 sind 2 Begehren auf Mitteilung von Umweltinformationen im BMLFUW eingelangt.

 

Das Umweltbundesamt als informationspflichtige Stelle bearbeitete in den Jahren 2009 und 2010 – bei leicht rückläufiger Tendenz – durchschnittlich rd. 4.000 Anfragen pro Jahr. Die rückläufige Tendenz ist durch die Zunahme von Fachinformationssystemen im Internet erklärbar. Für einige Umweltthemen wurde der Zugang zu Fachdatenbanken und Fachinformationssystemen über online-Abfrage für die Öffentlichkeit eingerichtet. Dies gilt insbesondere für den Fachbereich Wasser:

 

Wasserinformationssystem Austria – WISA – auf der Grundlage der Wasserrahmen­richtlinie (RL 2000/60/EG; WRRL).

Monatlich zwischen 500 und 2000 Zugriffe auf H2O Fachdatenbank über WISA

Wassergütedaten im Web GIS auf UBA-Homepage:

http://gis.umweltbundesamt.at/austria/wasser/Default.faces
(Dazu steht im Moment leider keine Zugriffsstatistik zur Verfügung).


 

Auch der Fachbereich Luft bietet Best Practice für die umfangreiche Informationspolitik via Internet. Detailanfragen können üblicherweise unter Hinweis auf die Darstellung auf der Webseite zufrieden gestellt werden:

http://www.umweltbundesamt.at/umweltsituation/luft/

Ein aktuelles Beispiel für das Prinzip „Open Government Data“ ist die Darstellung von Ozondaten für Smartphone via http://www.ozon-info.at

Weitere Beispiele siehe: Umweltinformationssysteme in Bund und Ländern:

http://www.ref.gv.at/UI-Systeme-in-Bund-und-Laender.ui-systeme.0.html

 

Nach Angaben der Bundesländer wurde folgende Anzahl an Begehren dokumentiert:

2009: 5139 Anfragen

2010: 5344 Anfragen

 

Zu Frage 2:

 

Die an die zuständige Abteilung im BMLFUW herangetragenen Begehren auf Mitteilung von Umweltinformationen bezogen sich insbesondere auf § 2 Z 1,2,3, 5 und 6 UIG 2004.

 

a) Aktive Umweltinformation durch das Umweltbundesamt:

Von Informationssuchenden im Web erfolgten in den Jahren 2009 und 2010 auf die vom Umweltbundesamt aktiv im Internet zur Verfügung gestellten Umweltinformationen rund zwei Millionen Zugriffe pro Jahr. Die meisten Zugriffe erfolgten auf den Themenseiten Altlasten, Umweltverträglichkeitsprüfung, Luft, Naturschutz (diese Seiten verfügen über Datenbanken, die sehr häufig genutzt werden).

Von den auf www.umweltbundesamt.at zur Verfügung gestellten Publikationen erfolgten durchschnittlich rd. 250.000 Downloads pro Jahr.

 

b) Passive Umweltinformation durch das Umweltbundesamt:

Ein beträchtlicher Teil der an das Umweltbundesamt gerichteten Anfragen bezogen sich unverändert auf die Themen Verkehr, Abfall und Chemikalien.

 

Die Begehren in den Bundesländern enthielten vor allem Fragen zu folgenden Themen:

 

- Abfallwirtschaft,

- Altlasten/Verdachtsflächen/Deponien,

- Betriebsanlagen/Anlagengenehmigungen,

- Emissionen von Gewerbeanlagen, Deponien etc.,

- Energie,

- Feinstaub,

- Geodaten


- Klima,

- Kraftwerke,

- Lärmbelastung

- Luftgüteüberwachung,

- Luftqualität,

- Massentierhaltung,

- Schadstoffbelastung,

- Verkehr,

- Wasser/Grundwasser.

 

Zu Frage 3:

 

In der zuständigen Abteilung des BMLFUW wurde sowohl im Jahr 2009 als auch im Jahr 2010 jeweils lediglich einem Begehren nicht entsprochen, da die begehrten Umweltinformationen im BMLFUW nicht vorhanden waren. Mitteilungsschranken und Ablehnungsgründe mussten als Begründung hingegen nie herangezogen werden.

 

Im Umweltbundesamt mussten in keinem Fall Ablehnungsgründe im Sinne des § 6 UIG 2004 geltend gemacht werden.

 

Nach Angaben der Bundesländer wurde folgende Anzahl an Begehren abgelehnt:

2009: 13

2010: 11

 

Als Gründe für die Ablehnungen wurden genannt:

- die angefragten Informationen waren keine Informationen im Sinne des UIG,

- es wurde nach nicht vorhandenen Daten gefragt,

- die Fragen enthielten keine umweltrelevanten Fakten,

- Datenschutz/Amtsverschwiegenheit,

- Urheberrechtsprobleme,

- entgegenstehende Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse.

