8622/AB XXIV. GP

Eingelangt am 05.08.2011
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMI-LR2220/0618-II/10/a/2011

 

Wien, am         . Juli 2011

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Genossinnen und Genossen haben am 7. Juni 2011 unter der Zahl 8711/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Sicherheit bei Sportveranstaltungen – insbesondere bei Fußballmeister-schaftsspielen – in Österreich (Saison 2010/2011)“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Die nationale Fußballinformationsstelle ist der Abteilung II/11 (Sportangelegenheiten) in der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit des Bundesministeriums für Inneres zugeordnet.

 

Zu Frage 2:

Im Jahre 2010 waren dem Zentrum für Sportangelegenheiten (ZSA), der nunmehrigen Abteilung II/11 insgesamt 10 Bedienstete zugewiesen. Die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Organisationseinheit ist unverändert.


Zu Frage 3:

Der Leiter der Abteilung II/11 ist Dr. Michael Neugebauer.

 

Zu Frage 4:

Ja, jeder Teilnehmer an der Fußballbundesliga hat einen „Sicherheitsverantwortlichen“ namhaft gemacht. „Probleme“ sind nicht bekannt. Eine zentrale Schulung durch das Bundesministerium für Inneres für die Sicherheitsverantwortlichen fand nicht statt.

 

Zu Frage 5:

Der Einsatz von szenekundigen Beamten (SKB) stellt sich wie folgt dar:

 

Bundesland

Sportarten

2010/2011

2011/2012

Vorarlberg

Fußball + Eishockey

14

15

Tirol

Fußball + Eishockey

10

10

Salzburg

Fußball + Eishockey

14

14

Oberösterreich

Fußball + Eishockey

36

36

Niederösterreich

Fußball

24

21

Burgenland

Fußball

12

12

Steiermark

Fußball + Eishockey

36

37

Kärnten

Fußball + Eishockey

16

16

Wien

Fußball + Eishockey

31

31

SUMME

 

193

192

 

Zu Frage 6:

Nein.

 

Zu den Fragen 7und 8:

Ja.

 

Zu Frage 9:

Im Zuge gesonderter Ausbildungstage werden die Exekutivbediensteten auf einsatzspezifische Situationen vorbereitet, die typischerweise im Zuge von Sportveranstaltungen entstehen können. Darüber hinaus werden in den jeweiligen Landespolizeikommanden regelmäßig Evaluierungen durchgeführt, um etwaige Verbesserungsmöglichkeiten zu erkennen. Gleichzeitig wurden die Leiter der szenekundigen Dienste im Herbst 2010 beauftragt in ihrem Bereich Schulungen für szenenkundige Beamte (SKB) durchzuführen.

Die Schulungen der SKB erfolgen fortlaufend und werden dezentral von den Landespolizeikommanden zu verschiedenen Themenbereichen durchgeführt.

 

Alle 193 SKB nahmen an Schulungsmaßnahmen teil. Im Herbst 2011 werden für SKB darüber hinaus Seminare für die Themenbereiche „Massenpsychologie“ und „Hooliganismus“ angeboten.

 

Zu Frage 10:

Das „Fan-Steward-Programm“ stellt eine eigene Initiative der Vereine dar und hat somit keinen unmittelbaren Konnex zum Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu den Fragen 11, 36 und 46:

Am 9. Juli 2009 wurde eine Vereinbarung zur Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium für Inneres, der Österreichischen Fußballbundesliga und dem Österreichischen Fußballbund unterzeichnet. Die gemeinsamen Ziele sind effiziente Kommunikation, periodische Sicherheitsmeetings mit den Sicherheits- und Fanverantwortlichen der Vereine der 1. und 2. Spielklasse der Bundesliga zu Beginn und Ende jeder Saison, ein institutionalisierter Informations- und Erfahrungsaustausch, die Abstimmung zwischen Exekutivorganen und Ordnern sowie ein verbesserter Informationsaustausch in Hinblick auf das Instrument des Stadionverbotes.

