8615/AB XXIV. GP
Eingelangt am
04.08.2011
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung

NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0117-I 3/2011
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 2. AUG. 2011
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Johann Maier, Kolleginnen
und Kollegen vom 22. Juni 2011, Nr. 8890/J, betreffend
Vollziehung Sortenschutzgesetz in den Jahren 2008 - 2010
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen vom 22. Juni 2011, Nr. 8890/J, teile ich Folgendes mit:
Zu Frage 1:
2008 standen 596 landwirtschaftliche und 51 Gemüse-Sorten,
2009 standen 627 landwirtschaftliche und 78 Gemüse-Sorten und
2010 standen 671 landwirtschaftliche und 71 Gemüse-Sorten im Zulassungsverfahren.
Es werden grundsätzlich alle Schutzerteilungen im „Sorten- und Saatgutblatt“ des Bundesamtes für Ernährungssicherheit (BAES), welches vierteljährlich erscheint, veröffentlicht.
Zu den Fragen 2 und 6:
2008 wurden drei Sorten, 2009 wurde eine Sorte und 2010 keine Sorte registriert. Ebenso viele Sortenuntersuchungen wurden in diesen Jahren durchgeführt. Derzeit (Stand 30. Juni 2011) sind 67 Sorten geschützt bzw. im Sortenschutzregister in Österreich gemäß Sortenschutzgesetz eingetragen.
Zu Frage 3:
2008 waren 95 Sorten, 2009 waren 91 Sorten und 2010 waren 83 Sorten registriert.
Eine Aufschlüsselung nach Bundesländern erfolgt nicht, da die Sortenschutzerteilung national von der Sortenschutzbehörde (BAES) erfolgt.
Es werden grundsätzlich alle Schutzerteilungen, wie bereits oben erwähnt, im „Sorten- und Saatgutblatt“ veröffentlicht, wobei das komplette Register jeweils im 3. Quartal erscheint.
Zu Frage 4:
2008 wurden 54 Sortenzulassungen,
2009 wurden 39 Sortenzulassungen und
2010 wurden 65 Sortenzulassungen durch den jeweiligen Rechtsinhaber beendet.
Zu Frage 5:
Einrichtung, Aufbau und Zuständigkeiten der nationalen Behörden oder sonstiger Einrichtungen, die den nationalen Sortenschutz erteilen, sind dem jeweiligen Mitgliedstaat vorbehalten und nicht auf EU-Ebene geregelt.
Die Erteilung des Gemeinschaftlichen Sortenschutzes erfolgt durch das Gemeinschaftliche Sortenamt, 3, Boulevard Maréchal Foch BP 10121, F-49101 Angers Cedex 02, eingerichtet durch die EU-Verordnung 2100/94 des Rates über den gemeinschaftlichen Sortenschutz in Frankreich.
Einrichtungen in den Mitgliedstaaten (Griechenland und Luxemburg haben keine Sortenschutzämter):
Bundesamt für Ernährungssicherheit
Institut für Sortenwesen
Spargelfeldstrasse 191
A - 1220 Wien
Office de la Propriété Intellectuelle
Mrs Camille vanslembrouck
North Gate III
Bd du Roi Albert II 16
BE - 1000 Bruxelles
Ministry of Agriculture, Natural Resources & Environment
Department of Agriculture
Seed Production Centre
CY – 1412 Nicosia
Central Institute for Supervising & Testing in Agriculture (UKZUZ)
Za opravnou 4
CZ – 150 06 Praha 4 – Motol
Bundessortenamt
Osterfelddamm 80
DE – 30627 Hannover
Danish Institute of Agricultural Sciences
Department of Variety Testing
PO Box 7
Teglværksvej 7, Tystofte
DK – 4230 Skælskør
Plant Production Inspectorate
Variety Control Department
EE – 71024 Viljandi
ESTONIA
Ministerio de Agricultura, Pesca y Alimentación
Oficina Española de Variedades Vegetales
Calle Alfonso XII, 62
ES – 28014 Madrid
Ministry of Agriculture
Plant Variety Rights Office
Liisankatu 8, PO Box 322
FI – 00171 Helsinki
Ministère de l’Agriculture
Comité de la protection des obtentions végétales
11, rue Jean-Nicot
FR – 75007 Paris
Hungarian Patent Office (HPO)
Garibaldi str. 2
HU - 1054 Budapest
Office of the Controller of Plant Breeders’ Rights,
Department of Agriculture and Food
Backweston,
Leixlip,
IRL - Co.Kildare.
