8638/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.08.2011
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Strafverfahren gegen Vertreter der BH Horn und Mittäter in der Causa Rakhat Aliyev“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1, 2, 4 und 5:

Zu dem in Fragepunkt 1 genannten Zeitpunkt (3. September 2007) war bekannt, dass das Landesgericht für Strafsachen Wien mit Beschluss vom 7. August 2007 die Auslieferung für unzulässig erklärt und die gelinderen Mittel aufgehoben hatte. Das Verfahren wegen des Verdachts der Geldwäscherei war am 29. August 2007 eingestellt worden, wodurch die verfügten Sperren der Konten des Betroffenen aufgehoben werden mussten.

Das bei der Staatsanwaltschaft Linz geführte Ermittlungsverfahren wurde gemäß § 190 Z 1 StPO eingestellt, weil – auch nach umfangreichen Ermittlungen – keine Interventionen festgestellt werden konnten. Da Ermittlungsverfahren gemäß § 12 StPO nicht öffentlich sind, ersuche ich um Verständnis, dass mir eine eingehendere Beantwortung der Fragen 1, 2, 4 und 5 nicht möglich ist, weil dadurch Rechte der Verfahrensbeteiligten verletzt werden könnten.

Zu 3:

Dazu liegen mir noch keine Informationen vor, zumal das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Linz erst vor kurzem beendet wurde.

Zu 6:

Dieses Ziel wurde bereits erreicht.