 

Die Zusammenarbeit mit den offiziellen „Fan-Betreuern“ erfolgt im Sinne dieser Vereinbarung laufend durch institutionalisierten und anlassbezogenen Informationsaustausch vor bzw. nach den jeweiligen Spielrunden sowie im Rahmen von Sicherheitsmeetings und Informationsveranstaltungen der Österreichischen Fußball-Bundesliga und des Österreichischen Fußballbundes. Gleichzeitig stehen die Szenekundigen Dienste der Landespolizeikommanden laufend mit „ihren“ Vereinen und Fan-Betreuern der Vereine in Kontakt. Somit werden aufgetretene Problemfelder sofort besprochen und gemeinsam bearbeitet.

 

 Das Bundesministerium für Inneres hat ein umfassendes Präventionsmaßnahmenpaket („Die Welle gegen Gewalt“) ausgearbeitet, in dessen Rahmen speziell ausgebildete Präventionsbeamtinnen und -beamte sowie SKB durch Vorträge in Schulen, Jugendzentren, Fußballvereinen und Fußballfanclubs zur Verhinderung von Gewalttaten bei Fußballsportveranstaltungen beitragen.


Hauptschwerpunkte sind dabei:

 

Begleitet wird dieses Maßnahmenpaket durch eine entsprechende Kommunikationsstrategie, die Aufmerksamkeit und Interesse wecken und ein entsprechendes Bewusstsein gegen Gewalt im Sport fördern soll. Die Strategie wurde vom Bundesministerium für Inneres entwickelt und wird gemeinsam von den Verantwortungsträgern des Fußballs in Österreich (Österreichischer Fußballbund, Österreichische Fußball-Bundesliga und den Vereinen) finanziert und umgesetzt.

 

Dieses erfolgreiche und gemeinsam getragene Projekt wird es auch in der Spielsaison 2011/2012 geben. Mit den Projektpartnern finden periodische Abstimmungsgespräche statt. Als konkrete Maßnahme zur Gewaltprävention ist die Fortführung des Präventions-projektes "Die Welle gegen Gewalt" in Zusammenarbeit mit dem Österreichischen Fußballbund und der Österreichischen Fußball-Bundesliga sowie dessen Ausweitung auf andere Sportbe-reiche (Eishockey) geplant.

 

Zu den Fragen 12 bis 15:

Risikoanalysen sind einzelfallbezogene Lagebilder und werden vor den jeweiligen Spielen erstellt.

 

Zu Frage 16:

Es kam zu nachstehenden Festnahmen

 

tipp3-Bundesliga powered by T-Mobile

78

Erste Liga - Heute für Morgen

12

 

Eine statistische Auswertung nach Bundesländern wird nicht geführt.


Zu den Fragen 17, 21 und 22 :

tipp3-Bundesliga powered by T-Mobile:

 

Deliktsgruppen

Anzahl der Anzeigen

Körperverletzung

34

Schwere Körperverletzung

33

Gefährdung der körperlichen Sicherheit

8

Raufhandel

2

Raufhandel Sicherheitsbereich

6

Nötigung

2

Gefährliche Drohung

5

Beleidigung

17

Sachbeschädigung

65

Schwere Sachbeschädigung

4

Diebstahl

6

Schwerer Diebstahl

1

Räuberischer Diebstahl

1

Entwendung

2

Raub

5

Betrug

3

Brandstiftung

2

Fahrlässige Herbeiführung einer Feuersbrunst

1

Fälschung besonders geschützter Urkunden

1

Urkundenunterdrückung

2

Gebrauch fremder Ausweise

2

Widerstand gegen die Staatsgewalt

51

Tätlicher Angriff auf einen Beamten

9

Landfriedensbruch

1

Suchtmittelmissbrauch

4

Verbotsgesetz

1

Landesrechtliche Bestimmungen (Anstandsverletzung, Lärmerregung, Veranstaltungsgesetze, Jugendschutzgesetze, ...)

