8584/AB XXIV. GP
Eingelangt am
29.07.2011
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Juli 2011
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0125-I/4/2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 8681/J vom 31. Mai 2011 der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Die räumliche Zusammenführung der Finanzämter in Wien an den Zentralstandort Wien Mitte ist ein bedeutender Meilenstein zur kontinuierlichen Steigerung der Verwaltungseffizienz, der Ausnutzung von Synergien und letztlich zur Qualitätssteigerung der Serviceleistungen durch die Finanzverwaltung Wiens.
Zu 2.:
Die Republik Österreich ist nicht Errichterin des Gebäudes in Wien Mitte, sondern bloße Mieterin einzelner angemieteter eigenständiger Mietobjekte.
Zu 3.:
Die Republik Österreich hat aufgrund der Schaffung einer Wettbewerbssituation im Immobilienbereich des Bundes aus den Anmietungen bei Privaten im Rahmen ihrer gesetzlichen Möglichkeiten vermögenswerte Vorteile, Synergien und Verwaltungseffizienzen
erzielt; ein kausaler, vermögenswerter Nachteil bzw. entgangener Gewinn für die Republik Österreich ist aus den durchgeführten Anmietungen bei Privaten nicht herzuleiten.
Festzuhalten ist, dass grundsätzlich bei Anmietungen des Bundes selbstverständlich die BIG erste Ansprechpartnerin ist und bleibt.
Zu 4.:
Anmietungen der BIG-Liegenschaften Riemergasse 4 und 7 sowie die bundeseigene Nutzung der Riemergasse 2 wurden in die Überlegungen im Rahmen der Suche nach einem Ausweichquartier für die BMF-Zentrale einbezogen. Prüfungen im Bundesministerium für Finanzen unter Einbindung eines amtseigenen und gerichtlich beeideten Sachverständigen kamen zum Ergebnis, dass die Riemergasse 2 allein den räumlichen Bedarf nicht decken konnte und wichtige Einrichtungen, wie insbesondere die Clusterdruckerei auch bei Anmietungen der Riemergasse 4 und 7 nicht zweifelsfrei untergebracht hätten werden können.
Aus sachverständiger Sicht hätte eine wirtschaftlich und bautechnische vertretbare Adaptierung der Gebäude zur Nutzbarmachung der Gebäude in der Riemergasse nicht ausgereicht, um die gesetzlichen Erfordernisse zu erfüllen. Zur Unterbringung der Zentralstelle in den Gebäuden der Riemergasse hätten Generalsanierungen aller Gebäude mit Investitionen in Millionenhöhe während eines relativ kurzen Zeitraumes stattfinden müssen.
Ein Vergleich der Mietpreise „Zollamtsstraße mit der Riemergasse“ ist schon ob der unterschiedlichen Eigentümerstruktur (Riemergasse 2 stand im Eigentum des Bundes) unmöglich.
Die Kosten einer Generalsanierung des Gebäudes Riemergasse 2 in Zusammenhalt mit der Notwendigkeit einer Generalsanierung der BIG-Liegenschaften (Riemergasse 4 und 7) und der diesbezüglich zu erwartenden Investitionsmieten wären weitaus höher gelegen, als der spätere Pauschalmietpreis für die Hintere Zollamtsstraße 2b.
Zu 5. und 8.:
Eine Entscheidung über eine allfällige Rückübersiedelung der Zentralleitung an den Standort Himmelpfortgasse erfolgt nach Abschluss der laufenden Prüfung über alternative Nutzungsmöglichkeiten. Der Zeitpunkt einer Entscheidung ist derzeit noch nicht absehbar.
Überlegungen hinsichtlich anderer Nutzungsoptionen sind noch nicht soweit gediehen, dass darüber schon konkrete Aussagen gemacht werden können.
Zu 6. und 7.:
Am Standort Himmelpfortgasse gibt es keine Raumprobleme.
Der Standort Hintere Zollamtsstraße 2b wird auch hinkünftig vom Bundesministerium für Finanzen genutzt werden.
Mit freundlichen Grüßen