8576/AB XXIV. GP
Eingelangt am 28.07.2011
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0109 -I 3/2011
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament

1017 Wien Wien, am 26. Juli 2011
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen
und Kollegen vom 15. Juni 2011, Nr. 8799/J, betreffend Roundup
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen vom 15. Juni 2011, Nr. 8799/J, teile ich Folgendes mit:
Zu Frage 1:
Bei der angesprochenen "Carrasco-Studie" handelt es sich um die Publikation "Glyphosate-based Herbicides produce teratogenic effects on vertebrates by impairing retinoic acid signaling" (Paganelli A., Gnazzo V., Acosta H., Lopez S.L., Carrasco A.E., Chem. Res. Toxicol., 2010, 23 (10)). Diese Studie wurde in der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit bereits einer Bewertung hinsichtlich der Relevanz für den Menschen unterzogen. Das Ergebnis dieser Bewertung wurde unverzüglich (mit Datum 28. April 2011) auf der Homepage der AGES veröffentlicht (www.ages.at). Der Bericht erstattende Mitgliedstaat (Deutschland) wurde seitens der EU ersucht, diese Thematik erneut zu überprüfen.
Zu Frage 2:
Im Rahmen eines Zulassungsverfahrens für Pflanzenschutzmittel erfolgt durch das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) eine umfassende Bewertung möglicher Risken, die aufgrund sachgerechter Anwendung der Produkte für sämtliche betroffenen Personengruppen (Anwender, Konsumenten, "unbeteiligte Dritte") auftreten können. Dabei werden selbstverständlich auch besonders "sensible" Personen, wie z.B. Schwangere oder Kinder berücksichtigt. Eine Zulassung durch das BAES kann daher nur dann ausgesprochen werden, wenn diese Risken akzeptabel sind. Bei einer sachgerechten Anwendung des Pflanzenschutzmittels ist eine gesundheitliche Gefährdung auch von Kindern nicht gegeben.
Zu Frage 3:
Für sämtliche in Österreich zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden im Rahmen der Zulassung entsprechend den chemikalienrechtlichen Bestimmungen Einstufungs- und Kennzeichnungselemente vorgeschrieben. Diese beinhalten entsprechend den toxikologischen bzw. ökotoxikologischen Eigenschaften Warnhinweise, Sicherheitsratschläge und genaue Anweisungen für die Anwendung/Ausbringung, die eine sichere Verwendung der Pflanzenschutzmittel gewährleisten. Diese Kennzeichnungselemente sind im österreichischen Pflanzenschutzmittelverzeichnis veröffentlicht und für alle einsehbar. Außerdem sind sämtliche oben genannten Informationen auf der Produktkennzeichnung bzw. in der Handelspackung enthalten.
Zu den Fragen 4 bis 6:
Die Gefährdungspotentiale von Pflanzenschutzmitteln werden generell im Zuge der Verfahren zur Prüfung der Wirkstoffe auf EU-Ebene und der Prüfung von Pflanzenschutzmittel- Formulierungen auf nationaler Ebene ermittelt. Nur wenn aus den eingereichten Daten und Unterlagen und unter Berücksichtigung eventueller Risiko minimierender Maßnahmen eine sichere Anwendung abgeleitet werden kann, wird eine Genehmigung bzw. Zulassung erteilt.
Im Rahmen der Kontrolle der Inverkehrbringung von Pflanzenschutzmitteln, wie es in Baumärkten der Fall ist, wird überprüft, ob die Produkte zugelassen sind und in der zugelassenen Zusammensetzung und Kennzeichnung in Verkehr gebracht werden.
Der Bericht über Pflanzenschutzmittelkontrollen wird jährlich auf der Homepage des Bundesamtes für Ernährungssicherheit veröffentlicht (www.baes.gv.at).
Der Bundesminister: