8612/AB XXIV. GP

Eingelangt am 04.08.2011
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 
Anfragebeantwortung

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0111-I 3/2011

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 2. AUG. 2011

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Johann Maier, Kolleginnen

und Kollegen vom 16. Juni 2011, Nr. 8813/J, betreffend Vollziehung

Düngemittelgesetz 2009 und 2010

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen vom 16. Juni 2011, Nr. 8813/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1, 2, 6 und 7:

 

Im Jahr 2009 wurden insgesamt 520 Betriebe, davon 10 Erzeugerbetriebe und 510 Nichterzeugerbetriebe (Landesproduktenhandel, Handel und Genossenschaften) kontrolliert:

2009

Gesamt

Wien

Bgld

Sbg

Tirol

Vlbg

Kärnten

Stmk

Erzeuger

10

0

2

0

4

2

1

0

0

1

Nichterzeuger

510

6

234

29

128

20

17

10

16

50

Im Jahr 2010 wurden insgesamt 579 Betriebe, davon 47 Erzeugerbetriebe und 532 Nichterzeugerbetriebe (Landesproduktenhandel, Handel und Genossenschaften) kontrolliert:

2010

Gesamt

Wien

Bgld

Sbg

Tirol

Vlbg

Kärnten

Stmk

Erzeuger

47

4

13

3

7

8

3

0

2

7

Nichterzeuger

532

13

210

39

95

20

38

24

40

53

 

Folgende Anzahl an Proben wurden in den Jahren 2009 und 2010 gezogen:

Proben

Gesamt

Wien

Bgld

Sbg

Tirol

Vlbg

Kärnten

Stmk

2009

1.466

11

745

78

359

52

38

14

45

124

2010

1.184

31

498

75

203

56

86

43

85

107

 

Aufgrund der durchgeführten Kontrollen und Untersuchungen wurden seitens des Bundesamts für Ernährungssicherheit folgende Maßnahmen gesetzt:

2009

Gesamt

Wien

Bgld

Sbg

Tirol

Vlbg

Kärnten

Stmk

Anzeigen

12

0

8

 

1

1

0

0

1

1

gebührenpflichtige Beanstandungen

126

2

71

11

14

5

4

2

7

10

Mängelrügen (Kennzeichnung)

91

4

43

5

18

4

3

3

5

6

Vorläufige Beschlagnahmen

0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2010

Gesamt

Wien

Bgld

Sbg

Tirol

Vlbg

Kärnten

Stmk

Anzeigen

13

1

3

0

2

1

3

0

1

2

gebührenpflichtige Beanstandungen

118

5

48

4

15

4

12

8

9

13

Mängelrügen (Kennzeichnung)

109

7

31

13

16

8

10

3

13

8

Vorläufige Beschlagnahmen

7

1

3

0

0

0

1

0

0

2

 

Zu den Fragen 3 und 4:

Sämtliche Proben wurden von der AGES geprüft und analysiert:

 

 

2009

2010

amtliche Proben

1.466

1.184

private Proben

321

301

gesamt

1.787

1.485

 

Zu Frage 5:

 

 

2009

2010

Einnahmen aus der Untersuchung privater Proben

19.543,85 €

27.145,06 €

 


Zu den Fragen 8 und 9:

 

Es liegen keine abschließenden Informationen über den Ausgang der Verwaltungs­strafverfahren vor.

 

Zu den Fragen 10 und 11:

 

Es sind keine Verfahren bei einem UVS oder dem VwGH bekannt.

 

Zu Frage 12:

 

 

2009

2010

Einnahmen aus gebührenpflichtigen Beanstandungen und Anzeigen

30.231,40 €

47.879,26 €

 

Zu den Fragen 13 und 14:

 

Die Ergebnisse der Düngemittelüberwachung und Kontrolle werden in Berichten der AGES und des BAES auf den Internethomepages veröffentlicht.

 

Zu den Fragen 15 bis 17:

 

Um die Schnittstelle zwischen der Bundeskompetenz (Düngemittelzulassung, Verkehrskontrolle) sowie der Landeskompetenz (Ausbringung, Bodenschutz) bestmöglich zu koordinieren, wurde für sämtliche bodenrelevanten Themenbereiche der Fachbeirat für Bodenfruchtbarkeit und Bodenschutz eingerichtet. Er besteht aus Vertretern des Bundes, der Länder und der Wissenschaft sowie Mitgliedern der Interessenvertretung.

 

Der Aufgabenbereich des Fachbeirates ist die Erarbeitung von Vorschlägen für ein dem Stand der Wissenschaft entsprechendes Bodenmanagement zur Erhaltung und Verbesserung aller Bodenfunktionen unter Bedachtnahme auf die gegenwärtigen und zukünftigen Erfordernisse der Ökologie und der Ökonomie. Die Vorschläge des Fachbeirates werden in Form von Richtlinien verabschiedet und veröffentlicht. Bislang sind zahlreiche Richtlinien zur sachgerechten Düngung in der Landwirtschaft ergangen. Diese Richtlinien sind per se nicht verbindlich, werden aber sowohl in Behördenverfahren als auch für Förderungsrichtlinien wie ÖPUL als fachliche Grundlage herangezogen. Darüber hinaus werden sie auch für den Unterricht im Bereich Land- und Forstwirtschaft eingesetzt.