240

Pyrotechnikgesetz 2010

137

Störung der Ordnung

332

Aggressives Verhalten

85

Sonstige Verstöße gegen das Sicherheitspolizeigesetz (SPG)

5

Straßenverkehrsordnung (StVO)

6

Abfallwirtschaftsgesetz (AWG)

1

 

Erste Liga – Heute für Morgen:

 

Deliktsgruppen

Anzahl der Anzeigen

Körperverletzung

2

Sachbeschädigung

7

Diebstahl

3

Tätlicher Angriff auf einen Beamten

2

Landesrechtliche Bestimmungen (Anstandsverletzung, Lärmerregung, Veranstaltungsgesetze, Jugendschutzgesetze, …)

7

Pyrotechnikgesetz 2010

12

Störung der Ordnung

43

Aggressives Verhalten

7

Sonstige Verstöße gegen das SPG

1

 

Eine statistische Auswertung nach Bundesländern wird nicht geführt.

 

Zu den Fragen 18, 19 und 20:

 

verletzte Personen

Fans

Exekutivbedienstete

Ordner

tipp3-Bundesliga powered by T-Mobile

31

19

4

Erste Liga - Heute für Morgen

1

0

0

Eine statistische Auswertung nach Bundesländern wird nicht geführt.

 

Zu Frage 23:

tipp3-Bundesliga powered by T-Mobile:

 

Fangruppen ( Angezeigte)

Anzahl

SK Rapid Wien

419

SK Puntigamer Sturm Graz

197

FC Wacker Innsbruck

110

LASK Linz

108

FK Austria Wien

81

SV Josko Ried

72

KSV Superfund

11

FC Red Bull Salzburg

8

SV Mattersburg

5

SC Magna Wiener Neustadt

1

 

Erste Liga - Heute für Morgen:

 

Fangruppen (Angezeigte)

Anzahl

Cashpoint SCR Altach

28

SC Austria Lustenau

18

FC Lustenau 1907

13

SKN St. Pölten

2

FC Trenkwalder Admira

2

RZ Pellets WAC/St. Andrä

1

 


Regionalligen:

 

Fangruppen (Angezeigte):

Anzahl:

SV Austria Salzburg

84

FC Wacker Innsbruck

13

SC Bregenz

10

FC Blau Weiss Linz

45

GAK

24

SK Austria Klagenfurt

18

LASK Linz

9

LASK Linz Amateure

3

UVB Vöcklamarkt

1

Sturm Graz Amateure

1

SC Weiz

1

 

Unterligen:

 

Fangruppen (Angezeigte):

Anzahl:

SV Bad Ischl

6

SV Vorwärts Steyr

6

 

Zu Frage 24:

 

Wegweisungen

2008/2009

2009/2010

2010/2011

tipp3-Bundesliga powered by T-Mobile

121

88

92

Erste Liga - Heute für Morgen

0

0

9

 

Betretungsverbote werden statistisch nicht erfasst.

 


Zu den Fragen 25 und 26:

Die Stadionverbote werden von den Vereinen bzw. der Bundesliga verhängt und sind privatrechtlicher Natur. Im April 2011 hat die Bundesliga dem Bundesministerium für Inneres 41 und der Österreichische Fußballbund 6 verhängte, bundesweite Stadionverbote mitgeteilt. Weitere Informationen liegen dem Bundesministerium für Inneres nicht vor.

 

Zu den Fragen 27, 29, 31, 32 und 38:

Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechtes. Im Übrigen darf auf die Beantwortung zu den Fragen 17, 21 und 22 verwiesen werden.

 

Zu Frage 28:

Regionalligen:

 

Strafanzeigen

Anzahl

Gerichtlich strafbare Handlungen

51

Verwaltungsübertretungen

109

 

Unterligen:

 

Strafanzeigen

Anzahl

Gerichtlich strafbare Handlungen

0

Verwaltungsübertretungen

19

 

Statistiken in Hinblick auf einzelne Deliktsgruppen bzw. nach Bundesländern werden nicht geführt.

