8583/AB XXIV. GP
Eingelangt am 29.07.2011
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen haben am 31. Mai 2011 unter der Zl. 8675/J-NR/2011 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Österreichs Beitrag zur Erreichung Millenniumsentwicklungsziele (MDGs), sowie der Ziele der Internationalen Konferenz zu Bevölkerung und Entwicklung (ICPD)“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Die in meinem Ressort angesiedelte multilaterale Entwicklungszusammenarbeit (EZA) hat die Aktivitäten des Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA) in den vergangenen Jahren mit steigenden freiwilligen Beiträgen unterstützt und 2010 einen Kernbeitrag in Höhe von 1,3 Mio. Euro geleistet sowie den „Thematic Trust Fund on Maternal Health“ mit einem freiwilligen Beitrag in Höhe von 400.000,-- Euro gefördert.
2011 wurde ein Kernbeitrag in Höhe von € 600.000,- an UNFPA geleistet. Ich habe kürzlich dem Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) einen freiwilligen Beitrag in Höhe von € 330.000,-- für die Gesundheit von Müttern und Kindern im Kosovo zur Verfügung gestellt.
In den Verwaltungsräten der Entwicklungsgruppe der Vereinten Nationen, insbesondere von UNICEF, UNFPA, dem Entwicklungsprogramm (UNDP) und UNWOMEN (Entity for Gender Equality and the Empowerment of Women), sowie in den entsprechenden Gremien
der Europäischen Union (EU) setzt sich Österreich für die Anliegen der am meisten verwundbaren Bevölkerungsgruppen (Mütter, Kinder, Jugendliche, Behinderte) ein. Dazu gehören insbesondere der Zugang zu Familienplanung, reproduktiver Gesundheit und die Forderung der Rechte von Frauen, Kindern und Jugendlichen, besonders in Konflikt- und Post-Konfliktsituationen.
Zu Frage 2:
Die Unterstützungsleistungen in absoluten Zahlen der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit (OEZA) für Bevölkerungspolitik und diesbezügliche Programme sowie reproduktive Gesundheit liegen auf in etwa gleicher Höhe wie 2009.
Generell liegt der Anteil der OEZA finanzierten Projekte und Programme, die das primäre Ziel der Geschlechtergleichstellung und Gleichberechtigung anstreben, bei ca. 10%. Der Anteil der Projekte, die in signifikantem Ausmaß zu Gleichberechtigung beitragen, liegt 2010 bei ca. 45%. Dabei handelt es sich um vorläufige Zahlen.
Zu Frage 3:
Die OEZA unterstützt diverse Projekte und Programme im Bereich der Müttergesundheit und im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit, z.B. im Bereich der Betreuung junger Frauen mit Risikoschwangerschaften, Verbesserung der Qualitätsstandards in Krankenhäusern zur Förderung der Gesundheit von Müttern, Errichtung von Entbindungsstationen, Implementierung und Erweiterung von Familienplanungsmethoden, HIV Aids Prävention. In Nicaragua konnte durch die Mitfinanzierung der Programmhilfe im Gesundheitssektor zu nennenswerten Fortschritten beigetragen werden – die Müttersterblichkeit wurde halbiert und auch die Kindersterblichkeit konnte verringert werden.
Zu Frage 4:
Abstimmungen finden in jenen Bereichen statt, in denen ressortübergreifende Zuständigkeiten existieren, z.B. im Bereich UNWOMEN zwischen meinem Ressort und dem Bundeskanzleramt oder auch dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend. Darüber hinaus gibt es eine Zusammenarbeit mit Organisationen wie der Österreichischen Gesellschaft für Familienplanung.
Zu Frage 5:
Relevante Partner sind UNFPA, EU, die Weltgesundheitsorganisation (WHO), österreichische und internationale in Österreich vertretene Nichtregierungsorganisationen (NRO). Die Zusammenarbeit erfolgt jeweils im Rahmen konkreter Programmentwicklungs- und Durchführungskooperationen entsprechend der kontextspezifischen Erfordernisse.
Zu Frage 6:
Österreich setzt sich auf mehreren Ebenen intensiv für die weltweite Beendigung von weiblicher Genitalverstümmelung ein. Im Rahmen der multilateralen EZA hat Österreich mehrfach Projekte zur Beendigung von weiblicher Genitalverstümmelung unterstützt, u.a. von UNICEF oder UNFPA. Im Rahmen der bilateralen EZA unterstützt die Austrian Development Agency (ADA) seit Jahren Projekte der lokalen NRO „APDA“ im Kampf gegen weibliche Genitalverstümmelung im ländlichen Äthiopien und hat außerdem ein Projekt der NRO „LeEZA (Liga für emanzipatorische Entwicklungszusammenarbeit)“ im Irak kofinanziert.
Auf EU-Ebene beteiligt sich mein Ressort insbesondere in der Arbeitsgruppe „Gewalt gegen Frauen“ der Ratsarbeitsgruppe Menschenrechte (COHOM) an der Ausarbeitung von Strategien zur weltweiten Beendigung weiblicher Genitalverstümmelung. Schließlich setzt sich Österreich auch im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen im Rahmen des interaktiven Dialogs mit den inhaltlich betroffenen MandatsträgerInnen, v.a. der Sonderberichterstatterin über Gewalt gegen Frauen, regelmäßig für die Beendigung weiblicher Genitalverstümmelung ein. Österreich wird auch die kürzlich von der Afrikanischen Union (AU) auf ihrem Gipfel in Malabo beschlossene Initiative zu weiblicher Genitalverstümmelung weiter verfolgen und gegebenenfalls unterstützen.
Frage 7:
Österreich hat sich als EU Mitgliedstaat zur Umsetzung des „EU Aktionsplans 2010-2015: Gender Equality and Women's Empowerment in Development" verpflichtet, der vorsieht, dass bis 2013 75% der Projekte und Programme im Bereich der EZA entweder der oben erwähnten primären Zielsetzung zuzuordnen sind oder einen zumindest signifikanten Beitrag zur Geschlechtergleichstellung leisten.
Die OEZA versucht gezielt, diesen Verpflichtungen Rechnung zu tragen. Ermächtigung von Frauen (Empowerment) ist in diesem Zusammenhang sowohl Ziel als auch Mittel und muss im Rahmen eines holistischen Ansatzes gefördert werden. Die Maßnahmen werden auf individueller, struktureller, und auf Ebene der Vernetzung von Frauen sowie im Bereich der anwaltschaftlichen Arbeit durchgeführt, um nachhaltig wirksam zu sein. Die Einrichtung eines österreichischen MDG 3 Fonds nach niederländischem Vorbild ist nicht vorgesehen.