8595/AB XXIV. GP

Eingelangt am 29.07.2011
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

BM

 

 

 

 

 

                                                       BMWF-10.000/0165-III/4a/2011

 

               

 

 

 

 

Frau                                                                                                                              

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Wien, 29. Juli 2011

 

 

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 8691/J-NR/2011 betreffend Sparen bei
Wissenschaft und Forschung, die die Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen am 31. Mai 2011 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Frage 1:

Vorweg ist festzustellen, dass es Sinn des neuen Haushaltsrechts war, mehr Flexibilität und auch Rücklagenansparungen über mehrere Jahre hinweg zu ermöglichen. Darüber hinaus
ergeben sich im Vergleich von geplanten Vorhaben und Konkretisierung einzelner Umsetzungsschritte durchaus auch verschiedene Verwendungszeiträume. Wesentliche Budgetplanungs-änderungen ergaben sich bei folgenden Ansätzen:

 

Bundes-
voranschlag

Erfolg

Jahres-
betragsrest

Ansatz

EUR

EUR

EUR

1-31038

2.756,088.000,00

2.702,128.448,87

53,959.551,13

1-31048

83,260.000,00

38,052.388,05

45,207.611,95

1-31107

189,000.000,00

175,484.175,18

13,515.824,82

1-31108

50,003.000,00

42,891.038,43

7,111.961,57

1-31138

5,520.000,00

3,240.557,48

2,279.442,52

1-31168

37,813.000,00

22,455.947,25

15,357.052,75

1-31178

31,019.000,00

32,750.000,00

-1,731.000,00

1-31186

11,092.000,00

8,451.299,74

2,640.700,26

1-31188

48,291.000,00

33,048.376,03

15,242.623,97

1-31240

19,213.000,00

17,474.571,26

1,738.428,74

1-31243

4,766.000,00

2,990.375,08

1,775.624,92

1-31248

10,090.000,00

11,478.005,60

-1,388.005,60

1-31606

215,058.000,00

218,146.751,57

-3,088.751,57

 

Zu Frage 2:

Siehe dazu Beantwortung der Frage 1.

 

Die „Einsparung“ ergab sich aufgrund der vorläufig einbehaltenen Mittel für unvorhergesehene Verpflichtungen bzw. Ereignisse. Diese Mittel stehen zB den Universitäten in den Folgejahren wieder zur Verfügung. Darüber hinaus wurden bei kompetitiven Programmausschreibungen (Vorziehprofessuren, Uni-Infrastruktur) teilweise Zahlungspläne angepasst, da die Projekt-umsetzung bzw. Besetzungsverfahren mehr Zeit in Anspruch nahmen als vorgesehen. Zudem kam es bei verzögerten Vertragsabschlüssen ebenfalls zu einer Anpassung der Zahlungspläne, sodass die budgetären Mittel zum angepasst späteren Zeitpunkt ausbezahlt wurden.

 

 

Zu Frage 3:

Die 153,29 Mio. € sind Teil der gesamten Rücklage des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung. Zur Verwendung dieser Rücklage siehe die Antwort zu Frage 6.

 

Zu Frage 4:

Es wurde der gesamte Betrag der Rücklage des Bundesministeriums für Wissenschaft und
Forschung zugeführt und steht in den folgenden Jahren zur Verfügung.

 

Zu Frage 5:

Die Rücklage per 31. Dezember 2010 kann erst ab dem Jahr 2011 verwendet und investiert werden.

 

Zu Frage 6:

Die Verwendung der Rücklagen ist für 2011 bzw. in den Folgejahren für die unten stehenden Vorhaben vorgesehen, welche seit mehreren Jahren geplant und bereits finanziert werden:

Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF), Nachzahlungen Klinikbauten (Wien, Graz, Innsbruck), Universitäten und Universitätsinfrastruktur, MedAustron, IST Austria, Österreichische Akademie der Wissenschaften, Krebsforschung, GEN-AU, Vienna Bio Center, Wissenschaftliche Anstalten, Verschiedene Forschungsprogramme und Projekte (wie zB VIPS, ESO, CERN).

 

Der Bundesminister:

o.Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.