 

Zu Frage 30:

Grundsätzlich ist jede Sportart bzw. Sportveranstaltung aufgrund einer Lagebeurteilung einzelfallbezogen zu beurteilen.

 


Zu Frage 33:

Gefährderansprachen:

 

Bundesland

2010

2011

Vorarlberg

0

0

Tirol

1

1

Salzburg

0

0

Oberösterreich

28

15

Niederösterreich

3

0

Burgenland

0

0

Steiermark

9

0

Kärnten

0

0

Wien

16

3

 

Sicherheitsbereiche:

 

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Anzahl

SK Rapid Wien

5

SK Puntigamer Sturm Graz

5

FC Wacker Innsbruck

12

LASK Linz

10

FK Austria Wien

4

SV Josko Ried

13

KSV Superfund

16

FC Red Bull Salzburg

10

SV Mattersburg

0

SC Magna Wr. Neustadt

16

 

Erste Liga – Heute für Morgen

Anzahl

Cashpoint SCR Altach

4

 


Zu Frage 34:

Die Verhängung des Sicherheitsbereiches gemäß § 49a SPG erbrachte insbesondere im Zusammenhang mit den dadurch ermöglichten Identitätsfeststellungen, Wegweisungen und der Verhängung von Betretungsverboten positive Erfahrungen zur Verhinderung von Gewalt- und Sicherheitsproblemen vor, während und nach einer Sportveranstaltung. Die im Sicherheitsbereich anzuwendenden Maßnahmen können unabhängig von einem von der Bundesliga bzw. vom Verein erlassenen Stadionverbot durchgeführt werden und tragen dazu bei, dass sich potenziell gewaltbereite Personen weder im Nahbereich eines Stadions noch im Stadion selbst aufhalten dürfen. Auf Grund der Maßnahmen, die zwischen dem Bundesministerium für Inneres, der Bundesliga und dem Österreichischem Fußballbund beschlossen wurden, ist eine verstärkte und intensivierte Prüfung zur Verhängung eines Sicherheitsbereiches von den Sicherheitsbehörden vorgesehen.

 

Zu Frage 35:

 

Jahr

Speicherungen

2006

1

2007

80

2008

41

2009

38

2010

91

2011

217

 

Mit Stichtag 30. Juni 2011 sind 311 Personen in der Gewalttäterdatei erfasst.

 

Zu Frage 37:

Vor Beginn einer Sportveranstaltung werden die Sicherheitsauflagen im Rahmen einer Begehung der Veranstaltungsstätte durch Vertreter des Veranstalters, der Sicherheits- und Veranstaltungsbehörden und der Blaulichtorganisationen sowie durch Spieldelegierte der Bundesliga geprüft. Im Beanstandungsfall hat der Veranstalter alle Maßnahmen zu ergreifen, um die Auflagen einzuhalten bzw. den gesetzmäßigen Zustand für den reibungslosen Ablauf der Veranstaltung herzustellen.

 

Statistiken zur Anzahl oder Art der Beanstandungen werden nicht geführt.


Zu Frage 39:

Im Vergleich zur Saison 2009/2010 mit 565 Anzeigen nach dem Pyrotechnikgesetz ist in der Fußballsaison 2010/2011 der obersten Spielklasse der österreichischen Fußball-Bundesliga mit 137 Anzeigen ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen. Daten zu anderen Sportveranstaltungen liegen nicht vor.

 

Zu Frage 40:

Das neue Pyrotechnikgesetz hat sich mit seiner klaren Rechtslage und der Möglichkeit einer Ausnahmebewilligung, welche gerade in Zusammenhang mit Fußballspielen oft beantragt wird, bewährt. Es konnte die missbräuchliche Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen deutlich reduziert werden. Sofern keine Ausnahme zur legalen Verwendung pyrotechnischer Gegenstände besteht oder die Auflagen nicht eingehalten werden, werden seitens der Sicherheitsbehörden mutmaßliche Täter konsequent ausgeforscht und der erhöhte Strafrahmen entsprechend ausgenützt. 

 

Zu Frage 41:

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Stadion

Anzahl Anzeigen

SK Rapid Wien

37

SK Puntigamer Sturm Graz

1

FC Wacker Innsbruck

8

LASK Linz

28

FK Austria Wien

30

SV Josko Ried

11

KSV Superfund

3

FC Red Bull Salzburg

9

SV Mattersburg

7

SC Magna Wr. Neustadt

3

 


Erste Liga - Heute für Morgen:

 

Stadion

Anzahl Anzeigen

Cashpoint SCR Altach

1

SC Austria Lustenau

5

FC Lustenau 1907

2

SV Scholz Grödig

1

FC Trenkwalder Admira

2

First Vienna FC 1894

1

 

Zu den Fragen 42 und 43:

Einschätzungen und Meinungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechtes.

 

Zu Frage 44:

Für die Sicherheit in Zusammenhang mit Sportveranstaltungen hat zunächst der Veranstalter bzw. der von diesen beauftragten Ordnerdienste Sorge zu tragen. Diese sollen zukünftig durch ein intensiviertes und effizientes Einschreiten der Sicherheitsexekutive im Sinne der nachstehend bezeichneten Maßnahmen verstärkt unterstützt werden:

o   Gewährleistung eines raschen Einschreitens im Falle einer auftretenden sicherheitspolizeilichen Aufgabenstellung;

o   Effiziente Kontrolle der Einhaltung sicherheitspolizeilicher Betretungsverbote gem. § 49a Abs. 2 SPG;

o   Unterstützung des Ordner- bzw. Sicherheitsdienstpersonals bei der Risikobewertung hinsichtlich mitgeführter gefährlicher Gegenstände;

o   Möglichkeit für SKB auf „Problemfans“ im Zuge der Kontrolle im Sinne der Rechtsverdeutlichung positiv einzuwirken, um einerseits Einlasskontrollen zu erleichtern und andererseits präventiv künftigen gefährlichen Angriffen (iSd. § 16 Abs. 2 SPG) entgegen zu wirken;

·         Intensivierte polizeiliche Begleitung von Auswärtsspielen durch SKB;

·         Intensivierter Vollzug der rechtlichen Möglichkeiten von Wegweisung und Betretungsverboten;

·         Institutionalisierte Abhaltung von Sicherheitsmeetings.

 

Zu Frage 45:

Vom Bundesministerium für Inneres wurde ein umfassendes Maßnahmenpaket entwickelt, um den Sicherheitsproblemen im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen entschieden entgegenzuwirken.

 

Einen Schwerpunkt stellt die Präventionsstrategie dar. Erfahrungen im internationalen Fußball haben gezeigt, dass insbesondere die präventive Fanarbeit einen zentralen Beitrag gegen Gewalt im Fußball leistet. Es gilt daher, die Gewaltprävention auch im Fußballbereich in Österreich flächendeckend zu fördern. Hierbei ist die Arbeit mit Jugendlichen, mit der sogenannten „next generation“ von Fußballfans, die im Alter zwischen 13 und 18 Jahren bereits Tendenzen zur Gewaltbereitschaft zeigen, vorrangig. Diese Jugendlichen sollen mit langfristig konzipierten und nachhaltigen Präventionsmaßnahmen erreicht werden. Dazu wurde die Kooperation zwischen Präventionsbeamtinnen bzw. -beamten und SKB intensiviert. Gemeinsam bieten diese unter dem Motto „Die Welle gegen Gewalt“ an Schulen sowie während der Saison in Vereinen und Fanclubs Informationsveranstaltungen zum Thema Gewalt im Fußball an.

 

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Kooperation mit und die Einbindung aller betroffenen Organisationen und Vereine. Deshalb wurden Kooperationsvereinbarungen mit der Österreichischen Fußball-Bundesliga und dem Österreichischen Fußballbund, dem Österreichischen Eishockeyverband sowie – in Hinblick auf eine verbesserte Abstimmung in Zusammenhang mit Fanbewegungen – mit den Österreichischen Bundesbahnen geschlossen. Gemeinsam soll durch intensive und nachhaltige Zusammenarbeit präventiv der Gewalt im Sport entgegengewirkt werden.