 

Die Richtlinien des Fachbeirats sind unter folgendem Link veröffentlicht:

http://land.lebensministerium.at/article/archive/18483

Die Geschäftsführung des Fachbeirates ist bei der AGES eingerichtet. Der Fachbeirat tagt regelmäßig, überwiegend in Fachgruppen.

Es gab in diesem Zeitraum keine Verfügungen oder Weisungen (Erlässe) bezüglich einer Koordinierung im angesprochenen Bereich.

 

Zu Frage 18:

 

Für die Vollziehung des Düngemittelgesetzes waren zum angegebenen Stichtag 5,13 Vollzeitarbeitskräfte (Verkehrskontrolle 1,96 VZK und Prüfung 3,17 VZK);) zuständig.

 

Zu Frage 19:

 

In den Jahren 2009 und 2010 standen für das gesamte Bundesgebiet 4 Aufsichtsorgane zur Verfügung, die in unterschiedlichem Ausmaß auch für die Kontrolle anderer Betriebsmittel eingesetzt wurden.

 

Zu Frage 20:

 

Die Gesamtkosten pro geprüfter Probe im Rahmen der Düngemittelüberwachung betrugen im Jahr 2010  € 277,20.

 

Zu Frage 21:

 

Vergleichsdaten aus anderen Mitgliedsstaaten sind nicht bekannt.

 

Zu Frage 22:

 

Entsprechend der Planung 2011 werden auf Basis des Kontrollplanes voraussichtlich 0,12 Proben/1000 Einwohner im Zuge der Düngemittelüberwachung gezogen werden.

Kontrollplanung 2011

 

Proben

Betriebe

Betriebskontrollen

Düngemittel

951

490

565

 


Zu Frage 23:

 

Der derzeitige Strafrahmen ist angemessen, eine Mindeststrafe erscheint nicht erforderlich.

 

Zu den Fragen 24 und 25:

 

Die Verkehrskontrolle im Rahmen der Düngemittelüberwachung des BAES wird nach der Einfuhr der Produkte nach den Vorgaben des risikobasierten jährlichen Kontrollplanes durchgeführt. Die Zolldienststellen kontrollieren die Deklaration der einzuführenden Produkte und fordern in speziellen Fällen Informationen bzw. Unterstützung an. Mitgeteilte Verdachtsmomente und ähnliche Kontrollmitteilungen können im Einzelfall zu ad hoc-Maßnahmen mit Probenahmen führen.

Im Berichtszeitraum gab es keine Probenziehungen auf Grund von Importmitteilungen durch Zolldienststellen.

 

Zu den Fragen 26 und 27:

 

Es sind alle EU-Rechtsnormen im Bereich Düngemittel umgesetzt. Konkrete Änderungsvorschläge liegen auf EU-Ebene nicht vor. Derzeit gibt es lediglich eine Erhebungsstudie mit dem Hintergrund der Harmonisierung sämtlicher Düngemittel, einschließlich der organischen Düngemittel sowie Kultursubstrate und Bodenhilfsmittel.

 

Es ist zurzeit keine Novellierung des Düngemittelgesetzes geplant.

Es gab keine internationalen bzw. EU-Überwachungs- und Kontrollprojekte.

 

Zu Frage 28:

 

Es sind keine Probleme bekannt.

 

Zu Frage 29:

 

Folgende EU-Rechtsakte sind im Rahmen der Vollziehung des Düngemittelgesetzes zu beachten:

·         Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über Düngemittel,

·         Entscheidung der Kommission 2006/349/EG vom 03.Jänner 2006 zu von der Republik Österreich gemäß Art. 95 Abs. 4 EG-Vertrag mitgeteilten einzelstaatlichen Bestimmungen über den höchsten zulässigen Cadmiumgehalt in Düngemitteln,

·         Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 (Verordnung über tierische Nebenprodukte),

·         Verordnung (EG) Nr. 764/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 zur Festlegung von Verfahren im Zusammenhang mit der Anwendung bestimmter nationaler technischer Vorschriften für Produkte, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig in den Verkehr gebracht worden sind, und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 3052/95/EG.

 

Zu den Fragen 30 bis 32:

 

Bislang fanden keine EU-Inspektionsbesuche zur Überprüfung der Vollziehung der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 bzw. anderer relevante EU-Rechtsakte über Düngemittel statt.

 

Zu Frage 33:

 

Erzeugnisse tierischen Ursprungs dürfen als Ausgangsstoffe für organische und organisch-mineralische Dünger eingesetzt werden, wenn sie den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 über tierische Nebenprodukte entsprechen und keine veterinär- und seuchenrechtlichen Bestimmungen entgegenstehen.

