8623/AB XXIV. GP

Eingelangt am 05.08.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

Beschreibung: Logo-solo

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0168-III/4a/2011

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 4. August 2011

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 8718/J-NR/2011 betreffend Bewegung und Sport in der Schule, die die Abg. Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen am 8. Juni 2011 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1 Z 1:

Das Ausmaß des Gegenstandes „Bewegung und Sport“ in der Volksschule beträgt für die 1. und 2. Klasse je 3 Wochenstunden, für die 3. und 4. Klasse je 2 Wochenstunden. Die grundschul­didaktische Konzeption des Unterrichts ermöglicht es, die tägliche Bewegungszeit für die Kinder zu realisieren.

Das Stundenausmaß in der Sekundarstufe I (Hauptschule: 4 – 3 – 3 – 3, AHS: 4 – 4 – 3 – 3) ist auch aus europäischer Sicht umfangreich und kann autonom erhöht werden: so gesehen ist die tägliche Bewegungszeit zu realisieren.

Für die Oberstufenformen (AHS und BMHS) sind in der Anzahl durchaus unterschiedliche Wochenstunden (zwischen 1 und 3) vorgesehen. In Schulstufen mit nur 1 Wochenstunde Unterricht ist die Verknüpfung mit unverbindlichen Übungen empfohlen.

Um die Zielsetzung, möglichst viel Bewegung und Sport für Schülerinnen und Schüler anzu­bieten, zu erreichen, wurde die Information über den Wert der Bewegung an Schulverwaltung, Schuldirektionen, Schulaufsicht und Eltern bzw. Erziehungsberechtigte wesentlich verstärkt.


Zu Frage 1 Z 2:

Die Entwicklung von Bildungsstandards wurde in der ersten Entwicklungsphase (Erstellung des Kompetenzmodells und die Formulierung der zu erreichenden Ziele in Form von Deskriptoren und ersten prototypischen Unterrichtsbeispielen) mit Ende des Schuljahres 2010/11 abge­schlossen.

Im Schuljahr 2011/12 erfolgt die „Pilotierungsphase“, an der 18 bis 22 Schulen, verteilt auf möglichst viele Schultypen des österreichischen Schulwesens, teilnehmen. Sie beschreibt die Phase der Implementierung und Erprobung der entwickelten Bildungsstandards auf breiter Basis, sowie die Entwicklung von Unterrichtsbeispielen, die die angestrebten Kompetenzen bestmöglich unterstützen.

Mit dem Schuljahr 2012/13 soll der „roll-out“ auf alle Unterrichtenden sowie sämtliche Aus- und Fortbildungsinstitutionen erfolgen.

 

Zu Frage 1 Z 3:

Die Datenlage für das Bildungscontrolling wird ständig qualitativ weiter entwickelt und findet in Instrumenten wie PH-Online, der jährlichen Auswertung von Schülerunfällen (AUVA), der Schulveranstaltungenerhebung, etc. seinen Niederschlag.

 

Zu Frage 1 Z 4:

Folgende Arbeitsschwerpunkte wurden für das Schuljahr 2009/10 und 2010/11 festgelegt:

Arbeitsgruppe Bewegungsstandards; Arbeitsgruppe Sportkunde; Arbeitsgruppe Schulen mit sportlichem Schwerpunkt; Nichtgeprüfte Lehrkräfte in Bewegung und Sport; Sportstätten­erhebung; Förderung der Sportbewerbe in der Sekundarstufe II.

Folgende Arbeitsschwerpunkte wurden für das Schuljahr 2010/11 festgelegt:

Arbeitsgruppe Bildungsstandards; Bundesweite Fortbildungen; Arbeitsgruppe Schulen mit sportlichem Schwerpunkt (Evaluierung); Sportstättenerhebung; Förderung der Sportbewerbe in der Sekundarstufe II; Leitfaden für Bundesreferenten; Arbeitsgruppe Erhebung von Schulver­anstaltungen.

Über die Ergebnisse wird im Rahmen der Dienstbesprechungen der Schulaufsicht für Bewegungserziehung und Sport berichtet.

 

Zu Frage 1 Z 5:

In diesem Punkt wären vorderhand jene Universitäten anzufragen, die die Ausbildungen für Bewegungserzieherinnen und -erzieher durchführen. Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ist über die Fachinspektorinnen und Fachinspektoren in der ÖGS (Österreichischen Sportwissenschaftlichen Gesellschaft) vertreten, in der auch alle Universität­sportinstitute einen Sitz haben.

Eine nachhaltige Reform der Ausbildung von Bewegungserzieherinnen und -erziehern ist einer­seits vor dem Hintergrund der laufenden strukturellen, personellen und inhaltlichen Vorberei­tungen und Konzepte für den Aufbau einer innovativen Pädagoginnen- und Pädagogenbildung zu sehen und kann erst angegangen werden, wenn Klarheit bezüglich einer „Pädago­gInnenbildung NEU“ besteht. Zum anderen wird die Fertigstellung der Bildungsstandards für Bewegung und Sport, die daraus folgende Umstellung der Ausbildung auf „kompetenz­orientiertes Unterrichten und Prüfen“ die Ausbildung von Bewegungserzieherinnen und -erziehern nachhaltig verändern.


Zu Frage 1 Z 6:

„SchwerpunktlehrerInnen“ im Sinne von Fachlehrerinnen und Fachlehrern, die ausschließlich für einen Unterrichtsgegenstand verantwortlich zeichnen, sind an Volksschulen weiterhin nicht vorgesehen. Das pädagogische Konzept einer verantwortlichen Klassenlehrerin bzw. eines verantwortlichen Klassenlehrers bleibt aufrecht.

Grundsätzlich ist es aber im Sinne der Unterrichtsqualität zu begrüßen, wenn persönliche Schwerpunkte der Lehrerinnen und Lehrer eines Volksschulstandortes durch Teamarbeit und Kooperationen, wie zum Beispiel Stundentausch für besondere Unterrichtseinheiten, zum Tragen kommen.

Gerade im Bereich Bewegung und Sport kann der Austausch von Wissen und Können unter den Kolleginnen und Kollegen eines Standortes, oder auch eines benachbarten Standortes, zur Steigerung der Motivation bei Lehrerinnen und Lehrern als auch bei Schülerinnen und Schülern beitragen.

Zur Unterstützung der Lehrinnen und Lehrer wurden vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur die Bewegungstagebücher aufgelegt.

 

Zu Frage 1 Z 7:

Seitens des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur wurde in Gesprächen mit den Pädagogischen Hochschulen auf die Notwendigkeit von fachgeprüften Lehrinnen und Lehrern im Unterrichtsfach Bewegung und Sport im Bereich der Pflichtschulen verstärkt hingewiesen. Eine Verankerung der notwendigen Maßnahmen in der Lehrkräfte-Fortbildung sowie die Konzeption von Weiterbildungs-Lehrgängen sind erfolgt.

 

Zu Frage 1 Z 8:

Seit 1. Oktober 2007 wird ein bundesweit einheitliches elektronisches Verwaltungssystem
(PH-Online) eingesetzt, dessen Anwendungen für Management und Controlling eingesetzt werden können. Im Jahr 2008 wurde zudem die Umstellung der gesamten Abwicklung der Lehrkräftefortbildung auf PH-Online vorbereitet. Die Freischaltung für die Anmeldung zu den Angeboten der Fort- und Weiterbildung an den Pädagogischen Hochschulen über PH-Online wurde im Herbst 2008 allen Bundesländern ermöglicht.

Seitdem wird das elektronische Verwaltungssystem für das Monitoring der Fortbildungsqualität gezielt eingesetzt.

 

Zu Frage 1 Z 9:

Die Basisdaten über die Liegenschaftsverwaltung (im Speziellen über Schulgebäude) werden laufend in Zusammenarbeit zwischen der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H., den Partnern der kooperativen Schulraumbewirtschaftung (Gemeinde, Länder) und dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur aktualisiert und sind im Ministerium verfügbar.

 

Zu Frage 1 Z 10:

Mit Beginn des Jahres 2011 hat das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ein Pflegebuch für Kunststoffsportbeläge herausgegeben. Die Broschüre stellt ein Pflegeprotokoll für die Betreuung von Außensportanlagen dar. Die Unterlage eignet sich als Dokumentation für die durchgeführten Reinigungsarbeiten über einen Zeitraum von 10 Jahren und liefert auch Hinweise, wie die Reinigung von Kunststoffsportflächen zu erfolgen hat. Die Kontrolle der erforderlichen Pflegemaßnahmen erfolgt durch die Landesschulräte/den Stadtschulrat für Wien.


Zu Frage 1 Z 11:

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ist in der Arbeitsgruppe zur Erstellung eines „Nationalen Aktionsplanes Bewegung“ (NapB) eingebunden. Im Zuge der Erstellung des NapB wird eine Maßnahme zu finden sein, die eine verstärkte Bewerbung des Lehramtes für Bewegung und Sport unterstützt.

Die Studienrichtung „Lehramt Bewegung und Sport“ bzw. Sportwissenschaft zu „bewerben“ wäre grundsätzlich die Aufgabe der Universitäten bzw. der Pädagogischen Hochschulen für den Pflichtschulbereich.

 

Zu Frage 1 Z 12:

Eine geschlechtsspezifische Auswertung aller Fortbildungen kann über PH-Online durchgeführt werden.

 

Zu Frage 1 Z 13:

Eine schulbezogene Auswertungsstatistik von Sportunfällen wird geführt. Flankierend dazu wird in entsprechenden Fortbildungsangeboten (sowohl sportartspezifisch als auch auf allgemeiner Erste Hilfe Basis) auf Sportunfälle eingegangen und deren Ursachen bearbeitet.

 

Zu Frage 2 lit. a:

Unter Bedachtnahme auf die bestehende Gesetzeslage wäre dieses Anliegen für jede Schule, unter Berücksichtigung der Schulautonomie und dem Einsatz unverbindlicher Übungen, umsetzbar.

 

Zu Frage 2 lit. b:

In der Konzeption der Bildungsstandards für das Unterrichtsfach Bewegung und Sport ist berücksichtigt, dass von Lehrenden am Beginn und am Ende der Schwerpunktsetzung, um eine spezifische sportbezogene Kompetenz auszubilden, ein „Test“ im engeren und weiteren Sinn durchzuführen ist. Die Art des „Tests“ richtet sich nach der zu vermittelnden Kompetenz und bildet das Spektrum des Einsatzes von Testbatterien zur Überprüfung sportmotorischer Kompetenzen bis zum Einsatz der Lehrkräftebeobachtung ab.

 

Zu Frage 2 lit. c:

Für den Sporthallen- und Sportplatzbau sind die derzeit gültigen ÖNORMEN (B 2605, B 2606, B 2608, B 2609) zu verwirklichen. Dies bedeutet, dass die äußeren Faktoren der leibes­erziehlichen Arbeit (Situierung und Konstruktion von Turnhallen, Form und Funktion von Geräten usw.) in einem hohen Maß normiert sind und ganz bestimmten Anforderungsprofilen zu entsprechen haben, wobei Fragen der Sicherheit stets ein zentraler Stellenwert eingeräumt wird.

Verbindliche Richtlinien zur Planung und zum Bau von Sporthallen sind in der ÖNORM B 2608 (Sporthallen – Richtlinien für Planung und Bau), vorzufinden. Ausgehend von der Wahl des richtigen Standortes, werden unter anderem die einzelnen Hallentypen angeführt.

Die Sportstätten müssen sowohl die schulischen als auch außerschulischen Anforderungen erfüllen.

Ebenso wie für Sporthallen sind für Freisportanlagen Normen und ÖISS-Richtlinien entstanden. Hinweise zur Planung und Ausführung von Sportfreiflächen sind etwa in der ÖNORM B 2605 (Sportplätze - Planungsrichtlinien und Ausführungshinweise) sowie in den ÖNORMEN B 2606 (Sportplatzbeläge) enthalten.

Die Größe einer Anlage wird einerseits von der Anzahl der Benutzerinnen und Benutzer und andererseits vom Kanon der Schulsportarten bestimmt.

Hinsichtlich des angesprochenen Lehrpersonals wird auf die Beantwortung der Frage 1 Z 7 hingewiesen.

 

Zu Frage 2 lit. d:

Die „kreative Pause“ ist eine notwendige und sinnvolle Ergänzung des Unterrichts aus Bewegung und Sport sowie der anderen Unterrichtsgegenstände. Sie kann Möglichkeit erschließen, Bewegung, Spiel und Sport im Bereich der Schule in besonderem Maße als freudvoll, weil selbst gewählt und selbst bestimmt zu erfahren. Gelegenheiten zur Bewegung und zum spontanen Sporttreiben bieten sowohl kreative Pausen zwischen den einzelnen Unterrichtsstunden als auch kurzzeitige Unterbrechungen des Unterrichts, die zu einer „Bewegungspause“ genutzt werden können.

Die Expertinnen und Experten des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur haben diesbezüglich in Zusammenarbeit mit Partnern etwa den Lernbehelf Gesund & Munter, die „Bewegte Pause – Pausenräume – Pausenträume“ entwickelt, welcher die Lehrerinnen und Lehrer in ihrer kreativen Umsetzung unterstützen soll und auch sehr beliebt ist (www.gesundundmunter.at).

 

Zu Fragen 3 und 4:

Dazu wird die Beantwortung der lit. a bis d zu Frage 2 hingewiesen, aus der sich die jeweiligen Umsetzungsmöglichkeiten erschließen lassen.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.