 

Klare Gebote und Regelungen sind im Kampf gegen Gewalt im Sport unerlässlich. Daher sind neben umfangreichen Präventionsangeboten und weitreichenden Kooperationsformen mit privaten Organisatoren und Veranstaltern eindeutige Grenzen, klare Sanktionen und deren konsequente Durchsetzung notwendig, um für ein gewaltfreies Klima zu sorgen und sportbegeisterte Fans vor gewalttätigen Übergriffen zu schützen. Die (sport)rechtlichen Rahmenbedingungen wurden daher insbesondere im Bereich Raufhandel, Pyrotechnik und Datenaustausch neu gestaltet, um Gewalt bei Sportgroßveranstaltungen besser vorbeugen zu können und dem Phänomen europaweit zunehmender gewalttätiger Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit internationalen und nationalen Sportveranstaltungen verstärkt begegnen zu können.

 

Mit der Implementierung des „Szenekundigen Dienstes“ in den Landespolizeikommanden wurde ein wichtiger organisatorischer Schritt zur Verhinderung von Ausschreitungen im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen gesetzt. Die SKB sind besonders geschulte Exekutivbeamtinnen und Exekutivbeamte (z. B. Pyrotechnik, Massenpsychologie), die über spezielle Szenekenntnisse verfügen und bereits im Vorfeld präventive Maßnahmen setzen, um gefährliche Angriffe zu vermeiden. Eine intensivierte Verhängung von Sicherheitsbereichen (dadurch mögliche Wegweisungen und Verhängung von Betretungsverboten) durch die Sicherheitsbehörden stellt ebenso eine weitere Maßnahme dar.

 

Zu Frage 47:

Es sind nach dem Maßnahmenpaket 2009 aktuell keine weiteren gesetzlichen Maßnahmen zur Gewaltprävention geplant.

 

Der Erlass von Stadionverboten ist Aufgabe der jeweiligen Veranstalter, die bei der Durchsetzung zukünftig verstärkt im Rahmen sicherheitspolizeilicher Aufgabenstellungen unterstützt werden sollen.

 

Die bestehenden (straf)rechtlichen Bestimmungen werden als ausreichend betrachtet. Die Personalisierung der Eintrittskarten fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 48:

Der Kooperationsvertrag zwischen Bundesministerium für Inneres und Bundesliga bedarf keiner Änderung.

 

Zu Frage 49:

 

Deliktsgruppen

Anzahl Anzeigen

Körperverletzung

1

Schwere Körperverletzung

5

Sachbeschädigung

3

Fahrlässige Herbeiführung einer Feuersbrunst

1

Widerstand gegen die Staatsgewalt

23

Landfriedensbruch

1

Anstandsverletzung

1

Pyrotechnikgesetz 2010

4

Aggressives Verhalten

4

Sonstige Verstöße gegen das SPG

1

 

Eine Aufschlüsselung der Strafanzeigen nach der Staatszugehörigkeit der Angezeigten liegt im konkreten Fall nicht vor. Festgenommen wurden 3 österreichische Staatsbürger.

 

Zu Frage 50:

Nachgewiesen ist zum derzeitigen Stand der Ermittlungen die Teilnahme eines deutschen, eines kroatischen und eines griechischen Staatsangehörigen.

 

Zu Frage 51:

 

Deliktsgruppen

Anzahl Anzeigen

Körperverletzung

7

Schwere Körperverletzung

2

Raufhandel

1

Gefährliche Drohung

1

Sachbeschädigung

2

Diebstahl

1

Betrug

1

Landfriedensbruch

1

Waffengesetz

1

Anstandsverletzung

4

Lärmerregung

3

Ordnungsstörung

233

Aggressives Verhalten

2

 

Staatsangehörigkeit

Österreich

Deutschland

Serbien

Unbekannt

Gesamt:

Angezeigte

34

207

2

14

257

Festnahmen

4

205

2

 

211