Rechtsgrundlage ist die Düngemittelverordnung 2004, BGBl. II Nr. 100 in der Fassung BGBl. II Nr. 162/2010.

 

Zu Frage 34:

 

Laut unseren Informationen wurden in beiden Berichtsjahren ca. 5.600 t organische Dünge­mittel verwendet, eine Aufschlüsselung auf Bundesländer liegt nicht vor.

 

Zu den Fragen 35 und 36:

 

Derzeit besteht keine bundesgesetzliche Kompetenz zur Kontrolle der Anwendung von Düngemitteln und Bodenverbesserungsmitteln.


Im Rahmen von Evaluierungsprojekten für ÖPUL wurden von der AGES zahlreiche Untersuchungsdaten erhoben und zusammengefasst. Es wurde dabei in Bezug auf die räumliche Zuordnung der Focus auf Produktionsgebiete und nicht auf Bundesländer gelegt. Die Ergebnisse wurden im Evaluierungsbericht 2010 publiziert (http://www.landnet.at/article/­articleview/86143/1/26580).

 

Zu Frage 37 bis 39:

 

Fermentationsrückstände etwa aus Biogasanlagen dürfen im Grünland nur bis max. 21 Tage vor der nächsten Beweidung bzw. Nutzung des Aufwuchses eingesetzt werden. Im Gemüsebau dürfen Fermentationsrückstände nicht zur Kopfdüngung eingesetzt werden. Durch beide Maßnahmen wird gewährleistet, dass mögliche Keime des Fermentationsrückstandes nicht auf erntefähige Pflanzen gelangen.

 

Je nachdem welche Substrate in Biogasanlagen zum Einsatz kommen, unterliegen diese einer vorgegebenen Hygienisierungspflicht (EU-Verordnung zu tierischen Nebenprodukten). Dadurch wird gewährleistet, dass mögliche Keime sicher abgetötet werden. Vor der Ausbringung des Fermentationsrückstandes unterliegen diese einer Untersuchungspflicht, deren Umfang zwischen Anlagen mit Abfällen und NAWAROs unterscheidet. Bei „Abfallanlagen“ umfasst die Untersuchung auch hygienische Parameter. Bei Anlagen ohne Einsatz von Abfällen hat der Betreiber die wertbestimmenden Inhaltsstoffe des Fermentationsrückstandes zu untersuchen. Die AGES untersucht stichprobenartig in ihrer Funktion als Düngemittelkontrolleur diese Fermentationsrückstände auf die Richtigkeit der Angaben der wertbestimmenden Bestandteile und zusätzlich auch hinsichtlich der hygienischen Parameter (darunter auch EHEC). Bis dato gab es dabei keine Beanstandungen.

 

EHEC, vor allem als besondere Form des Escherichia coli, kommt im Darm von Wiederkäuern wie Rindern, Schafen, Ziegen, Rehen, Hirschen u.a. vor. Die tierischen Ausscheidungen sind von der Tierart und nicht von der Haltungsform abhängig.

 

Zu Frage 40:

 

Bei der Biogastechnik handelt es sich um Energiegewinnung aus energiereichen Ausgangsstoffen durch anaeroben, mikrobiellen Abbau der organischen Substanz dieser Ausgangsstoffe. Die Vergärung läuft in einem komplexen Prozess über mehrere Abbaureaktionen (Hydrolyse -> Säuregärung -> Essigsäuregärung –> Methanbildung) ab, der durch eine spezifische Protozoen- und Bakterienflora erfolgt. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer des Substrates im Fermenter beträgt normalerweise mehrere Wochen. Grundsätzlich sind daher bestimmte Bakterienstämme in der Biogasanlage erwünscht. Aufgrund des mikrobiellen Abbaus der organischen Substanz (=Futtergrundlage der Bakterien) kommt es am Ende des Vergärungsprozesses und während der Zwischenlagerung im Endlager aufgrund der zu geringen Futtergrundlage zu einer drastischen Verringerung der Anzahl der Mikroorganismen (vergleichende Untersuchungen der Kompostierung sowie Diplomarbeit von M. Singer). In einer thermophil geführten Anlage wurden von der Universität Innsbruck (Institut für Mikrobiologie) bewusst krankheitserregende Keime zugesetzt.
Die Untersuchungen dazu ergaben, dass diese krankheitserregenden Keime bereits innerhalb kürzester Zeit abgetötet wurden.

 

Zu Frage 41:

 

Grundsätzlich kann es während biologisch ablaufender Prozesse auch zu Mutationen von Bakterienstämmen zur besseren Anpassung an die vorherrschenden Lebensbedingungen kommen. Obwohl es sehr viele wissenschaftliche Untersuchungen zu Biogas gibt, wurde, soweit bekannt, eine derartige Fragestellung noch nicht untersucht.

 

Der Bundesminister: