861/AB XXIV. GP

Eingelangt am 02.04.2009
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0067-III/4a/2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 30. März 2009

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 990/J-NR/2009 betreffend „Förderung einer Verkostung von Kalbsembryonen“, die die Abg. Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen am 19. Februar 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Weder mir noch der Kunstsektion meines Ressorts war bisher das Projekt der „Kalbsembryonen-Verkostung“ von Christoph Theiler bekannt. Ich weise generell auf die Wichtigkeit der Wahrung der „Freiheit der Kunst“ hin, die jedoch nicht gegen andere bestehende Gesetze verstoßen darf.

 

Zu Fragen 2 bis 4 sowie 6 bis 8:

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur hat weder das Projekt „Kalbsembryonen-Verkostung“, noch die Galerie Wechselstrom oder sonstige Aktionen des genannten Künstlers gefördert.

 

Zu Frage 5:

Künstlerinnen und Künstler haben sich wie jede Staatsbürgerin und jeder Staatsbürger an die bestehenden Gesetze zu halten. Vorhaben, die zum Zeitpunkt der Antragstellung erkennbar gegen solche Rechtsnormen verstoßen, werden nicht gefördert. Eigener Förderrichtlinien bedarf es hiezu nicht.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.