Ufficio Italiano Brevetti e Marchi
Ministero dello Attività Produttive
Via Molise 19
IT – 00187 Roma (RM)
Lithuanian State Plant Varieties Testing Centre
Smelio 8
LT – 2055 Vilnius
Plant Variety Testing Department
State Plant Protection Service
Lubanas jela 49
LV – 1073 Riga
Ministry for Rural Affairs & Environment
Agricultural Services & Rural Development Division
National Agricultural Research & Development Centre
Ghammiere
MT – Marsa
Raad voor het Kwekersrecht
Bennekomseweg 41/Postbus 27
NL – 6710 BA Ede
Research Centre for Cultivar Testing (COBORU)
PL - 63-022 Slupia Wielka
Instituto de Protecção da Produção
Agro-Alimentar
CNPPA-CENARVE
Tapada da Ajuda, Edifício 2
PT – 1300 Lisboa
Statens Växtsortsnämnd
Box 1247
SE – 171 24 Solna
Central Agricultural Inspection & Testing Institute (UKSUP)
Matuskova 21
SK Bratislava 833 16
SLOVAK REPUBLIC
Ministry of Agriculture, Forestry and Food
Phytosanitary Administration of
The Republic of Slovenia (Furs)
Einspielerjeva 6
SL – 1000 Ljubljana
Department for Environment, Food and Rural Affairs
Plant Variety Rights Office
Huntingdon Road
UK - Cambridge CB3 0LF
Zu Frage 7:
Die Untersuchungen der Jahre 2008 und 2009 ermöglichten die Sortenschutzerteilung für die geprüften Sorten. 2010 wurde kein Sortenschutz erteilt (keine Untersuchung).
Zu Frage 8:
Da aus der Fragestellung nicht eindeutig hervorgeht, ob das Sortenschutz- oder Sortenzulassungs-Verfahren gemeint ist, hier die Daten zu beiden Verfahren:
Im Rahmen des Sortenschutz-Verfahrens:
Nur im Jahr 2008 wurde die Registerprüfung von einer Sorte (Erdbeere) zugekauft.
Im Rahmen des Sortenzulassungs-Verfahrens:
2008 wurde die Registerprüfung von 57 Sorten,
2009 wurde die Registerprüfung von 27 Sorten und
2010 wurde die Registerprüfung von 41 Sorten zugekauft.
Zu Frage 9:
Gegen die Erteilung des Sortenschutzes gab es in den Jahren 2008 bis 2010 keine schriftlichen Einwendungen.
Zu Frage 10:
Bezüglich Verletzung eines gemeinschaftlichen Sortenschutzes bei österreichischen Sortenschutzinhabern sind keine Beschwerden bekannt.
Zu Frage 11:
Es sind keine zivilrechtlichen Verfahren wegen Verletzung des Sortenschutzrechts bekannt.
Zu Frage 12:
Gerichtliche Strafverfahren sind nicht bekannt.
Zu Frage 13:
Von den geschützten Sorten stehen im BAES Standardmuster zur Verfügung. In den genannten Jahren erfolgten jährlich nur bis zu zwei Betriebsbesichtigungen je nach Sorte, zumal keine Probleme im Fortbestand der Sorten auftraten.
Das BAES kontrolliert als kompetente Stelle für das Sortenwesen den Fortbestand der geschützten Sorte sowohl in den Registerprüfungen (Unterscheidbarkeit, Homogenität, Beständigkeit) auf eigenen Anbauflächen in Fuchsenbigl und Grabenegg als auch bei Betriebsbesichtigungen auf Flächen der Zuchtbetriebe. Auf Grund der vorliegenden Sortenbeschreibungen werden Abweichungen vom Sortentyp auch bei der Feldbesichtigung und Laboruntersuchung im Saatgutanerkennungsverfahren (bei den landwirtschaftlichen Pflanzenarten) überprüft.
Zu Frage 14:
Bei den Überprüfungen der Sorten konnten keine Probleme festgestellt werden, es wurden daher keine Proben entnommen.
Zu Frage 15:
Die Frage der Gewinnung von Pharmazeutika fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums und Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW).
Zu Frage 16:
In Österreich ist das Inverkehrbringen von GVO-Saatgut auf Grund entsprechender Verbotsverordnungen derzeit nicht zulässig. Im Hinblick auf GVO-Verunreinigungen von Saatgut ist die Saatgut-Gentechnik-Verordnung anzuwenden.
Durch entsprechende Kontrollen des BAES wird auch in Zukunft für deren Einhaltung gesorgt werden. Im Rahmen eines spezifischen GVO-Monitoringsystems des BAES bei Saatgut werden auch Sorten im Rahmen des Zulassungssystems erfasst (siehe www.baes.gv.at/saat-pflanzgut/gvo/monitoringberichte).
Entsprechend den Bestimmungen der Saatgut-Gentechnik-Verordnung dürfen GVO-Verunreinigungen bei der Erstuntersuchung in Verfahren nach dem Saatgutgesetz gar nicht vorhanden sein und bei der Nachkontrolle im Rahmen der Saatgutverkehrskontrolle den Wert von 0,1% nicht überschreiten. Bei Pflanzgut von Kartoffeln dürfen solche Verunreinigungen auch bei der Nachkontrolle nicht vorhanden sein.
Zu Frage 17:
Es besteht derzeit keine Notwendigkeit, das Sortenschutzgesetz oder das Saatgutgesetz zu novellieren.
Zu Frage 18:
Die Vollziehung des Produktpirateriegesetzes fällt nicht in die Zuständigkeit des BMLFUW, weswegen dazu auch keine Daten bekannt sind.
Zu Frage 19:
In Österreich besteht kein Verbot des Austausches von Saatgut von Erhaltungs- und BB-Sorten. Durch eine entsprechende Novelle der Saatgutverordnung im Mai 2011 (BGBl. II Nr. 171/2011) wurde sichergestellt, dass der Austausch auch weiterhin möglich ist und dadurch keine Gefährdung der Biodiversität gegeben ist.
Zu den Fragen 20 und 21:
Der Internationale Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft anerkennt bäuerliche Rechte, Saatgut aus eigener Ernte zu gewinnen, zu tauschen und zu vermarkten und schränkt solche Rechte nicht ein. Der Internationale Vertrag normiert aber solche Rechte nicht selbst, sondern überlässt diesbezügliche Regelungen den nationalen Regierungen.
Im Internationalen Vertrag geht es darum, ein Multilaterales System zu schaffen, um den Zugang zu pflanzengenetischen Ressourcen zu erleichtern und eine ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus der Nutzung dieser Ressourcen ergebenden Vorteile zu erzielen.
Zu den Fragen 22, 24 und 25:
Seitens des BMLFUW wird derzeit – unabhängig von allfälligen Wünschen von Einzelpersonen oder Interessenvertretern – keine Notwendigkeit gesehen, das Sortenschutzgesetz zu ändern.
Was das Saatgutgesetz betrifft, so wird es voraussichtlich zu einer Neuregelung auf europäischer Ebene kommen.
Zu Frage 23:
Die Zulassung einer Sorte begründet keinen Sortenschutz und wird nicht durch das Sortenschutzgesetz, sondern durch das Saatgutgesetz geregelt.
Im Hinblick auf die Neuregelung der saatgutrechtlichen Bestimmungen auf EU-Ebene steht u.a. auch eine Autorisierung von Firmen für verschiedene, bisher von den Behörden durchgeführte, Tätigkeiten zur Diskussion.
Der Bundesminister: