8641/AB XXIV. GP
Eingelangt am 09.08.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
Der Abgeordnete zum Nationalrat Zanger und weitere Abgeordnete haben am 9. Juni 2011 unter der Nr. 8735/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend unbesetzte Bahnhöfe in naher Zukunft gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 15:
Ø Ist daran gedacht, Bahnhöfe in Zukunft verstärkt unbemannt zu belassen?
Ø Wenn ja, welche Bahnhöfe sind davon konkret betroffen?
Ø Wenn ja, ab welchem Zeitpunkt?
Ø Wenn ja, aus welchen Gründen?
Ø Wenn ja, welches Einsparungspotential erwartet man sich dadurch?
Ø Wenn nein, wie kann von Ihrer Seite garantiert werden, dass Bahnhöfe auch in Zukunft besetzt sind?
Ø Wie stehen Sie zu unbemannten Bahnhöfen, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit?
Ø Soll der Bahnhof Knittelfeld künftig von der Betriebsführungszentrale in Villach aus ferngesteuert werden?
Ø Wenn ja, ab wann?
Ø Wenn ja, wie viele ÖBB-Bedienstete müssen dann abgebaut werden und mit welchen Maßnahmen soll die Personalreduktion erfolgen?
Ø Wenn nein, wie sieht die mittel- und langfristige Strategie in Hinblick auf den Bahnhof Knittelfeld aus?
Ø Ist konkret bezogen auf Bahnhöfe im Murtal angedacht, diese künftig unbemannt zu belassen?
Ø Wenn ja, ab wann?
Ø Wenn ja, wie viele ÖBB-Bedienstete müssen dann abgebaut werden?
Ø Wenn nein, wie sieht die mittel- und langfristige Strategie in Hinblick auf diese Bahnhöfe aus?
Das Management der ÖBB hat jedenfalls den Auftrag, die Bemühungen im Dienstleistungsbereich zu verstärken und insbesondere dem Service- und Sicherheitsbedürfnis der KundInnen gerecht zu werden.
Gleichzeitig darf ich anmerken, dass das ÖBB-Management im Sinne seiner Aufgaben und seiner aktienrechtlichen Ergebnisverantwortung verpflichtet ist, kosteneffizient zu agieren und Optimierungspotentiale auszuschöpfen. In welchem Umfang aus Dienstleistungs- oder Sicherheitsgründen Personal an den Bahnhöfen vorgehalten wird, ist Sache des Managements der betroffenen Gesellschaften des ÖBB-Konzerns.
Die von Ihnen in diesem Zusammenhang angesprochenen Details fallen in die operative Zuständigkeit des ÖBB-Managements und nicht in meine Ingerenz. Diesbezüglich darf auf Artikel 52 B-VG und § 90 GOG des Nationalrates verwiesen werden.