858/AB XXIV. GP
Eingelangt am 02.04.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Unterricht, Kultur und Kunst
Anfragebeantwortung
|
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
|
|
|||
|
Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
|
Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0057-III/4a/2009 |
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
||
|
|
|
|
||
|
|
|
|
||
|
|
|
|
||
Wien, 30. März 2009
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 912/J-NR/2009 betreffend „Rinds-Embryonen-Essen“, die die Abg. Maximilian Linder, Kolleginnen und Kollegen am 18. Februar 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Mir und auch der Kunstsektion meines Ressorts war die „Kalbsembryonen-Verkostung“ von Christoph Theiler bisher nicht bekannt.
Zu Fragen 2 und 3:
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur hat weder das Projekt „Kalbsembryonen-Verkostung“ noch den Künstler selbst jemals gefördert.
Zu Frage 4:
Künstlerinnen und Künstler haben sich wie jede Staatsbürgerin und jeder Staatsbürger an die bestehenden Gesetze zu halten. Vorhaben, die zum Zeitpunkt der Antragstellung erkennbar gegen solche Rechtsnormen verstoßen, werden nicht gefördert. Zugleich möchte ich dennoch auf die „Freiheit der Kunst“ hinweisen, die es auf jeden Fall zu schützen und zu wahren gilt.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.