 

Zu Frage 4:

 

Die Koordinierungsstelle für Umweltinformationen (KUI) wird von 2 Mitarbeitern des Umweltbundesamtes betreut.

 

Zu Frage 5:

 

·             Leitung der Projektgruppe Umweltinformation (PG UI) im Rahmen der Bund-Länder-Kooperation für den E-Governmentprozess und der Plattform Digitales Österreich. Die PG

 


·             UI befasst sich mit der Vorgangsweise einer gemeinsamen Umsetzung der Anforderungen des UIG 2004 um den Informationssuchenden einen einfachen Zugang zu Umweltinformationen zu ermöglichen und innerhalb der Verwaltungen eine effiziente Umsetzung zu erreichen:

        http://www.ref.gv.at/uploads/media/Mission_Statement_PG_UI.pdf

·             Redaktionelle Betreuung der Kommunikationsplattform der PG UI am eGovernment Reference Server unter:

        http://www.ref.gv.at/Umweltinformation.1024.0.html

·             Bereitstellung der Arbeitsdokumente der PG UI unter:

        http://www.ref.gv.at/Veroeffentlichte-Informationen.1027.0.html

·             Verfügbar machen aktuelle Informationen der Koordinierungsstelle für Umwelt­informationen unter:

        http://www.ref.gv.at/Aktuelle-Informationen-der-KUI.2478.0.html

·             Sammlung und Bereitstellung von rechtlichen Grundlagen der Umweltinformation in Österreich inkl. Studien und Materialien unter:

        http://www.ref.gv.at/Rechtliche-Grundlagen.1038.0.html

·             Bieten eines Überblicks über im Aufbau befindliche bzw. bereits bestehende, webgestützte Umweltinformationssysteme in Bund und Ländern auf der Seite:

        http://www.ref.gv.at/UI-Systeme-in-Bund-und-Laender.ui-systeme.0.html

·             Verfügbar machen detaillierter Informationen über Umweltthemen für die Wirtschaft am neu geschaffenen Unternehmensserviceportal. Umweltthemen: Umweltinformation
(UIG 2004) – Öffentlichkeitsbeteiligung im Umweltbereich (Aarhus Konvention).

·             Information der Öffentlichkeit über das UIG 2004 auf  www.Help.gv.at unter:

        http://www.help.gv.at/Content.Node/166/Seite.1660000.html

·             Erstellung und Verwaltung der Materialiensammlung „Open Government Data - Let the sunshine in - Das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung“, was der Aufnahme der Themen „Open Data“ und „Open Government“ in die Strategie der „Plattform Digitales Österreich“ Rechnung trägt:

        http://www.ref.gv.at/Open-Government-Let-the-suns.opengovernment.0.html

·             Involvierung der KUI in internationale Aktivitäten, insbesondere durch Teilnahme an Konferenzen mit EU-Bezug. Ein Beispiel ist die aktive Teilnahme mit Konferenzbeiträgen an den 8th Eastern European e|Gov Days 8th eee|Gov Days: Changing Concepts & eGovernment as a Service: 21 - 23 April 2010, Prague City Hall - Session Environmental Democracy.

·             Erstellung des Berichts der PG UI an die LURK 2010 betreffend die Österreich weite Harmonisierung von Struktur und Terminologie des Informationsangebots:

        http://www.ref.gv.at/uploads/media/LURK_2010_-      Harmonisierung_der_Umweltinformation_F29.pdf

·             Beschluss der LURK 2010: Die Landesumweltreferentenkonferenz hält im Hinblick auf die Hebung der Usability (Benutzerfreundlichkeit) für alle BürgerInnen und auf eine Österreich weit homogene thematische Struktur des vorhandenen Angebots an Umweltinformationen fest: „Die von der Projektgruppe Umweltinformation (PG UI) erarbeitete thematische und inhaltliche Gliederung für die Umweltinformationen wird begrüßt. Die Landesumweltreferentenkonferenz empfiehlt Bund und Ländern, sich im Rahmen ihrer Informationsangebote an die von der PG UI erarbeitete thematische und inhaltliche Gliederung der Umweltinformationen anzulehnen.“

·             Beschluss der LURK 2010, Brief an HBM Berlakovich zur Harmonisierung der Umweltinformation:
http://www.ref.gv.at/uploads/media/LURK_2010_Beschluss_zu_Harmonisierung_VSt-3214_31_.pdf

·             Erste Umsetzungen des Beschlusses der LURK 2010 im Umweltbundesamt und im Amt der Stmk. Landesregierung.

·             Vortrag bei der E-Government Konferenz 2011, 8. und 9. Juni 2011 in Salzburg.

·             Erweiterung der PG UI durch Bundesministerien und –dienststelle.

·             Gründung einer „UPG Portalinfrastruktur“ zur Erarbeitung von Entscheidungsgrundlagen für ein „zentrales Umweltinformationsportal“:

        http://www.ref.gv.at/uploads/media/PG_UI_-_UPG_Portalinfrastruktur_-     Projektauftrag.pdf

·             Konzeption eines „zentralen Umweltinformationsportals“ (Umweltportal Austria) unter Berücksichtigung von INSPIRE und SEIS:

        http://www.ref.gv.at/uploads/media/Oesterreichs_Weg_zum_Europaeischen_        Shared_Environmental_Information_System.pdf

·             Fortführung der Entwicklung einer Empfehlung zur Strukturierung von Umweltinformationen gemäß Richtlinie 2003/4/EG durch die informationspflichtigen Stellen in den elektronischen Informationssystemen (aktive Informationspflicht):

        http://www.ref.gv.at/uploads/media/PG_UI_Inforaster_20090430.pdf

·             Führung und laufende Aktualisierung der Liste informationspflichtiger Stellen (Webauftritt wird derzeit umgestellt).

·             Information der Ämter der Landesregierungen und der Bundesministerien über die Anforderungen des UIG 2004 und Diskussion von Lösungsmöglichkeiten:

        http://www.ref.gv.at/uploads/media/Umweltportal_Austria_10_Thesen.pdf

·             Öffentlichkeitsarbeit, Informations- und Vortragstätigkeit:

        http://www.ref.gv.at/Archiv-Aktuelle-Informationen.1380.0.html

·             Befassung der Landesumweltreferentenkonferenzen mit der Thematik.

·             Erhebung von Grundstrukturen und Datenbanken im Auftrag der LURK (23. März 2007):

        http://www.ref.gv.at/uploads/media/LURK_20070323_eGov_UIG2004_AG_Umwelt­        information_Beschluss_VSt-3214_8c.pdf

·             Erstellung des Endberichtes der PG UI an die LURK 2009:

        http://www.ref.gv.at/uploads/media/PG_UI_LURK_2009_Bericht_final.pdf

·             Informelles Treffen mit der Europäischen Kommission, DG Environment, zu den Themen SEIS, EEID, INSPIRE, UNECE Aarhus Convention:

        http://www.ref.gv.at/uploads/media/080827_DE-AT-  Com_SEIS_Meeting_final_EC.pdf


·             Mitarbeit an der Erstellung des nationalen Erfahrungsberichtes über die bei der Anwendung der Richtlinie 2003/4/EG über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen gewonnenen Erfahrungen gemäß Artikel 9 Umweltinformations-Richtlinie (2003/4/EG):

        http://www.ref.gv.at/uploads/media/Bericht_OEsterreichs_ueber_die_Anwendung_­            der_Richtlinie_2003-4-EG.pdf

 

Zu Frage 6:

 

Vereinzelt ergeben sich Fragen bei der Auslegung des Begriffs "Umweltinformation" sowie der Bezugnahme auf die datenschutzrechtlichen Mitteilungsschranken. Problematisch ist in Einzelfällen die Abwägung, ob bei einer Umweltinformation eine behauptete Verletzung von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen tatsächlich gegeben ist bzw. ob das Interesse an der Auskunft höher zu bewerten ist als der Schutz des Auskunftspflichtigen. Es werden vermehrt Umweltdaten in Streitfällen angefragt, was die Behörde vor schwierige Abwägungsprobleme stellen kann, wenn auch Umweltdaten aus Projektsunterlagen privater Antragsteller begehrt werden.

 

Die Erfahrung zeigt auch, dass Dritte, die bislang informationspflichtigen Stellen freiwillig Umweltinformationen zur Verfügung gestellt haben, diese Daten künftig auf Grund der Verpflichtung zur Weitergabe dieser Daten nur mehr eingeschränkt bereitstellen.

 

Zu Frage 7:

 

Die KUI ist beauftragt, ein einheitlich hohes Niveau für die aktive Informationspflicht sicherzustellen. Dieser Verpflichtung wird seitens der informationspflichtigen Stellen in unterschiedlichem Ausmaß nachgekommen, abhängig von der politischen und fachlichen Schwerpunktsetzung der jeweiligen Behörde.

 

Zu Frage 8:

 

Eine Berichtspflicht scheint nicht erforderlich, da die Zusammenarbeit mit den Ländern klaglos funktioniert.

 

Der Bundesminister: