8615/AB XXIV. GP

Eingelangt am 04.08.2011
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 
Anfragebeantwortung

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                     Zl. LE.4.2.4/0117-I 3/2011

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                                Wien, am 2. AUG. 2011

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Johann Maier, Kolleginnen

und Kollegen vom 22. Juni 2011, Nr. 8890/J, betreffend

Vollziehung Sortenschutzgesetz in den Jahren 2008 - 2010

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen vom 22. Juni 2011, Nr. 8890/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

2008 standen 596 landwirtschaftliche und 51 Gemüse-Sorten, 

2009 standen 627 landwirtschaftliche und 78 Gemüse-Sorten und

2010 standen 671 landwirtschaftliche und 71 Gemüse-Sorten im Zulassungsverfahren.

 

Es werden grundsätzlich alle Schutzerteilungen im „Sorten- und Saatgutblatt“ des Bundesamtes für Ernährungssicherheit (BAES), welches vierteljährlich erscheint, veröffentlicht.

 

Zu den Fragen 2 und 6:

 

2008 wurden drei Sorten, 2009 wurde eine Sorte und 2010 keine Sorte registriert. Ebenso viele Sortenuntersuchungen wurden in diesen Jahren durchgeführt. Derzeit (Stand 30. Juni 2011) sind 67 Sorten geschützt bzw. im Sortenschutzregister in Österreich gemäß Sorten­schutzgesetz eingetragen.

 

Zu Frage 3:

 

2008 waren 95 Sorten, 2009 waren 91 Sorten und 2010 waren 83 Sorten registriert.

Eine Aufschlüsselung nach Bundesländern erfolgt nicht, da die Sortenschutzerteilung national von der Sortenschutzbehörde (BAES) erfolgt.

Es werden grundsätzlich alle Schutzerteilungen, wie bereits oben erwähnt, im „Sorten- und Saatgutblatt“ veröffentlicht, wobei das komplette Register jeweils im 3. Quartal erscheint.

 

Zu Frage 4:

 

2008 wurden 54 Sortenzulassungen,

2009 wurden 39 Sortenzulassungen und

2010 wurden 65 Sortenzulassungen durch den jeweiligen Rechtsinhaber beendet.

 

Zu Frage 5:

 

Einrichtung, Aufbau und Zuständigkeiten der nationalen Behörden oder sonstiger Einrichtungen, die den nationalen Sortenschutz erteilen, sind dem jeweiligen Mitgliedstaat vorbehalten und nicht auf EU-Ebene geregelt.

 

Die Erteilung des Gemeinschaftlichen Sortenschutzes erfolgt durch das Gemeinschaftliche Sortenamt, 3, Boulevard Maréchal Foch BP 10121, F-49101 Angers Cedex 02, eingerichtet durch die EU-Verordnung 2100/94 des Rates über den gemeinschaftlichen Sortenschutz in Frankreich.

 

Einrichtungen in den Mitgliedstaaten (Griechenland und Luxemburg haben keine Sortenschutzämter):

 

Bundesamt für Ernährungssicherheit

Institut für Sortenwesen

Spargelfeldstrasse 191

A - 1220 Wien

 

Office de la Propriété Intellectuelle

Mrs Camille vanslembrouck

North Gate III

Bd du Roi Albert II 16

BE - 1000 Bruxelles

 

Ministry of Agriculture, Natural Resources & Environment

Department of Agriculture

Seed Production Centre

CY – 1412 Nicosia

 

Central Institute for Supervising & Testing in Agriculture (UKZUZ)

Za opravnou 4

CZ – 150 06 Praha 4 – Motol

 

Bundessortenamt

Osterfelddamm 80

DE – 30627 Hannover

 

Danish Institute of Agricultural Sciences

Department of Variety Testing

PO Box 7

Teglværksvej 7, Tystofte

DK – 4230 Skælskør

 

Plant Production Inspectorate

Variety Control Department

EE – 71024 Viljandi

ESTONIA

 

Ministerio de Agricultura, Pesca y Alimentación

Oficina Española de Variedades Vegetales

Calle Alfonso XII, 62

ES – 28014 Madrid

 

Ministry of Agriculture

Plant Variety Rights Office

Liisankatu 8, PO Box 322

FI – 00171 Helsinki

 

Ministère de l’Agriculture

Comité de la protection des obtentions végétales

11, rue Jean-Nicot

FR – 75007 Paris

 

Hungarian Patent Office (HPO)

Garibaldi str. 2

HU - 1054 Budapest

 

Office of the Controller of Plant Breeders’ Rights,

Department of Agriculture and Food

Backweston,

Leixlip,

IRL - Co.Kildare.


Ufficio Italiano Brevetti e Marchi

Ministero dello Attività Produttive

Via Molise 19

IT – 00187 Roma (RM)

 

Lithuanian State Plant Varieties Testing Centre

Smelio 8

LT – 2055 Vilnius

 

Plant Variety Testing Department

State Plant Protection Service

Lubanas jela 49

LV – 1073 Riga

 

Ministry for Rural Affairs & Environment

Agricultural Services & Rural Development Division

National Agricultural Research & Development Centre

Ghammiere

MT – Marsa

 

Raad voor het Kwekersrecht

Bennekomseweg 41/Postbus 27

NL – 6710 BA Ede

 

Research Centre for Cultivar Testing (COBORU)

PL - 63-022 Slupia Wielka

 

Instituto de Protecção da Produção

Agro-Alimentar

CNPPA-CENARVE

Tapada da Ajuda, Edifício 2

PT – 1300 Lisboa

 

Statens Växtsortsnämnd

Box 1247

SE – 171 24 Solna

 

Central Agricultural Inspection & Testing Institute (UKSUP)

Matuskova 21

SK Bratislava 833 16

SLOVAK REPUBLIC

 

Ministry of Agriculture, Forestry and Food

Phytosanitary Administration of

The Republic of Slovenia (Furs)

Einspielerjeva 6

SL – 1000 Ljubljana

 

Department for Environment, Food and Rural Affairs

Plant Variety Rights Office

Huntingdon Road

UK - Cambridge CB3 0LF

 

 

 

Zu Frage 7:

 

Die Untersuchungen der Jahre 2008 und 2009 ermöglichten die Sortenschutzerteilung für die geprüften Sorten. 2010 wurde kein Sortenschutz erteilt (keine Untersuchung).

Zu Frage 8:

 

Da aus der Fragestellung nicht eindeutig hervorgeht, ob das Sortenschutz- oder Sortenzulassungs-Verfahren gemeint ist, hier die Daten zu beiden Verfahren:

 

Im Rahmen des Sortenschutz-Verfahrens:

Nur im Jahr 2008 wurde die Registerprüfung von einer Sorte (Erdbeere) zugekauft.

 

Im Rahmen des Sortenzulassungs-Verfahrens:

2008 wurde die Registerprüfung von 57 Sorten,

2009 wurde die Registerprüfung von 27 Sorten und

2010 wurde die Registerprüfung von 41 Sorten zugekauft.

 

Zu Frage 9:

 

Gegen die Erteilung des Sortenschutzes gab es in den Jahren 2008 bis 2010 keine schriftlichen Einwendungen.

 

Zu Frage 10:

 

Bezüglich Verletzung eines gemeinschaftlichen Sortenschutzes bei österreichischen Sortenschutzinhabern sind keine Beschwerden bekannt.

 

Zu Frage 11:

 

Es sind keine zivilrechtlichen Verfahren wegen Verletzung des Sortenschutzrechts bekannt.

 

Zu Frage 12:

 

Gerichtliche Strafverfahren sind nicht bekannt.

 


Zu Frage 13:

 

Von den geschützten Sorten stehen im BAES Standardmuster zur Verfügung. In den genannten Jahren erfolgten jährlich nur bis zu zwei Betriebs­besichtigungen je nach Sorte, zumal keine Probleme im Fortbestand der Sorten auftraten.

Das BAES kontrolliert als kompetente Stelle für das Sortenwesen den Fortbestand der geschützten Sorte sowohl in den Registerprüfungen (Unterscheidbarkeit, Homogenität, Beständigkeit) auf eigenen Anbauflächen in Fuchsenbigl und Grabenegg als auch bei Betriebsbesichtigungen auf Flächen der Zuchtbetriebe. Auf Grund der vorliegenden Sortenbeschreibungen werden Abweichungen vom Sortentyp auch bei der Feldbesichtigung und Laboruntersuchung im Saatgutanerkennungsverfahren (bei den landwirtschaftlichen Pflanzenarten) überprüft.

 

Zu Frage 14:

 

Bei den Überprüfungen der Sorten konnten keine Probleme festgestellt werden, es wurden daher keine Proben entnommen.

 

Zu Frage 15:

 

Die Frage der Gewinnung von Pharmazeutika fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums und Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW).

 

Zu Frage 16:

 

In Österreich ist das Inverkehrbringen von GVO-Saatgut auf Grund entsprechender Verbotsverordnungen derzeit nicht zulässig. Im Hinblick auf GVO-Verunreinigungen von Saatgut ist die Saatgut-Gentechnik-Verordnung anzuwenden.

Durch entsprechende Kontrollen des BAES wird auch in Zukunft für deren Einhaltung gesorgt werden. Im Rahmen eines spezifischen GVO-Monitoringsystems des BAES bei Saatgut werden auch Sorten im Rahmen des Zulassungssystems erfasst (siehe  www.baes.gv.at/saat-pflanzgut/gvo/monitoringberichte).

Entsprechend den Bestimmungen der Saatgut-Gentechnik-Verordnung dürfen GVO-Verunreinigungen bei der Erstuntersuchung in Verfahren nach dem Saatgutgesetz gar nicht vorhanden sein und bei der Nachkontrolle im Rahmen der Saatgutverkehrskontrolle den Wert von 0,1% nicht überschreiten. Bei Pflanzgut von Kartoffeln dürfen solche Verunreinigungen auch bei der Nachkontrolle nicht vorhanden sein.


Zu Frage 17:

 

Es besteht derzeit keine Notwendigkeit, das Sortenschutzgesetz oder das Saatgutgesetz zu novellieren.

 

Zu Frage 18:

 

Die Vollziehung des Produktpirateriegesetzes fällt nicht in die Zuständigkeit des BMLFUW, weswegen dazu auch keine Daten bekannt sind.

 

Zu Frage 19:

 

In Österreich besteht kein Verbot des Austausches von Saatgut von Erhaltungs- und BB-Sorten. Durch eine entsprechende Novelle der Saatgutverordnung im Mai 2011 (BGBl. II Nr. 171/2011) wurde sichergestellt, dass der Austausch auch weiterhin möglich ist und dadurch keine Gefährdung der Biodiversität gegeben ist.

 

Zu den Fragen 20 und 21:

 

Der Internationale Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft anerkennt bäuerliche Rechte, Saatgut aus eigener Ernte zu gewinnen, zu tauschen und zu vermarkten und schränkt solche Rechte nicht ein. Der Internationale Vertrag normiert aber solche Rechte nicht selbst, sondern überlässt diesbezügliche Regelungen den nationalen Regierungen.

Im Internationalen Vertrag geht es darum, ein Multilaterales System zu schaffen, um den Zugang zu pflanzengenetischen Ressourcen zu erleichtern und eine ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus der Nutzung dieser Ressourcen ergebenden Vorteile zu erzielen.

 

Zu den Fragen 22, 24 und 25:

 

Seitens des BMLFUW wird derzeit – unabhängig von allfälligen Wünschen von Einzelpersonen oder Interessenvertretern – keine Notwendigkeit gesehen, das Sortenschutzgesetz zu ändern.

Was das Saatgutgesetz betrifft, so wird es voraussichtlich zu einer Neuregelung auf europäischer Ebene kommen.


Zu Frage 23:

 

Die Zulassung einer Sorte begründet keinen Sortenschutz und wird nicht durch das Sortenschutzgesetz, sondern durch das Saatgutgesetz geregelt.

Im Hinblick auf die Neuregelung der saatgutrechtlichen Bestimmungen auf EU-Ebene steht u.a. auch eine Autorisierung von Firmen für verschiedene, bisher von den Behörden durchgeführte, Tätigkeiten zur Diskussion.

 

Der Bundesminister: