8636/AB XXIV. GP
Eingelangt am 08.08.2011
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ.
BMVIT-12.000/0009-I/PR3/2011 DVR:0000175
An die
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
Wien, am . August 2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Der Abgeordnete zum Nationalrat Ing. Hackl und weitere Abgeordnete haben am 8. Juni 2011 unter der Nr. 8715/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend die neuen Tarife der Österreichischen Post AG gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 5:
Ø Wie beurteilen Sie die „Tarifanpassungen“ der österreichischen Post?
Ø Entsteht Ihrer Ansicht nach ein Wettbewerbsnachteil für Österreichische Privatverkäufer, die Waren nach Deutschland senden?
Ø Wenn nein, warum nicht?
Ø Entsteht Ihrer Ansicht nach ein Wettbewerbsnachteil für Österreichische Unternehmen, die Waren nach Deutschland senden?
Ø Wenn nein, warum nicht?
Die selbstständige Tätigkeit ausgegliederter Einrichtungen in privatrechtlicher Form ist keine Verwaltungstätigkeit, die der politischen Kontrolle im Sinne des Art. 52 Abs. 1 B-VG unterliegt.
Daran ändert auch die Regelung des Art. 52 Abs. 2 B-VG nichts, die klarstellt, dass das Interpellationsrecht in Bezug auf ausgegliederte Einrichtungen nur insoweit besteht, als der/die Bundesminister/in auf die Tätigkeit der ausgegliederten Einrichtungen eine Ingerenzmöglichkeit besitzt (vgl. Kahl in Korinek/Holoubek, Österreichischen Bundesverfassungsrecht, RZ 28f. zu
Art. 52 B-VG).
Die vorliegenden Fragen betreffen daher keine in die Zuständigkeit des bmvit fallenden Gegenstände der Vollziehung, insbesondere auch keine Angelegenheiten der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten und sind somit von dem in § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 i.d.g.F. determinierten Fragerecht nicht erfasst.
Zu den Fragen 6 und 7:
Ø Wie stehen Sie als Aufsichtsbehörde zu den „Tarifanpassungen“?
Ø Welche Informationen werden Sie diesbezüglich von der ÖIAG und der Post AG einholen?
Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie ist nicht Aufsichtsbehörde für die Österreichische Post AG. Im Übrigen werden die Eigentumsanteile an der Österreichischen Post AG unmittelbar von der ÖIAG und mittelbar vom Bundesministerium für Finanzen verwaltet. Dem BMVIT kommen daher keine Kompetenzen hinsichtlich der Eigentümerfunktion zu.