8634/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.08.2011
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                           Wien, am      Juli 2011

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0129-I/4/2011

 

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 8714/J vom 8. Juni 2011 der Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 7.:

Die vorliegenden Fragen betreffen keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallenden Gegenstände der Vollziehung, insbesondere auch keine Angelegenheiten der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten, und sind somit von dem in § 90 GOG 1975 determinierten Fragerecht nicht erfasst.

 

 

Mit freundlichen Grüßen